Seminare für die Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Unser Seminarangebot für Sie als Schwerbehindertenvertreter - Von den Grundlagen bis hin zu Spezialseminaren!

Für Sie als Schwerbehindertenvertretung bieten wir eine Vielzahl an Seminaren an, welche Sie gemeinsam mit anderen Interessenvertretern besuchen können. Nutzten Sie diese Gelegenheit für einen regen Ausstausch mit anderen SBV-Vertretern und bilden Sie sich in entspannter Atmospähre zu wichtigen Themen weiter.

Praxisnah und lebendig erklären Ihnen unsere Trainer die oftmals "trockenen" Rechtsthemen und begeistern Sie mit ansprechender und verständlicher Wissensvermittlung. Ein großes Plus: Alle unsere Trainer haben selbst jahrelang Erfahrung als Betriebs- und Personalräte gesammelt und arbeiten heute zudem als ehrenamtliche Richter an deutschen Arbeits- und Sozialgerichten.

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über alle Themen. Neben offenen Seminaren mit Termin haben Sie die Möglichkeit, alle Inhalte auch als Inhouse-Seminar zu buchen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Seminare für die Schwerbehindertenvertretung, von offenen bis Inhouse-Themen. Hier finden Sie das passende Seminarangebot

Offene Seminare für die Schwerbehindertenvertretung


Seminare speziell für die SBV

Seminar für die Schwerbehindertenvertretung (SBV) – Grundlagen der SBV-Arbeit

Grundlagenseminare zum Arbeitsrecht

Arbeitsrecht Teil I – Grundlagenseminar

Arbeitsrecht Teil II – Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

Webinarangebot K&K

Online-Seminar: Arbeitsrecht Teil I – Grundlagenseminar

Spezialseminare zum Arbeitsrecht

Update Arbeitsrecht – Aktuelle Rechtsprechung

Grundlagenseminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeitsschutz Teil I – Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates

Arbeitsschutz Teil II - Die Gefährdungsbeurteilung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz

Webinarangebot K&K

Online-Seminar: Arbeitsschutz Teil I – Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates

Spezialseminare zum Arbeitsschutz

Suchtprobleme am Arbeitsplatz – Professioneller Umgang mit Suchterkrankten im Betrieb

Resilienz statt Burnout - Wie Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter nachhaltig fördern

Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) – ein gemeinsames Handlungsfeld
von Betriebsrat und Arbeitgeber

Grundlagenseminare zu Datenschutz & Digitalisierung

Datenschutz Teil II – Arbeitnehmerdatenschutz

Datenschutz Teil IV – Whistleblowing

Seminare zu Kommunikation & Rhetorik

Kommunikation Teil I – Grundlagen der Gesprächsführung

Kommunikation Teil II – Professionelle Verhandlungsführung

Kommunikation Teil III – Beratung, Problem- und Konfliktlösung

Kommunikation Teil IV – Grundlagen der Mediation

 Inhouse-Seminare für die SBV


Zusammenarbeit Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung

Arbeitsrecht Teil I und II – Kompaktseminar

Arbeitsrecht Teil III – Kündigung, Rente, Arbeitsunfall

Arbeitsrecht Teil IV – Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit

Arbeitsrecht Teil III und IV – Kompaktseminar

Gefährdungsanzeige und Haftungsfragen im Betrieb

Büroorganisation des Betriebsrates

Datenschutz Teil I – das aktuelle Datenschutzrecht im Unternehmen

Webinarangebot K&K

Online-Seminar: Datenschutz Teil I – das aktuelle Datenschutzrecht im Unternehmen

Webinarangebot K&K

Online-Seminar: Datenschutz Teil II – Arbeitnehmerdatenschutz

Datenschutz Teil I & II – Kompaktseminar

Arbeitszeit für Büroarbeitsplätze und bei mobiler Telearbeit (Homeoffice)

Dienstplangestaltung in der stationären Altenpflege

Dienstplangestaltung im Krankenhaus

Dienstplangestaltung im Rettungsdienst und Krankentransport

Schulungsanspruch für die Schwerbehindertenvertretung


Die Vertrauensperson von schwerbehinderten Menschen hat ebenfalls einen Schulungsanspruch. Dieser ergibt sich aus dem 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX). Es kann mehrere Stellvertreter* geben, die je nach Anzahl der Schwerbehinderten Arbeitnehmer im Betrieb zur Unterstützung der Vertrauensperson herangezogen werdenn können. Auch diese haben einen Schulungsanspruch (vgl. Hes­si­sches LAG, Be­schluss vom 04.04.2013, 16 TaBV­Ga 57/13).

 

* Je 100 schwerbehinderte Arbeitnehmer ist die Hinzuziehung eines weiteren Stellvertreters möglich.

 

Schulungsanspruch für Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung und Personalräte

§ 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX

Der Schulungsanspruch der Schwerbehindertenvertretung ergibt sich aus § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX. Demnach besteht eine Freistellung zum Besuch einer Weiterbildung ohne Minderung des Arbeitsentgelts, wenn dort Kenntnisse vermittelt werden, welche für die Arbeit als Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.

Erforderlichkeit

Die Erforderlichkeit ist auch hier gegeben, wenn die vermittelten Kenntnisse zur Erfüllung anstehender Aufgaben benötigt werden und die Vertrauensperson selbst noch nicht über entsprechendes Wissen verfügt.

Kosten

Die Kosten für eine Schulung hat der Arbeitgeber nach § 179 Abs. 8 Satz 1 SGB IX zu tragen.