Gefährdungsanzeige und Haftungsfragen im Betrieb

Überlastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz richtig anzeigen

Dieses Seminar bieten wir Ihnen aktuell als Inhouse-Seminar an.

Seminar-Nummer: 207

Steigender Arbeitsaufwand, Beschäftigungsabbau und krankheitsbedingte Ausfälle – diese und andere Faktoren führen in der Praxis oft zur Gefährdung der Gesundheit von Beschäftigten und Dritten. Da Arbeitgebende in diesen Fällen zur Handlung verpflichtet sind, müssen sie von den Beschäftigten bzw. dem Betriebsrat darüber umgehend informiert werden. Grundlage für die Bearbeitung solcher Anzeigen sind die physischen und psychischen Gefährdungsbeurteilungen im Unternehmen.

Wann sollte eine Gefährdung bzw. Überlastung angezeigt werden und welche gesetzlichen Regelungen greifen? Mit welchen Konsequenzen müssen Beschäftigte oder Betriebsrat rechnen, wenn sie ihren Arbeitgebenden Gefährdungen nicht bzw. nicht rechtzeitig anzeigen? Welche Maßnahmen und Schutzziele unterliegen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates?

Besondere Aufmerksamkeit haben auch Haftungsfragen des Betriebsrates: Welche Folge hat die Falschberatung durch den Betriebsrat, wenn Beschäftigte dadurch Nachteile erleiden? Kann der Betriebsrat als Gremium zu Schadenersatz verpflichtet werden und welche Kosten muss er im Schadensfall tragen?

INHOUSE-SEMINARE – IHRE VORTEILE

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Inhalt des Seminars

Haftung der Beschäftigten

  • Grenzen der Arbeitnehmerhaftung
  • Das Drei-Stufen-Haftungsmodell
  • Innerbetrieblicher Schadensausgleich
  • Forderungen von Dritten gegenüber Arbeitnehmenden
  • Haftungsbeschränkung (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung)

Überlastungsanzeige und Gefährdungsanzeige

  • Begriffe Überlastungsanzeige/Gefährdungsanzeige
  • Rechtswirkung und Folgen einer Überlastungsanzeige bzw. Gefährdungsanzeige
  • Voraussetzung zum Erstellen einer Überlastungsanzeige bzw. Gefährdungsanzeige
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates beim Vorliegen einer Überlastungsanzeige bzw. Gefährdungsanzeige
  • Rechtliche Regelungen

Haftungsrechtliche Aspekte

  • Haftung der Arbeitnehmenden
  • Pflichten der Arbeitgebenden
  • Haftung der Arbeitgebenden – Organisationsverschulden im Unternehmen

Haftung des Betriebsrates

  • Beispiele aus der Praxis
  • Folgen der Falschberatung für betroffene Mitarbeitende
  • Schadensersatzansprüche
  • Missachtung der Schweigepflicht des Betriebsrates

Inhouse-Anfrage

Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

 

    Folgende Themengebiete/Schwerpunkte soll unser Inhouse-Angebot beinhalten:

    Wählen Sie das gewünschte Themengebiet aus. Im nächsten Schritt können Sie dann das passende Seminarthema auswählen. Weitere Themenschwerpunkte notieren Sie bitte im Bemerkungsfeld.


    BetriebsverfassungsrechtArbeits- und SozialrechtArbeits- und GesundheitsschutzPersonal, Arbeitszeit & DienstplanDatenschutzKommunikation & RethorikSeminare für die JAVSeminare für die SBVSeminare für den PersonalratSeminare für den WirtschaftsausschussSeminare für den Wahlvorstand zur Betriebsratswahl























    Sollten Sie zu dem ausgewählten Thema ergänzende Schwerpunkte wünschen, dann können Sie diese hier vermerken


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    Schulungsanspruch für Seminare

    Ihr Schulungsanspruch

    Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
    Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

    Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
    Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

    Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
    Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

    Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

    Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

    Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

    Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

    Um eine Inhouse-Schulung für sich und Ihr Gremium zu buchen und diese auch rechtssicher zu beschließen, müssen Sie im Gremium den notwendigen Beschluss fassen. Was es hierbei zu beachten gilt, erfahren Sie auf unserer Wissensseite zur Beschlussfassung. Außerdem haben wir Ihnen verschiedene Vorlagen erstellt, welche Sie für die offizielle Beschlussfassung an die Arbeitgebenden benötigen.

    Betriebsrat

    Vorlage einer Beschlussfassung als PDF

    Download der Vorlage

    JAV (BetrVG)

    Vorlage einer Beschlussfassung als PDF

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    SBV

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    Personalrat (SächsPersVG)

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    Personalrat (BPersVG)

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