Gefährdungsanzeige und Haftungsfragen im Betrieb

Überlastungen und Gefährdungen richtig anzeigen

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Steigender Arbeitsaufwand, Beschäftigungsabbau und krankheitsbedingte Ausfälle – diese und andere Faktoren führen in der Praxis oft zur Gefährdung von Beschäftigten und Dritten. Da der Arbeitgeber in diesen Fällen zur Handlung verpflichtet ist, muss er von den Beschäftigten bzw. dem Betriebsrat darüber umgehend informiert werden.

Wann sollte eine Gefährdung bzw. Überlastung angezeigt werden und welche gesetzlichen Regelungen greifen? Mit welchen Konsequenzen müssen Beschäftigte oder Betriebsrat rechnen, wenn sie ihrem Arbeitgeber Gefährdungen nicht bzw. nicht rechtzeitig anzeigen?

Besondere Aufmerksamkeit haben auch Haftungsfragen des Betriebsrates: Welche Folge hat die Falschberatung durch den Betriebsrat, wenn Mitarbeiter dadurch Nachteile erleiden? Kann der Betriebsrat als Gremium zu Schadenersatz verpflichtet werden und welche Kosten muss er im Schadensfall tragen?

Themenschwerpunkte "Gefährdungsanzeige und Haftungsfragen im Betrieb"

 

Haftung der Beschäftigten

  • Grenzen der Arbeitnehmerhaftung
  • Das Drei-Stufen-Haftungsmodell
  • Innerbetrieblicher Schadensausgleich
  • Forderungen von Dritten gegenüber Arbeitnehmern
  • Haftungsbeschränkung (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung)

Überlastungsanzeige und Gefährdungsanzeige

  • Begriffe Überlastungsanzeige/ Gefährdungsanzeige
  • Rechtswirkung und Folgen einer Überlastungsanzeige bzw. Gefährdungsanzeige
  • Voraussetzung zum Erstellen einer Überlastungsanzeige bzw. Gefährdungsanzeige
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates beim Vorliegen einer Überlastungsanzeige bzw. Gefährdungsanzeige
  • Rechtliche Regelungen

Haftungsrechtliche Aspekte

  • Haftung des Arbeitnehmers
  • Pflichten des Arbeitgebers
  • Haftung des Arbeitgebers – Organisationsverschulden im Unternehmen

Haftung des Betriebsrates

  • Beispiele aus der Praxis
  • Folgen der Falschberatung für den betroffenen Mitarbeiter
  • Schadensersatzansprüche
  • Missachtung der Schweigepflicht des Betriebsrates
  • Folgen für den Betriebsrat sowie für das Betriebsratsmitglied
    • Ausschluss aus dem Betriebsrat nach § 23 BetrVG
    • Fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes
    • Streitigkeiten zu Haftungsfragen

 

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