Dieses Seminar bieten wir Ihnen aktuell als Inhouse-Seminar an.
Seminar-Nummer: 207
Steigender Arbeitsaufwand, Beschäftigungsabbau und krankheitsbedingte Ausfälle – diese und andere Faktoren führen in der Praxis oft zur Gefährdung der Gesundheit von Beschäftigten und Dritten. Da Arbeitgebende in diesen Fällen zur Handlung verpflichtet sind, müssen sie von den Beschäftigten bzw. dem Betriebsrat darüber umgehend informiert werden. Grundlage für die Bearbeitung solcher Anzeigen sind die physischen und psychischen Gefährdungsbeurteilungen im Unternehmen.
Wann sollte eine Gefährdung bzw. Überlastung angezeigt werden und welche gesetzlichen Regelungen greifen? Mit welchen Konsequenzen müssen Beschäftigte oder Betriebsrat rechnen, wenn sie ihren Arbeitgebenden Gefährdungen nicht bzw. nicht rechtzeitig anzeigen? Welche Maßnahmen und Schutzziele unterliegen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates?
Besondere Aufmerksamkeit haben auch Haftungsfragen des Betriebsrates: Welche Folge hat die Falschberatung durch den Betriebsrat, wenn Beschäftigte dadurch Nachteile erleiden? Kann der Betriebsrat als Gremium zu Schadenersatz verpflichtet werden und welche Kosten muss er im Schadensfall tragen?
INHOUSE-SEMINARE – IHRE VORTEILE
Frei wählbare Termine
Maßgeschneiderte Inhalte
An einem Seminarort Ihrer Wahl
Förderung der Teambildung
Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
Festpreis für Ihr Gremium
SIE HABEN FRAGEN?
Telefon: 037207 / 65 12 81
E-Mail an uns
Inhalt des Seminars
Haftung der Beschäftigten
- Grenzen der Arbeitnehmerhaftung
- Das Drei-Stufen-Haftungsmodell
- Innerbetrieblicher Schadensausgleich
- Forderungen von Dritten gegenüber Arbeitnehmenden
- Haftungsbeschränkung (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung)
Überlastungsanzeige und Gefährdungsanzeige
- Begriffe Überlastungsanzeige/Gefährdungsanzeige
- Rechtswirkung und Folgen einer Überlastungsanzeige bzw. Gefährdungsanzeige
- Voraussetzung zum Erstellen einer Überlastungsanzeige bzw. Gefährdungsanzeige
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates beim Vorliegen einer Überlastungsanzeige bzw. Gefährdungsanzeige
- Rechtliche Regelungen
Haftungsrechtliche Aspekte
- Haftung der Arbeitnehmenden
- Pflichten der Arbeitgebenden
- Haftung der Arbeitgebenden – Organisationsverschulden im Unternehmen
Haftung des Betriebsrates
- Beispiele aus der Praxis
- Folgen der Falschberatung für betroffene Mitarbeitende
- Schadensersatzansprüche
- Missachtung der Schweigepflicht des Betriebsrates
Inhouse-Anfrage
Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!
Ihr Schulungsanspruch
Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!
Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung
Um eine Inhouse-Schulung für sich und Ihr Gremium zu buchen und diese auch rechtssicher zu beschließen, müssen Sie im Gremium den notwendigen Beschluss fassen. Was es hierbei zu beachten gilt, erfahren Sie auf unserer Wissensseite zur Beschlussfassung. Außerdem haben wir Ihnen verschiedene Vorlagen erstellt, welche Sie für die offizielle Beschlussfassung an die Arbeitgebenden benötigen.
-
„Die Seminare mit K&K sind immer sehr informativ und strukturiert aufgebaut. Mittlerweile habe ich alle Trainerinnen und Trainer kennengelernt und bei Fragen oder Problemen, welche in unserem Unternehmen anstehen, kann ich mich immer auf die kompetente Hilfe der freundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlassen. Auch finde ich die Vorbereitung und Organisation der Seminare durch K&K sehr gut. Viele der angebotenen Grundlagen- und Spezialseminare habe ich bereits besucht bzw. sind einige schon in Planung. Die Thementage sind immer sehr interessant und können schon als eine Art „Pflichtveranstaltung“ gesehen werden.”
A. Kolberg, Betriebsratsvorsitzender Avancis GmbH
-
„Wir buchen größtenteils betriebsverfassungsrechtliche, arbeitsrechtliche und sozialrechtlich relevante Themen, aber auch Kommunikationsseminare. Die Themen werden immer praxisnah und abwechslungsreich präsentiert, auf die Fragen der Teilnehmer wird sehr detailliert eingegangen und es herrscht eine vertrauensvolle Atmosphäre. Als Vorteil sehe ich, dass viele Referenten bei K&K Erfahrung als Betriebsratsmitglieder bzw. Betriebsratsvorsitzende aus dem Sozial- und Gesundheitssektor mitbringen. Das erworbene Wissen aus den Seminaren ist essentiell für die tägliche Betriebsratsarbeit.”
M. Ganzon, Betriebsratsvorsitzender HBK gGmbH Zwickau
-
„Seit 2017 buchen wir für unser Gremium verschiedene Seminare bei K&K. Angefangen hat es mit einem „Refresher“ zum BetrVG und Arbeitsrecht für langjährige BR-Mitglieder. Das haben wir als Inhouse-Seminar gebucht und das hat uns überzeugt. Die Referentin hat die rechtlichen Grundlagen mit unserer täglichen Arbeit als Betriebsräte sehr gut verknüpft und hatte auf alle Fragen eine kompetente und praktische Antwort. Inzwischen bevorzugen wir die maßgeschneiderten Klausurtagungen für unser Gremium. Besonders hervorheben möchten wir die unkomplizierten Absprachen bei Themen und Zusammenstellungen für die Inhouse-Seminare. Die so erstellten Konzepte passen genau. So können wir mit konkreten Fallbeispielen arbeiten und gemeinsam im Seminar Lösungen erarbeiten. Durch diese Veranstaltungen erhalten wir Betriebsräte direkt anwendbares Wissen und ziehen daraus den größten Nutzen. Dadurch haben wir auch gelernt, als Team besser zu agieren und noch besser zusammenzuarbeiten.
Wir empfehlen K&K gern weiter.”
R. Kantelberg, BR-Vorsitz
-
„Wir nehmen an Thementagen teil, entsenden Mitarbeiter:innen zu speziellen Themen (vorrangig zu Beginn einer neuen Wahlperiode zu den Seminaren aus dem Bereich BetrVG und Arbeitsrecht), aber der Großteil unserer Seminarbuchungen sind Inhouse-Seminare, welche wir gemeinsam mit K&K zusammenstellen. Die klasse Betreuung, die Buchung der Unterkünfte und die Vorbereitung der Seminare läuft super. Thematisch sind die Seminare dann nach unseren Bedürfnissen und aktuell wichtigen Themen zusammengestellt. Oft kommen 1-2 Trainer:innen zum Einsatz. Die Fragen, welche wir schon im Vorfeld stellen, werden immer beantwortet. Die Zusammenarbeit mit K&K läuft seit Gründung (und im Vorfeld mit Michael Köst) sehr gut. Besonders gefällt uns auch die Möglichkeit, mit einem Anruf wichtige Fragen auch nach dem Seminar beantwortet zu bekommen. Übrigens lernten und lernen wir stets andere BR kennen und können uns austauschen.”
Christina Janetz, Betriebsratsvorsitzende
-
„Jedes Seminar war ein Gewinn für unsere reale BR-Arbeit! Ob detaillierte Hintergrundinformationen, Rechtsgrundlagen, praktische Übungen oder angeregte Diskussionen – sämtliche Seminarleiter waren professionell vorbereitet, engagiert und stets bereit mit uns Antworten auf Fragestellungen, die für uns aktuell brennend waren, praxisnah und auf Augenhöhe zu erarbeiten.”
Betriebsrat Paper+Design GmbH tabletop
Aktuelle Seminarempfehlungen
Arbeitsrecht
Teil 3
Alles Wichtige zu Kündigung, Rente und Arbeitsunfall
11.02. - 13.02.2025 in Zwickau
Durchsetzung der Rechte
des Betriebsrates
Von der Einigungsstelle bis zum Strafverfahren
18.03. - 20.03.2025 in Leipzig
Grundlagen der
SBV-Arbeit
Grundlagen für eine aktive SBV-Arbeit - AUCH FÜR BRs GEEIGNET!
08.04. - 10.04.2025 in Zwickau