Die Dienstplangestaltung in Kindertagesstätten (KiTa) scheint auf den ersten Blick einfach, da es dort weder Sonn- und Feiertags- noch Wechselschichtarbeit gibt. In KiTas stellen sich jedoch andere Herausforderungen, zum Beispiel bei der Gestaltung der Aufsichtspflicht, bei Pausenregelungen oder bei zusätzlichen Angeboten und Unternehmungen mit den Kindern.
Feste Kinderbetreuungsschlüssel, die notwendige Ausfallzeiten unzureichend berücksichtigen, erschweren zudem eine rechtskonforme Dienstplangestaltung erheblich.
Betriebsvereinbarungen zur Dienstplangestaltung haben für die Arbeit in Kindertagesstätten daher größte Relevanz. Das Seminar widmet diesem Thema besondere Aufmerksamkeit.
Themenschwerpunkte
Grundlagen
- Personalplanung, Personalausfallplanung und Personaleinsatzplanung
- Aktuelle Rechtsprechung zur Arbeitszeitgestaltung
Von der EU-Richtlinie bis zur Betriebsvereinbarung – arbeitsrechtlich relevante Regelungen für die Dienstplangestaltung
- Tägliche/wöchentliche Höchstarbeitszeit
- Ruhezeit
- Pausenzeit
- Mehrarbeit, Überstunden und Minusstunden (Minderarbeit)
- Urlaub (Anspruch, Verfall)
- Arbeitsunfähigkeit
Die Rolle des Betriebsrates bei der Dienstplangestaltung
- Mitverantwortung und Mitbestimmung des Betriebsrates
- Kontrollrechte und Kontrollpflichten des Betriebsrates/Erarbeiten eines Kontrollschemas
- Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Verkürzung oder Verlängerung des Dienstes
- Welche Vereinbarungen sind für die Dienstplangestaltung förderlich?
Erarbeiten von Textbausteinen für eine Musterbetriebsvereinbarung
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