Der erste Schritt zur JAV - von der Gründung bis zur Wahl
Die Gründung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist auf den ersten Blick eine anspruchsvolle Aufgabe, denn es gibt rechtliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Neben dem Betriebsrat/Personalrat in Eurem Unternehmen stehen wir Euch bei diesen wichtigen Schritten zur Seite. Wir unterstützen Euch mit Seminaren zur JAV-Wahl, informieren auf dieser Seite zu verschiedenen Fragestellungen und bieten Euch kostenfreie Materialien zum Download.
Fragen und Antworten zur JAV-Wahl
Die JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) ist ein eigenständiges Gremium, welches sich besonders für die Rechte der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb stark macht, diese vertritt und ihnen bei allen ausbildungsrelevanten Angelegenheiten zur Seite steht. Dabei überwacht die JAV u.a. die geltenden Gesetze und Verordnungen, welche für die Jugendlichen und Auszubildenden gelten. Sie nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen und setzt sich für die Erledigung der Probleme der Azubis ein.
- Die JAV passt auf, dass alle Gesetze, vor allem bezüglich der Azubis/Jugendlichen, eingehalten werden.
- Die JAV nimmt an Betriebsratssitzungen teil und arbeitet mit diesem für eine optimale Ausbildung zusammen.
- Die JAV ist Ansprechpartner in Bezug auf die Ausbildung und steht den Azubis und Jugendlichen bei jeglichen Problemen zur Seite
- Die JAV ist Begleiter bei Anhörungsgesprächen oder bei drohender Kündigung.
In Betrieben, bei denen ein Betriebsrat besteht und in denen in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmer_innen beschäftigt sind, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Jugendliche) oder die sich in einer Berufsausbildung befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Auszubildende).
(§ 60 Abs. 1 BetrVG)
In Dienststellen, bei denen ein Personalrat besteht und in denen in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmer_innen beschäftigt sind, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Jugendliche) oder die sich in einer Berufsausbildung befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Auszubildende).
(§ 57 BPersVG)
In Dienststellen bei denen Personalräte bestehen, welche nach den jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzen gewählt werden, können die Paragraphen und Altersgrenzen abweichen.
(z.B. § 58 Abs. 1 SächsPersVG)
Für die Neugründung einer JAV:
Soll das erste Mal eine JAV gegründet werden, gibt es hier kein festes Datum. Generell gilt nur, dass der Betriebsrat/Personalrat drei Personen benennen muss. Idealer Weise wird zusätzlich noch ein Ersatzmitglied benannt, welches bei Krankheit oder anderen Verhinderungsgründen einspringt.
In Betrieben/Dienststellen mit bereits existierender JAV:
Spätestens 8 Wochen vor dem Ende der JAV bestellt der Betriebsrat den Wahlvorstand und dessen Vorsitzenden für die JAV-Wahl.
Tipp: Die 8 Wochen sind das Minimum, eher geht immer. Also sprecht Euren Betriebsrat auch mal auf die Wahl an, denn vielleicht hat der Betriebsrat das Thema nicht so auf dem Schirm wie ihr.
(§ 63 Abs. 2 Satz 1 BetrVG)
In den Dienststellen bestellt der Personalrat den Wahlvorstand und dessen Vorsitzenden für die JAV-Wahl. Ein verbindlicher Verweis auf eine Mindestfrist gibt es nicht, dennoch scheint es sachgerecht die Bestellung spätestens 8 Wochen vor dem Ende der JAV vorzunehmen.
(§ 60 Abs. 1 BPersVG)
In Dienststellen bei denen Personalräte bestehen, welche nach den jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzen gewählt werden, können die Paragraphen und Bestellungsterminen abweichen.
(z.B. § 61 Abs. 1 SächsPersVG)
Eines der drei Mitglieder des Wahlvorstandes muss zum Betriebsrat wählbar sein - d.h. also volljährig und dem Betrieb mind. 6 Monate angehören. Der/Die Vorsitzende des Wahlvorstandes wird entweder vom Betriebsrat bestimmt oder auf der 1. Sitzung des Wahlvorstandes gewählt.
In Betrieben:
Alle Arbeitnehmer_innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Jugendliche) oder die sich in einer Berufsausbildung befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollenden haben (Auszubildenden).
(§ 61 Abs. 1 BetrVG in Verbindung mit § 60 Abs. 1 BetrVG)
In Dienststelle:
Alle Beschäftigte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Jugendliche) oder die sich in einer Berufsausbildung befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollenden haben (Auszubildenden).
(§ 58 Abs. 1 in Verbindung mit § 57 BPersVG)
In Dienststellen bei denen Personalräte bestehen, welche nach den jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzen gewählt werden, können die Paragraphen und Altersgrenzen abweichen.
(z.B. § 59 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 SächsPersVG)
In Betrieben:
Alle Arbeitnehmer_innen des Betriebs (egal ob Azubi oder ausgelernt) die das 25. Lebensjahr noch nicht vollenden haben.
(§ 61 Abs. 2 BetrVG)
In Dienststelle:
Alle Beschäftigten der Dienststelle (egal ob Azubi oder ausgelernt) die das 26. Lebensjahr noch nicht vollenden haben.
(§ 58 Abs. 2 BPersVG)
In Dienststellen bei denen Personalräte bestehen, welche nach den jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzen gewählt werden, können die Paragraphen und Altersgrenzen abweichen.
(z.B. § 59 Abs. 2 SächsPersVG)
In Betrieben:
Die regelmäßigen Wahlen finden alle zwei Jahre in den Monaten Oktober und November statt (2018, 2020, 2022).
(§ 64 Abs. 1 Satz 1 BetrVG)
In Dienststellen:
Die regelmäßigen Wahlen finden alle zwei Jahre in den Monaten März bis Mai statt (2018, 2020, 2022).
(§ 60 Abs. 2 BPersVG)
In Dienststellen bei denen Personalräte bestehen, welche nach den jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzen gewählt werden, können die Paragraphen und Zeiträume abweichen.
(z.B. § 61 Abs. 3 SächsPersVG)
Die Wahl wird vom Wahlvorstand eingeleitet und durchgeführt.
Dabei sind viele Fristen und Formalien einzuhalten, welche ihr alle in unserer Wahlvorstandsschulung vermittelt bekommt.
Das Seminar zur JAV-Wahl
Soll eine JAV gegründet werden, gibt es sicherlich viele Fragen zur Vorbereitung und Durchführung. Mit unserem Seminar „JAV-Wahlvorstandsschulung“ werdet Ihr bestens für die Aufgaben des Wahlvorstandes vorbereitet.
Neben den rechtlichen Grundlagen enthält das Seminar hilfreiche Tipps zur optimalen Durchführung der Wahl mit Bezug zur aktuellen Rechtsprechung. Folgende Themenschwerpunkte erwarten Euch:
- Allgemeine Vorschriften zur Wahl der JAV nach aktuellem Recht
- Aufgaben des Wahlvorstandes
- Fristberechnung
- Zeitplan zur JAV-Wahl
- Wählbarkeit
- Erstellung der Wählerlisten
- Aktives und passives Wahlrecht
- Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- Vorschläge und Wahlverfahren
- Schriftliche Stimmabgabe und andere Verfahrensweisen
- Stimmauszählung und Nachbereitung der Wahl
- Benachrichtigung und Bekanntgabe der Gewählten, Einberufung der konstituierenden JAV-Sitzung
- Aktuelle Rechtsprechungen
Das Seminar wird im Vorfeld der Wahlen als offenes Seminar mit Termin angeboten. Im weiteren Zeitraum ist es als Inhouse-Seminar buchbar.
Wahlhilfen als Download
Mit diesen Werbemitteln möchten wir Euch bei Eurer JAV-Wahl unterstützen. Die Dateien sind zum freien download und können von Euch selbst gedruckt werden.
Musteraushang zur JAV-Wahl
Wahlplakat
Flyer zur JAV-Wahl
Für den Betriebsrat/Personalrat gibt es diesen Musteraushang, um für die JAV-Wahl aufzurufen. Der Musteraushang ist in der Größe A4 angelegt und kann von Euch direkt ausgedruckt werden.
Mit diesem Plakat macht Ihr auf Euch und die JAV-Wahl aufmerksam! Das Plakat gibt es in 2 Versionen zum download. Das Plakat hat die Größe A4 und kann randlos oder mit Rand gedruckt werden.
Mit diesem 6-seitigen Falzflyer könnt Ihr für die JAV-Wahl aufrufen und gleichzeitig Eure Arbeit vorstellen. Auf der Rückseite habt ihr die Möglichkeit, Eure Kontaktdaten und Termine einzutragen.
Noch Fragen?
Wenn Ihr Fragen zum Thema habt, ein passendes Inhouse-Angebot benötigt oder Fragen zur Seminarorganisation habt, dann meldet Euch bei uns!
037207/651281
info@kk-bildung.de