Kommunikation Teil III

Beratung, Problem- und Konfliktlösung

Das Betriebsverfassungsgesetz erwartet vom Betriebsrat im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit aktiven Einsatz zur Vermeidung und Lösung von Konflikten (vgl. u. a. BAG-Beschluss vom 15.8.2012, Az. 7 ABR 16/11).

Handlungsbedarf entsteht, wenn fachliche Differenzen zwischen Gremium und Arbeitgeber:in durch zwischenmenschliche Spannungen verstärkt werden. Betriebsräte sind aber auch bei Konflikten im eigenen Gremium und in der Beratung und Unterstützung von Beschäftigten gefragt. Diese wenden sich in Konfliktsituationen oft hilfesuchend an das Gremium, mitunter mit gravierenden Beschwerden und Nöten (z. B. bei Mobbing oder Suchtproblemen).

Um ihren gesetzlichen Aufgaben in solchen Fällen gerecht werden zu können, benötigen Betriebsräte neben grundlegenden Rechtskenntnissen spezielles kommunikatives Handwerkszeug, gerade im Bereich „Gesprächsführung“. Der konstruktive Umgang mit Kritik, starken Gefühlen und festgefahrenen Situationen ist zwar nicht leicht – aber erlernbar.

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