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Das Betriebsverfassungsgesetz und das Personalvertretungsrecht erwarten vom Betriebsrat bzw. Personalrat im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit aktiven Einsatz zur Vermeidung und Lösung von Konflikten (vgl. u. a. BAG-Beschluss vom 15.8.2012, Az. 7 ABR 16/11).
Handlungsbedarf entsteht, wenn fachliche Differenzen zwischen Gremium und Arbeitgeber durch zwischenmenschliche Spannungen verstärkt werden. Betriebs- und Personalräte sind aber auch bei Konflikten im eigenen Gremium und in der Beratung und Unterstützung von Beschäftigten gefragt. Diese wenden sich in Konfliktsituationen oft hilfesuchend an das Gremium, mitunter mit gravierenden Beschwerden und Nöten (z. B. Mobbing oder Suchtproblemen).
Um ihre gesetzlichen Aufgaben als „Seelsorger und „Anwälte“ von Beschäftigen dann effektiv ausführen zu können, benötigen Betriebsräte/Personalräte neben grundlegenden Rechtskenntnissen spezielles kommunikatives Handwerkszeug, gerade im Bereich „Gesprächsführung“. Der konstruktive Umgang mit Kritik, starken Gefühlen und festgefahrenen Situationen ist zwar nicht leicht – aber erlernbar.
Themenschwerpunkte
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Was sagen das Betriebsverfassungsgesetz, BPersVG und Co. zu den Themen „Beratung, Problem- und Konfliktlösung“?
- Spezialfall Beschwerdemanagement (§§ 84/85 BetrVG, § 68 BPersVG, § 73 SächsPersVG)
Psychologische Grundlagen
- Abgrenzung Problem – Konflikt
- Entstehung und Folgen von konfliktbedingtem Stress
- Konfliktarten und -dynamiken
- Wirksame Deeskalation
Gelingende Beratungs-, Problem- und Konfliktlösegespräche
- Handwerkszeug zur erfolgreichen Vor- und Nachbereitung schwieriger Gespräche
- Gesprächsphasen verstehen und aktiv gestalten
- Frage- und Gesprächsführungstechniken
- Was tun, wenn gar nichts mehr geht?
- Übung an praktischen Fällen
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