Dienstplangestaltung in der stationären Altenpflege erfordert ein hohes Maß an Verständnis für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Beschäftigten auf der einen und der Gewährleistung des Betreuungsauftrages der Pflegeeinrichtung auf der anderen Seite. Die stationäre Altenpflege ist geprägt von unzureichender Refinanzierung und Personalausstattung sowie schwerer körperlicher und psychischer Belastung. Häufig spiegeln Dienstpläne diese Problematik wider.
Betriebsräte müssen ihre Aufgaben wahrnehmen und im Rahmen der Mitbestimmung Arbeitszeitmodelle entwickeln, die diesen verschiedenen Anforderungen gerecht werden. Aktuelle Rechtsprechungen zu kennen und zu berücksichtigen ist dabei ebenso eine Anforderung, wie praktikable Lösungen in Betriebsvereinbarungen mit dem/der Arbeitgeber:in zu verhandeln.
Dieses Seminar hilft Betriebsräten der stationären Altenpflege bei der Umsetzung der genannten Aufgaben. Fundiertes theoretisches Wissen wird den Seminarteilnehmern anschaulich und praxisorientiert dargestellt.
Grundlagen
- Personalplanung, Personalausfallplanung und Personaleinsatzplanung
- Aktuelle Rechtsprechung zur Arbeitszeitgestaltung
Von der EU-Richtlinie bis zur Betriebsvereinbarung – arbeitsrechtlich relevante Regelungen für die Dienstplangestaltung
- Tägliche/wöchentliche Höchstarbeitszeit
- Ruhezeit
- Pausenzeit
- Sonn- und Feiertagsarbeit
- Schichtarbeit
- Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft
- Mehrarbeit, Überstunden und Minusstunden (Minderarbeit)
- Urlaub (Anspruch, Verfall)
- Arbeitsunfähigkeit
Die Rolle des Betriebsrates bei der Dienstplangestaltung
- Mitverantwortung und Mitbestimmung des Betriebsrates
- Kontrollrechte und Kontrollpflichten des Betriebsrates sowie Erarbeiten eines Kontrollschemas
- „Holen aus dem Frei“ wegen Personalausfalls – hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?
- Welche Vereinbarungen sind für die Dienstplangestaltung förderlich?
Erarbeiten von Textbausteinen für eine Musterbetriebsvereinbarung
Vorlage Beschlussfassung
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