Dienstplangestaltung in der stationären Altenpflege

Umfangreiches Wissen für Betriebsräte mit vielen praktischen Tipps und Übungen

Dienstplangestaltung in der stationären Altenpflege erfordert ein hohes Maß an Verständnis für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Beschäftigten auf der einen und der Gewährleistung des Betreuungsauftrages der Pflegeeinrichtung auf der anderen Seite. Die stationäre Altenpflege ist geprägt von unzureichender Refinanzierung und Personalausstattung sowie schwerer körperlicher und psychischer Belastung. Häufig spiegeln Dienstpläne diese Problematik wider.

Betriebsräte müssen ihre Aufgaben wahrnehmen und im Rahmen der Mitbestimmung Arbeitszeitmodelle entwickeln, die diesen verschiedenen Anforderungen gerecht werden. Aktuelle Rechtsprechungen zu kennen und zu berücksichtigen ist dabei ebenso eine Anforderung, wie praktikable Lösungen in Betriebsvereinbarungen mit dem/der Arbeitgeber:in zu verhandeln.

Dieses Seminar hilft Betriebsräten der stationären Altenpflege bei der Umsetzung der genannten Aufgaben. Fundiertes theoretisches Wissen wird den Seminarteilnehmern anschaulich und praxisorientiert dargestellt.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Grundlagen

  • Personalplanung, Personalausfallplanung und Personaleinsatzplanung
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Arbeitszeitgestaltung

Von der EU-Richtlinie bis zur Betriebsvereinbarung – arbeitsrechtlich relevante
Regelungen für die Dienstplangestaltung

  • Tägliche/wöchentliche Höchstarbeitszeit
  • Ruhezeit
  • Pausenzeit
  • Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Schichtarbeit
  • Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft
  • Mehrarbeit, Überstunden und Minusstunden (Minderarbeit)
  • Urlaub (Anspruch, Verfall)
  • Arbeitsunfähigkeit

Die Rolle des Betriebsrates bei der Dienstplangestaltung

  • Mitverantwortung und Mitbestimmung des Betriebsrates
  • Kontrollrechte und -pflichten des Betriebsrates sowie Erarbeiten eines Kontrollschemas
  • „Holen aus dem Frei“ wegen Personalausfalls – Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?
  • Welche Vereinbarungen sind für die Dienstplangestaltung förderlich?

Erarbeiten von Textbausteinen für eine Musterbetriebsvereinbarung

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

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403-02-06 20.08. - 22.08.2024 Dresden
Ramada by Wyndham Dresden
1390,- € 1165,- € 89,- € Ausschreibung/
Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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