Datenschutz im Betriebsratsbüro

Praktische Umsetzung der Datenschutzvorgaben im Betriebsratsbüro inklusive Erstellung eines Datenschutzkonzeptes

Müssen wir unseren PC mit dem firmeneigenen Netzwerk verbinden? Sind Ausspähversuche durch die Arbeitgebenden aufgrund von Sicherheitseinstellungen möglich? Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung im Betriebsrat? Welche Rechte und Pflichten hat der/die Datenschutzbeauftragte in unserem Büro? Wie kann der Betriebsrat seine sensiblen Daten wirklich schützen? Welche Anforderungen bestehen bei Erstellung und Speicherung des internen Schriftverkehrs?

Diese und viele weitere Fragen zum datenschutzkonformen Betriebsratsbüro werden im Seminar beantwortet. Für die praktische Anwendung werden die Eckpunkte eines Datenschutzkonzeptes für das Betriebsratsgremium erarbeitet.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Datenschutz im Betriebsratsbüro

  • Grundlagen
  • Gelten die EU-DSGVO und das BDSG überhaupt?
  • Neue Regelungen zum Datenschutz – § 79a BetrVG
  • Wie weit gehen die Rechte des/der Datenschutzbeauftragten – darf er/sie
    den Betriebsrat kontrollieren?
  • Arbeitgebende als Verantwortliche gemäß § 79 BetrVG – Was bedeutet das in der Praxis?
  • Welche Bedeutung hat die gegenseitige Unter-stützungspflicht?

Das elektronische Betriebsratsbüro

  • Erforderliche Festlegungen, Verzeichnisse und Dokumente
  • Nutzung des firmeneigenen Netzwerks
  • Anforderung an Erstellung, Verwendung und Speicherung des internen Schriftverkehrs
  • Wirksamer Schutz sensibler Daten
  • Datenschutzeinstellung im Betriebsrats-PC
  • Datenschutzkonforme Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik

Eckpunkte eines Datenschutzkonzeptes für das Betriebsratsgremium

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

PDF

503-02-05 03.09. - 05.09.2024 Dresden
Ramada by Wyndham Dresden
1390,- € 1165,- € 89,- € Ausschreibung/
Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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