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Das kurzfristige „Holen aus dem Frei“ ist für viele Beschäftigte der Inbegriff für psychische Belastung und ein wesentlicher Grund für die Unzufriedenheit mit der Arbeit bzw. dem Arbeitgeber. Ein gutes Arbeitsklima, Prävention und Gesundheitsvorsorge können das Risiko unerwarteter Ausfalltage zwar verringern, diese aber nie völlig verhindern. Um negative Auswirkungen auf die Beschäftigten möglichst gering zu halten, braucht es daher wirksame Strategien, sogenannte Personalausfallsysteme.
Der Auftrag an die Betriebsräte lautet:
- Einflussnahme auf die Dienstplangestaltung
- Schaffung von Personalausfallsystemen für die einzelnen Bereiche
- Durchsetzung der arbeitsrechtlichen Normen zum Schutz der Beschäftigten
Themenschwerpunkte
Die Vorbereitung
- Personalplanung
- Personalausfallplanung
- Personaleinsatzplanung
Rahmenbedingungen zur Arbeitszeitgestaltung (z. B. Arbeitszeitgesetz, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung)
Weisungsrecht des Arbeitgebers und Durchsetzung der Mitbestimmung des Betriebsrates – Rechte und Grenzen
Ausfallzeitkonzepte (Chancen und Risiken)
- Überplanung
- Reservedienste
- Rufbereitschaft
- „Sternchen-Dienste“
- Bonussystem u. a.
Arbeitsrechtliche Bewertung der einzelnen Ausfallmodelle
Vergütungsrechtliche Aspekte der Ausfallsysteme (Bonus- oder Anreizsystem)
Eckpunkte für mögliche Regelungen in Betriebsvereinbarungen
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