Arbeitnehmerdatenschutz – Wissen für Betriebsräte und weitere Gremien

So schützen Sie die sensiblen Daten Ihrer Beschäftigten

Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass die Arbeitgebenden im Unternehmen größtenteils frei über die ihnen zugänglichen Daten ihrer Beschäftigten verfügen können.

Nur: Wie schützen sich die Beschäftigten wirksam vor unangemessenen Eingriffen in ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung? Welche Rolle können und sollen Betriebsräte auf diesem Gebiet spielen – gerade im Hinblick auf ihre weitreichenden Mitbestimmungsrechte?

Das Seminar vermittelt dem Betriebsrat das hierzu notwendige Wissen – fachlich fundiert und praxisnah.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Landesdatenschutzgesetze

  • Zweck und Anwendungsbereiche
  • Einwilligung in die Datenverarbeitung
  • Rechte des Betriebsrates im Datenschutz
  • Aktuelle Rechtsentwicklung

Arbeitnehmerdatenschutz

  • Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Arbeitsverhältnis
  • Private Nutzung von E-Mail, Internet, PC und Telefon
  • Rechte am eigenen Bild: Was bedeutet das genau?
  • Videoüberwachung
  • Transponder, Schlüsselkarten, GPS etc.
  • IT-Programme
  • Elektronische Bewerbung und E-Learning
  • Möglichkeiten der Leistungs- und Verhaltenskontrolle und ihre Grenzen
  • Fragerecht der Arbeitgebenden

Der/die Datenschutzbeauftragte (DSB) und weitere Kontrollinstanzen

  • Aufgaben des DSB
  • Verhältnis zum Betriebsrat

Betriebsvereinbarungen zum Thema Datenschutz

  • Von der Idee bis zur Betriebsvereinbarung
  • Welche Betriebsvereinbarungen sollte der Betriebsrat abschließen?
  • Eckpunkte einer IT-Betriebsvereinbarung

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

PDF

502-29-08 12.03. - 14.03.2024 Leipzig
Dorint Hotel Leipzig
1415,- € 1175,- € 99,- € Ausschreibung/
Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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