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Die Dienstplangestaltung in der ambulanten Pflege erfordert ein sehr flexibles Arbeitszeitmodell, um auf eine wechselnde Auftragslage angemessen reagieren zu können. Betriebsräte stehen dann oft vor der Frage: Gibt es ein Arbeitszeitmodell, das den in der Regel sehr unterschiedlichen Erwartungen und Anforderungen von Patienten, Beschäftigten und Arbeitgebern gerecht wird?
Wieviel Flexibilität kann der Betriebsrat seinen Mitarbeitern zumuten? Eine besondere Herausforderung ist dabei das Thema „Personalausfall“. Das „Holen aus dem Frei“ ist für viele Beschäftigte eine zusätzliche Belastung, da in diesen Fällen Familie und Beruf schwer zu vereinbaren sind. Betriebsvereinbarungen zur Dienstplangestaltung haben vor diesem Hintergrund allergrößte Relevanz. Das Seminar widmet diesem Thema daher besondere Aufmerksamkeit.
Themenschwerpunkte
Grundlagen
- Personalplanung, Personalausfallplanung und Personaleinsatzplanung
- Aktuelle Rechtsprechung zur Arbeitszeitgestaltung
Von der EU-Richtlinie bis zur Betriebsvereinbarung – arbeitsrechtlich relevante Regelungen für die Dienstplangestaltung
- Tägliche/wöchentliche Höchstarbeitszeit
- Ruhezeit
- Pausenzeit
- Sonn- und Feiertagsarbeit
- Schichtarbeit
- Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft
- Mehrarbeit, Überstunden und Minusstunden (Minderarbeit)
- Urlaub (Anspruch, Verfall)
- Arbeitsunfähigkeit
Die Rolle des Betriebsrates bei der Dienstplangestaltung
- Mitverantwortung und Mitbestimmung des Betriebsrates
- Kontrollrechte und Kontrollpflichten des Betriebsrates sowie Erarbeiten eines Kontrollschemas
- „Holen aus dem Frei“ wegen Personalausfalls – hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?
- Welche Vereinbarungen sind für die Dienstplangestaltung förderlich?
Erarbeiten von Textbausteinen für eine Musterbetriebsvereinbarung
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