Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Ursachen kennen - Mobbing und Belästigung verhindern!

„Wir sind doch alle nur Menschen!“

Streit und Konflikte in der Belegschaft gehören aus unterschiedlichen Gründen immer häufiger zum betrieblichen Alltag – führen aber längst nicht gleich zum Mobbing. Was aber sind Mobbing und auch sexuelle Belästigung? Wie erkennen Betriebsräte und andere betriebliche Interessenvertretungen Mobbinghandlungen und Formen der sexuellen Belästigung? Was können die Interessenvertretungen wirksam dagegen unternehmen?

Betroffene Beschäftigte erwarten von ihren betrieblichen Interessenvertretungen häufig Hilfe, unter anderem im Rahmen einer Erstberatung. Hierfür benötigen sie Kenntnisse und Kompetenzen zu den Themen Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, zum einen im Hinblick auf wesentliche arbeitsrechtliche Aspekte und zum anderen im Bereich der zielführenden Beratung.

Welche Rechte Beschäftigte haben und wie Konfliktlösungsschritte bei der Umsetzung helfen, sollten betriebliche Interessenvertretungen in einer Betriebsvereinbarung regeln.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Grundlagen

  • Was ist das Besondere am Schutz durch das AGG?
  • Definition des Begriffs „Mobbing“
  • Mobbing oder Konflikt?

Auswirkungen von Mobbing

  • Mobbing – Stress – Arbeitsunfähigkeit
  • Gesamtsystem Mensch
  • Mobbinghandlungen
  • Die Rolle der Führungskräfte

Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz

  • Ursachen und Folgen
  • Flirt oder sexuelle Belästigung?

Arbeitsrechtliche Aspekte

  • Beweislast
  • Ansprüche des Opfers gegen den Täter und gegen die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber
  • Anspruch auf Unterlassung
  • Die Macht der Rechtsmittel
  • Handlungsmöglichkeiten eines Mobbingopfers

Ansatzpunkte und Hilfen der betrieblichen Interessenvertretung

  • Beratungsgespräche mit Mobbingopfern
  • Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung

Kurzanalyse von Mobbingfällen

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

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304-42-11 20.05. - 22.05.2025 Zeulenroda-Triebes
Bio-Seehotel Zeulenroda
1565,- € 1240,- € 124,- € Ausschreibung/Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

Die Freistellung der Personalratsmitglieder sowie die Kostentragungspflicht erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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