Mobbing und sexuelle Belästigung – erkennen und wirksam handeln
Sie erleben übergriffiges Verhalten und fragen sich:
- Ist es ein Konflikt oder schon Mobbing?
- Wie kann ich Betroffene beraten?
- Welche Rechte und Handlungsmöglichkeiten hat der Betriebsrat?
Inhalt des Seminars
- Anzeichen von Mobbing im Betriebsalltag frühzeitig wahrnehmen
- Konflikte von systematischen Angriffen unterscheiden
- Definitionen zu Mobbinghandlungen und sexueller Belästigung
- Beratungsgespräche ruhig, wertschätzend und strukturiert führen
- Mit einem Mobbingtagebuch Vorfälle nachvollziehbar dokumentieren
- Psychische Belastungen ernst nehmen und enstprechende Unterstützung anbieten
- Beschwerden von Beschäftigten nach BetrVG und AGG einordnen und bearbeiten
- Konfliktlösegespräche vorbereiten, lösungsorientiert führen und Ergebnisse festhalten
- Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung gegen Mobbing entwickeln
Sie lernen, Formen von Mobbing und sexueller Belästigung einzuordnen und lösungsorientierte Handlungsmöglichkeiten. Dabei verbinden Sie kommunikative Fähigkeiten mit rechtlichem Wissen aus den §§ 75, 84, 85 und 104 BetrVG sowie zu § 12 AGG.
Mitglieder von Betriebsrat, Personalrat oder anderer Interessenvertretungen, die kompetent auf Mobbing- oder Belästigungsvorwürfe reagieren und präventive Maßnahmen im Betrieb unterstützen möchten. Besonders geeignet für Gremien mit beratender Funktion oder Verantwortlichen für Gesundheitsschutz und Konfliktbearbeitung.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

Themen die Sie vielleicht auch interessieren

Arbeitsschutz & Gesundheitsschutz

Betriebsräte im Gesundheitswesen

Schwerbehindertenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung
Aktuelle Seminarempfehlungen

Effektiver Schriftverkehr im Betriebsrat – klar und rechtssicher
Schreiben, Einladungen, Beschlüsse und Sitzungsniederschriften im Betriebsrat verständlich und rechtssicher erstellen

Arbeitsrecht Teil 1: Arbeitsrecht verstehen – Grundlagen für Interessenvertretungen
Arbeitsrechtliche Grundlagen verstehen und im Betriebsrat sicher einordnen

Betriebsverfassungsrecht Teil 1: Grundlagen der Betriebsratsarbeit
Ihr Einstieg in Rechte, Pflichten und die praktische Arbeit des Betriebsrates

