Bildungsurlaub – Bezahlter Sonderurlaub für Ihre Seminarteilnahme bei K&K!
Betriebs- und Personalräte erhalten durch unsere Seminare Kenntnisse und Fähigkeiten, die für ihre Gremienarbeit erforderlich sind. Damit haben sie, wie hier näher ausgeführt, das Recht auf eine Freistellung vom Dienst. Seminarkosten sind vom Arbeitgeber zu tragen.
Bildungsurlaub – Was ist das?
Sollte dies in einzelnen Fällen nicht möglich sein, können viele Arbeitnehmer/innen für die Teilnahme an unseren Seminaren zumindest sog. Bildungsurlaub beantragen. Dies ist einer in Landesgesetzen geregelter Anspruch auf Sonderurlaub zur persönlichen Weiterbildung. Um diesen in Anspruch zu nehmen, muss die gewünschte Bildungsveranstaltung in dem Bundesland anerkannt sein, in dem sich der Arbeitsplatz der interessierten Arbeitnehmer/innen befindet. Hierbei gelten in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedliche Anforderungen.
Was gilt es zu beachten?
Für Arbeitnehmerinnen aus Nordrhein–Westfalen, Baden-Württemberg und dem Saarland ist die Angelegenheit relativ einfach. In diesen Bundesländern ist die K&K Bildungsmanufaktur inzwischen als Anbieter bzw. Träger von Bildungsurlaub amtlich anerkannt. Die entsprechenden Bescheide für NRW und BW finden Sie am Ende dieser Seite.
Interessenten aus dem Saarland reicht der Hinweis auf unsere Anerkennung in diesen beiden Bundesländern. In allen drei Bundesländern dürften die von der K&K Bildungsmanufaktur angebotenen Seminare in der Regel auch den konkreten Anforderungen genügen, die das Landesrecht an einzelne Veranstaltungen stellt. Dies sollten alle Interessenten im Vorfeld sicherheitshalber noch einmal überprüfen.
Die meisten anderen Bundesländer erkennen jedoch nicht generell die Anbieter, sondern sehr konkret nur einzelne Bildungsveranstaltungen an. Bitte kontaktieren Sie uns daher frühzeitig, wenn Sie für eines unserer Seminare Bildungsurlaub erhalten möchten. Wir werden uns dann umgehend mit der für Sie zuständigen Genehmigungsstelle in Verbindung setzen, um eine Anerkennung zu erwirken
Zur Vermeidung von Missverständnissen raten wir, vor der Buchung eines unserer Seminare als Bildungsurlaub ihren Arbeitgeber zu kontaktieren. Haben Sie noch Fragen: Sprechen Sie uns an, wir helfen gerne weiter! Hilfreiche Informationen einschl. Zugang zu den einschlägigen Rechtsnormen gibt es außerdem hier.
Eine traurige Nachricht zum Schluss: Sachsen und Bayern haben bislang noch keine Bildungsurlaubsgesetze erlassen. Arbeitnehmer/innen aus diesen Bundesländern steht damit bedauerlicherweise kein Bildungsurlaub zur Verfügung.
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