Im Datenschutz geht es nicht um den Schutz von Daten, sondern um den Schutz von Menschen vor unangemessenen Beeinträchtigungen durch Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung. Ziel dabei ist der Schutz allgemeiner Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre.
Als Leitgedanke soll das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gesichert werden.
Das Seminar vermittelt praxisnah die Grundlagen des Datenschutzes und die Aufgaben, Zuständigkeiten und Handlungsmöglichkeiten moderner Betriebsräte auf diesem Gebiet, insbesondere durch eine aktive Nutzung von Überwachungs- und Mitbestimmungsrechten.
Überblick zum Datenschutz und zu den wichtigsten Gesetzen
- EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Grundgesetz, Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Aktuelle Rechtsentwicklung im Datenschutz
- Zweck und Anwendungsbereiche
- Wichtige Begriffe im Datenschutz
- Grundsätze des Datenschutzes
Beauftragte:r für den Datenschutz
- Wann brauche ich eine:n Datenschutzbeauftragte:n?
- Aufgaben und Befugnisse
Rechte von Betroffenen
- Wann ist eine Einwilligung zur Datenverarbeitung nötig bzw. wirksam?
- Weitere Rechte der Betroffenen
Rechte des Betriebsrates im Datenschutz
- Informations- und Beratungsrecht
- Mitbestimmungsrecht
- Persönlichkeitsschutz der Betroffenen
- Aneignung von Sachverstand bzw. Hinzuziehen von Sachverständigen
Betriebsvereinbarung zum Thema „Datenschutz“
- Rechtlicher Rahmen – Was sollte inhaltlich
geregelt werden?
Vorlage Beschlussfassung
Inhouse-Seminar
Download | Personalrat BPersVG - PDF
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