Datenschutz im Unternehmen – Grundlagen für Betriebsräte und weitere Gremien

Betriebsräte haben nach § 80 BetrVG die – zugegebenermaßen – herausfordernde Aufgabe, die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen. Hierzu gehören auch die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und weitere Rechtsnormen rund um das Thema Datenschutz. Gleichzeitig müssen Betriebsräte ihren eigenen Datenschutz gewährleisten. Dafür ist es erforderlich, diese Gesetze inklusive wesentlicher Begriffe, Grundsätze und Anforderungen zu kennen, um konkrete Situationen in den rechtlichen Kontext einordnen zu können. Nur so ist es möglich, abzuschätzen, ob die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtlich zulässig ist.

Das Seminar vermittelt praxisnah die Grundlagen des Datenschutzes und die Aufgaben, Zuständigkeiten und Handlungsmöglichkeiten moderner Betriebsräte auf diesem Gebiet, insbesondere durch eine aktive Nutzung von Überwachungs- und Mitbestimmungsrechten.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Überblick zum Datenschutz und zu den wichtigsten Gesetzen

  • EU-DSGVO, GG, Bundesdatenschutzgesetz
  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung
  • Aktuelle Rechtsentwicklung im Datenschutz
  • Zweck und Anwendungsbereiche
  • Wichtige Begriffe im Datenschutz
  • Grundsätze des Datenschutzes
  • Mögliche Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
  • Funktionsweise der Interessenabwägung
  • Landes- und Bundesdatenschutzbeauftragte als Kontrollinstanzen im Datenschutz
  • Mögliche Datenschutzverstöße und deren Sanktionierung
  • Wer ist zur Meldung von Verstößen berechtigt?
  • Was beeinflusst die Höhe der Bußgelder?

Der/Die Beauftragte für den Datenschutz

  • Wann brauche ich eine Datenschutzbeauftragte bzw. einen Datenschutzbeauftragten?
  • Aufgaben und Befugnisse

Rechte von Betroffenen

  • Wann ist eine Einwilligung zur Datenverarbeitung nötig bzw. wirksam?
  • Weitere Rechte der Betroffenen

Rechte des Betriebsrates im Datenschutz

  • Informations- und Beratungsrecht
  • Mitbestimmungsrecht
  • Persönlichkeitsschutz der Betroffenen
  • Aneignung von Sachverstand bzw. Hinzuziehen von Sachverständigen

Betriebsvereinbarung zum Thema „Datenschutz“

Rechtlicher Rahmen – was sollte inhaltlich geregelt werden?

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

PDF

501-11-13 01.04. - 03.04.2025 Zwickau
First Inn Zwickau
1520,- € 1245,- € 110,- € Ausschreibung/Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

Die Freistellung der Personalratsmitglieder sowie die Kostentragungspflicht erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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