Für die Dienstplangestaltung im Rettungsdienst gibt es spezielle Rahmenbedingungen: Durch die häufig vorliegende Arbeitsbereitschaft kann sich die wöchentliche Arbeitszeit einerseits mit und ohne zusätzliche Vergütung verlängern. Bei einer verlängerten Wochenarbeitszeit können sich andererseits geplante Minusstunden ergeben. Ein weiterer Aspekt sind lange, belastende Arbeitszeiten von 12 und mehr Stunden. Diesbezüglich wurde die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren dazu immer weiterentwickelt, sodass es für Betriebsräte im Rettungsdienst und Krankentransport zwingend notwendig ist, stetig auf dem neuesten Stand zu sein.
Welche Mitbestimmungsrechte und Kontrollpflichten hat der Betriebsrat bzgl. des Dienstplanes aufgrund der aktuellen Rechtsprechung und wie können diese wahrgenommen werden?
Betriebsvereinbarungen zur Dienstplangestaltung haben für die betriebliche Praxis größte Relevanz. Das Seminar widmet diesem Thema daher besondere Aufmerksamkeit und es werden im praktischen Teil verschiedene Mustervereinbarungen erarbeitet.
Personalplanung, Personalausfallplanung und Personaleinsatzplanung
Von der EG-Richtlinie bis zur Betriebsvereinbarung – arbeitsrechtlich relevante Regelungen für die Dienstplangestaltung
- Tägliche/wöchentliche Höchstarbeitszeit
- EuGH-Zeit
- Ruhezeit, Pausenzeit
- Sonn- und Feiertagsarbeit
- Schichtarbeit und Wechselschichtarbeit
- Nachtarbeit
- Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeitsbereitschaft
- Mehrarbeit, Überstunden und Minusstunden (Minderarbeit)
- Verfall von Minusstunden
- Urlaub (Anspruch, Verfall)
- Arbeitsunfähigkeit
Aktuelle Rechtsprechung zur Arbeitszeitgestaltung und zur Mitbestimmung des Betriebsrates
Kontrollrecht und Kontrollpflicht des Betriebsrates bzgl. des Dienstplanes
- Erarbeiten eines Kontrollschemas
Welche Vereinbarungen sind für die Dienstplangestaltung förderlich?
- Erarbeiten von Textbausteinen für eine Musterbetriebsvereinbarung
Vorlage Beschlussfassung
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