Dienstplangestaltung im Rettungsdienst und Krankentransport

Möglichkeiten der Mitbestimmung von Betriebsräten bei der Dienstplangestaltung

Für die Dienstplangestaltung im Rettungsdienst gibt es spezielle Rahmenbedingungen: Durch die häufig vorliegende Arbeitsbereitschaft kann sich die wöchentliche Arbeitszeit einerseits mit und ohne zusätzliche Vergütung verlängern. Bei einer verlängerten Wochenarbeitszeit können sich andererseits geplante Minusstunden ergeben. Ein weiterer Aspekt sind lange, belastende Arbeitszeiten von 12 und mehr Stunden. Diesbezüglich wurde die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren immer weiterentwickelt, sodass es für Betriebsräte im Rettungsdienst und Krankentransport zwingend notwendig ist, stetig auf dem neuesten Stand zu sein.

Welche Mitbestimmungsrechte und Kontrollpflichten hat der Betriebsrat bezüglich des Dienstplanes aufgrund der aktuellen Rechtsprechung und wie können diese wahrgenommen werden?

Betriebsvereinbarungen zur Dienstplangestaltung haben für die betriebliche Praxis größte Relevanz. Das Seminar widmet diesem Thema daher besondere Aufmerksamkeit und es werden im praktischen Teil verschiedene Textbausteine für die Betriebsvereinbarung erarbeitet.

 

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Personalplanung, Personalausfallplanung und Personaleinsatzplanung

Von der EU-Richtlinie bis zur Betriebsvereinbarung –
arbeitsrechtlich relevante Regelungen für die Dienstplangestaltung

  • Tägliche/wöchentliche Höchstarbeitszeit
  • EuGH-Zeit
  • Ruhezeit, Pausenzeit
  • Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Schichtarbeit und Wechselschichtarbeit
  • Nachtarbeit
  • Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeitsbereitschaft
  • Mehrarbeit, Überstunden und Minusstunden (Minderarbeit)
  • Verfall von Minusstunden
  • Urlaub (Anspruch, Verfall)
  • Arbeitsunfähigkeit

Aktuelle Rechtsprechung zur Arbeitszeitgestaltung und zur Mitbestimmung des Betriebsrates

Kontrollrecht und -pflicht des Betriebsrates bezüglich des Dienstplanes

  • Erarbeiten eines Kontrollschemas

Welche Vereinbarungen sind für die Dienstplangestaltung förderlich?

  • Erarbeiten von Textbausteinen für eine Musterbetriebsvereinbarung

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

PDF

404-29-07 10.09. - 12.09.2024 Leipzig
Dorint Hotel Leipzig
1415,- € 1175,- € 99,- € Ausschreibung/
Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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