Dienstplangestaltung im Rettungsdienst und Krankentransport

Möglichkeiten der Mitbestimmung von Betriebsräten bei der Dienstplangestaltung

Dieses Seminar bieten wir Ihnen aktuell als Inhouse-Seminar an.

Seminar-Nummer: 404

Für die Dienstplangestaltung im Rettungsdienst gibt es spezielle Rahmenbedingungen: Durch die häufig vorliegende Arbeitsbereitschaft kann sich die wöchentliche Arbeitszeit einerseits mit und ohne zusätzliche Vergütung verlängern. Bei einer verlängerten Wochenarbeitszeit können sich andererseits geplante Minusstunden ergeben. Ein weiterer Aspekt sind lange, belastende Arbeitszeiten von 12 und mehr Stunden. Diesbezüglich wurde die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren immer weiterentwickelt, sodass es für Betriebsräte im Rettungsdienst und Krankentransport zwingend notwendig ist, stetig auf dem neuesten Stand zu sein.

Welche Mitbestimmungsrechte und Kontrollpflichten hat der Betriebsrat bezüglich des Dienstplanes aufgrund der aktuellen Rechtsprechung und wie können diese wahrgenommen werden?

Betriebsvereinbarungen zur Dienstplangestaltung haben für die betriebliche Praxis größte Relevanz. Das Seminar widmet diesem Thema daher besondere Aufmerksamkeit und es werden im praktischen Teil verschiedene Textbausteine für die Betriebsvereinbarung erarbeitet.

 

INHOUSE-SEMINARE – IHRE VORTEILE

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Maßgeschneiderte Inhalte

An einem Seminarort Ihrer Wahl

Förderung der Teambildung

Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld

Festpreis für Ihr Gremium

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Telefon: 037207 / 65 12 81
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Inhalt des Seminars

Personalplanung, Personalausfallplanung und Personaleinsatzplanung

Von der EU-Richtlinie bis zur Betriebsvereinbarung –
arbeitsrechtlich relevante Regelungen für die Dienstplangestaltung

  • Tägliche/wöchentliche Höchstarbeitszeit
  • EuGH-Zeit
  • Ruhezeit, Pausenzeit
  • Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Schichtarbeit und Wechselschichtarbeit
  • Nachtarbeit
  • Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeitsbereitschaft
  • Mehrarbeit, Überstunden und Minusstunden (Minderarbeit)
  • Verfall von Minusstunden
  • Urlaub (Anspruch, Verfall)
  • Arbeitsunfähigkeit

Aktuelle Rechtsprechung zur Arbeitszeitgestaltung und zur Mitbestimmung des Betriebsrates

Kontrollrecht und -pflicht des Betriebsrates bezüglich des Dienstplanes

  • Erarbeiten eines Kontrollschemas

Welche Vereinbarungen sind für die Dienstplangestaltung förderlich?

  • Erarbeiten von Textbausteinen für eine Musterbetriebsvereinbarung

Inhouse-Anfrage

Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

 

    Folgende Themengebiete/Schwerpunkte soll unser Inhouse-Angebot beinhalten:

    Wählen Sie das gewünschte Themengebiet aus. Im nächsten Schritt können Sie dann das passende Seminarthema auswählen. Weitere Themenschwerpunkte notieren Sie bitte im Bemerkungsfeld.


    BetriebsverfassungsrechtArbeits- und SozialrechtArbeits- und GesundheitsschutzPersonal, Arbeitszeit & DienstplanDatenschutzKommunikation & RethorikSeminare für die JAVSeminare für die SBVSeminare für den PersonalratSeminare für den WirtschaftsausschussSeminare für den Wahlvorstand zur Betriebsratswahl























    Sollten Sie zu dem ausgewählten Thema ergänzende Schwerpunkte wünschen, dann können Sie diese hier vermerken


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    Im UnternehmenIm Seminarhotel - organisiert durch K&KSonstiger OrtOnline-Seminar



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    Schulungsanspruch für Seminare

    Ihr Schulungsanspruch

    Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
    Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

    Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
    Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

    Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
    Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

    Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

    Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

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