Grundsicherung, Rente, Arbeitsunfall – Arbeitsrecht Teil 3

Alles Wichtige zu Kündigung, Rente und Arbeitsunfall

Unser drittes Grundlagenseminar zum Arbeitsrecht widmet sich Fragestellungen, bei denen Betriebsräte neben arbeits- auch grundlegende sozialrechtliche Kenntnisse benötigen. Roter Faden des Seminars sind drei Themenfelder, die jeweils beide Rechtsgebiete betreffen und zu denen Betriebsräte in der Praxis immer wieder Fragen erhalten: Arbeitsunfall, Rente und Arbeitslosigkeit nach Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

Neben einem Überblick über die einschlägigen Rechtsnormen und die aktuelle Rechtsprechung erhalten Sie auch Kenntnisse über Aufbau und Arbeitsweise der deutschen Sozialgerichtsbarkeit.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • ALG 1 sowie ALG 2 und Bürgergeld (Übersicht)
  • Voraussetzungen für Arbeitslosengeld (ALG 1)
  • Verhängung einer Sperrzeit und deren Konsequenzen
  • Selbst verschuldete Arbeitslosigkeit
  • Anrechnung von Abfindungszahlungen

Rentenversicherung

  • Übersicht zu den Rentenarten
  • Rentenanspruch: Einflussfaktoren
  • Beendigungs- bzw. Verlängerungsmöglichkeiten für das Arbeitsverhältnis

Unfallversicherung

  • Was ist ein Wegeunfall?
  • Was zählt als Arbeitsunfall? Wann sind Unfälle bei der Arbeit keine Arbeitsunfälle?
  • Wann wird eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt?
  • Gibt es Regressansprüche gegen Arbeitgeber oder Arbeitgeberin und Beschäftigte?
  • Aktuelle Urteile

Sozialgerichtsbarkeit

  • Aufbau und Arbeitsweise

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

PDF

203-11-04 11.02. - 13.02.2025 Zwickau
First Inn Zwickau
1520,- € 1245,- € 110,- € Ausschreibung/Anmeldung
203-04-05 19.08. - 21.08.2025 Weimar
Leonardo Hotel Weimar
1535,- € 1270,- € 94,- € Ausschreibung/Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

Die Freistellung der Personalratsmitglieder sowie die Kostentragungspflicht erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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