Personalausfallkonzepte und Arbeitszeitkonten in Krankenhäusern

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates

Arbeitsunfähigkeit ist der Hauptgrund für ungeplante Ausfallzeiten in Krankenhäusern. Neben der hohen psychischen Belastung der Beschäftigten, welche die Ausfälle kompensieren müssen, ist für Dienstplanverantwortliche der Spagat zwischen Arbeitsverdichtung und „Holen aus dem Frei“ zu bewältigen. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates im Krankenhaus sind bei einem nicht vorhandenen Ausfallsystem ebenfalls zu beachten (BAG-Urteil vom 09.07.2013).

In diesem Seminar werden verschiedene Ausfallkonzepte, deren Anwendungsmöglichkeiten sowie Chancen und Risiken dargestellt. Im zweiten Teil liegt der Schwerpunkt auf der Thematik „Arbeitszeitkonten“. Wann sind Arbeitszeitkonten zwingend einzuführen, was ist der Unterschied zwischen einem Arbeitszeitkonto und Wertguthaben und welche aktuellen Urteile gibt es dazu?

Um das theoretische Wissen zu festigen, werden im Anschluss Textbausteine für mögliche Betriebsvereinbarungen gemeinsam erarbeitet und

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Grundlagen der Arbeitszeit-/Dienstplangestaltung

  • Vorstellung der Arbeitszeitkonzepte
  • „Holen aus dem Frei“ aus dem Blickwinkel der psychischen Belastung für die Beschäftigten
  • Ausgleichszeitraum ohne Arbeitszeitkonten
  • „Sternchendienste“
  • Ruf- und Dienstbereitschaft

Arbeitszeitkontenmodelle (Chancen und Risiken)

  • Jahresarbeitszeitkonten
  • Arbeitszeitkonten ohne Laufzeitbeschränkung
  • Flexible Wertguthaben
  • Langzeitkonten (Wertkonten)

Umgang mit Wertguthaben nach § 7b - e SGB IV

  • Führung und Verwaltung von Wertguthaben
  • Verwendung von Wertguthaben
  • Insolvenzschutz
  • Übertragung von Wertguthaben
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Wertguthaben
  • Kürzung von Wertguthaben bei Krankheit
  • Verfall von Wertguthaben

Erarbeiten von Textbausteinen für eine Musterbetriebsvereinbarung

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

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412-11-02 05.11. - 07.11.2024 Zwickau
First Inn Zwickau
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Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
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Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

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