Bei offenem Streit oder latenten Konflikten zwischen Mitarbeitern oder im Verhältnis von Mitarbeitern und Vorgesetzten haben Betriebsräte eine Schlüsselposition: Im Vorfeld der rechtlich vorgesehenen Klärungs- und Interventionsverfahren (z. B. Beschwerden nach §§ 84/85 BetrVG) können sie intern vermitteln und so evtl. folgenschwere, teure Auseinandersetzungen vermeiden helfen.
Hierfür braucht es wirksames kommunikatives Rüstzeug und Erfahrungen im Umgang mit eigenen Konflikten. Darüber hinaus aber auch spezielle weiterführende Kenntnisse. Der Anspruch auf Allparteilichkeit der internen Konfliktlösehelfer spielt dabei eine zentrale Rolle.
Das Seminar vermittelt die nötigen Kenntnisse, damit Betriebsräte erfolgreich innerbetrieblich als Mediatoren tätig werden können.
Die Rahmenbedingungen
- Einsatzfelder für Mediation im Arbeitsalltag von Betriebsräten und Personalräten
- Relevante Rechtsnormen im Betriebsverfassungsgesetz, BPersVG sowie in den Landesvertretungsgesetzen
- Wesen der Mediation und Abgrenzung von anderen Gesprächsformen
Kompetenzen und Fähigkeiten des Mediators
- Neutralität und Allparteilichkeit
- Gesprächsführungstechniken
- Umgang mit (starken) Gefühlen
Der Mediationsprozess
- Das Phasenmodell der Mediation
- Professionelle Vor- und Nachbereitung von Mediationsgesprächen
- Vertraulichkeit und Verbindlichkeit
Umgang mit Hindernissen und typischen Störungen
- Ungleiche Macht- und Kompetenzverteilung
- Destruktive Kommunikation im Mediationsprozess
Fallbeispiele und Praxisübungen
Vorlage Beschlussfassung
Inhouse-Seminar
Download | Personalrat BPersVG - PDF
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