Grundlagen der Mediation für Betriebsräte und weitere Gremien

Werden Sie betriebsinterner Mediator!

Bei offenem Streit oder latenten Konflikten zwischen Mitarbeitenden oder im Verhältnis von Mitarbeitenden und Vorgesetzten haben Betriebsräte eine Schlüsselposition: Im Vorfeld der rechtlich vorgesehenen Klärungs- und Interventionsverfahren (z. B. Beschwerden nach § 84/85 BetrVG) können sie intern vermitteln und so evtl. folgenschwere, teure Auseinandersetzungen vermeiden helfen.

Hierfür braucht es wirksames kommunikatives Rüstzeug und Erfahrungen im Umgang mit eigenen Konflikten. Darüber hinaus aber auch spezielle weiterführende Kenntnisse. Der Anspruch auf Allparteilichkeit der Vermittelnden spielt dabei eine zentrale Rolle für die nachhaltige Lösung interner Konflikte.

Das Seminar vermittelt die hierfür nötigen Grundkenntnisse und bietet Gelegenheit, erworbenes Wissen in Praxisübungen anzuwenden.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Die Rahmenbedingungen

  • Einsatzfelder für Mediation im Arbeitsalltag von Betriebsräten
  • Relevante Rechtsnormen im Betriebsverfassungsgesetz
  • Wesen der Mediation und Abgrenzung von anderen Gesprächsformen

Kompetenzen und Fähigkeiten des Mediators

  • Neutralität und Allparteilichkeit
  • Gesprächsführungstechniken
  • Umgang mit (starken) Gefühlen

Der Mediationsprozess

  • Das Phasenmodell der Mediation
  • Professionelle Vor- und Nachbereitung von Mediationsgesprächen
  • Vertraulichkeit und Verbindlichkeit

Umgang mit Hindernissen und typischen Störungen

Übung anhand von Praxisfällen

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

PDF

804-42-06 29.09. - 01.10.2025 Zeulenroda-Triebes
Bio-Seehotel Zeulenroda
1565,- € 1240,- € 124,- € Ausschreibung/Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

Die Freistellung der Personalratsmitglieder sowie die Kostentragungspflicht erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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