Die Gefährdungsbeurteilung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz

Zweites Grundlagenseminar zum Thema Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilungen bilden im Konzept einer systematischen Prävention die Grundlage für einen wirksamen betrieblichen Arbeitsschutz. Sie sind ein Hilfsmittel, um Ursachen für Störungen bei der Arbeit zu verringern. Gefährdungsbeurteilungen helfen zu entscheiden, wo und in welchem Umfang und mit welcher Dringlichkeit welche Maßnahmen erforderlich sind.

Zu diesen Gefährdungsbeurteilungen gehören seit der Novelle des ArbSchG 2013 auch mögliche psychische Belastungen von Arbeitnehmenden (§ 5 Ziffer 6 ArbSchG) am Arbeitsplatz. Die Folge daraus ist häufig Stress und damit zum Teil längere Ausfallzeiten.

Durch seine Mitbestimmungsrechte im Arbeitsschutz eröffnen sich dem Betriebsrat Möglichkeiten, wirksam Einfluss auf eine menschengerechte Gestaltung von Arbeitsbedingungen zu nehmen. Voraussetzungen hierfür sind grundlegende Kenntnisse zur Entstehung und den Folgen psychischer Belastungen sowie zu Analyseverfahren und möglichen Inhalten von Gefährdungsbeurteilungen. All dies ist Inhalt dieses sehr praxisnahen Seminars.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Die Aufgaben und Rechte des Betriebsrates im betrieblichen Arbeitsschutzsystem

  • Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen (GFB)
  • Arbeitsschutzausschusssitzungen (Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung)
  • Partner des Betriebsrates im Arbeitsschutz (intern und extern)
  • Gefährdungsanzeigen

Was sind psychische Belastungen?

  • Umgang mit Stress
  • Kommunikation und Führung

Welche Analysemöglichkeiten zum Erkennen von psychischen Belastungen bieten sich an?

  • Fragebogenaktionen
  • Beobachtungsinterviews
  • Moderierte Workshops

Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

  • Aufbau einer Gefährdungsbeurteilung
  • Erfassung der psychischen Belastungen
  • Maßnahmenentwicklung

Planung der Umsetzung

  • Evaluation der Gefährdungsbeurteilungen (KVP)
  • Betriebsbegehungen (Checkliste)
  • Psychosoziale Stressoren am Arbeitsplatz
  • Innerbetriebliches Gesundheitsmanagement

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
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302-01-04 03.12. - 05.12.2024 Chemnitz
Hotel an der Oper Chemnitz
1260,- € 1065,- € 87,- € Ausschreibung/Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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