Dienstplangestaltung im Krankenhaus

Aktuelles Wissen & Praxistipps zur Mitbestimmung bei der Dienstplangestaltung

Die Dienstplangestaltung und die Personalplanung im Krankenhaus sind zwei eng miteinander verknüpfte Themengebiete. Betriebsräte haben im Rahmen der Mitbestimmung weitreichende Einflussmöglichkeiten, aber auch ein hohes Maß an Verantwortung, welches durch die regelmäßige Dienstplankontrolle auszufüllen ist.

Wichtig dabei ist die Aktualität des Wissens, da die Rechtsprechung zu den Themen Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung ständig weiterentwickelt wird.

Dieses aktuelle Wissen wird im Seminar verständlich und anschaulich aufbereitet und anhand praktischer Beispiele dargestellt. Für die Festigung des theoretischen Wissens werden im Seminar Mustervereinbarungen mit den Teilnehmenden erarbeitet.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Grundlagen

  • Personalplanung, Personalausfallplanung und Personaleinsatzplanung
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Arbeitszeitgestaltung

Von der EU-Richtlinie bis zur Betriebsvereinbarung – arbeitsrechtlich relevante Regelungen für die Dienstplangestaltung

  • Tägliche/wöchentliche Höchstarbeitszeit
  • EuGH-Zeit
  • Ruhezeit, Pausenzeit
  • Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Schichtarbeit und Wechselschichtarbeit
  • Nachtarbeit
  • Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeitsbereitschaft (Bereitschaftszeit)
  • Mehrarbeit, Überstunden und Minusstunden (Minderarbeit)
  • Urlaub (Anspruch, Verfall)
  • Arbeitsunfähigkeit

Die Rolle des Betriebsrates bei der Dienstplangestaltung

  • Mitverantwortung und Mitbestimmung des Betriebsrates
  • Grenzen der Mitbestimmung
  • Kontrollrechte und -pflichten des Betriebsrates sowie Erarbeiten eines Kontrollschemas
  • Welche Vereinbarungen sind für die Dienstplangestaltung förderlich?

Erarbeiten von Textbausteinen für eine Musterbetriebsvereinbarung

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
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402-02-05 23.04. - 25.04.2024 Dresden
Ramada by Wyndham Dresden
1390,- € 1165,- € 89,- € Ausschreibung/
Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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