Grundlagen des Arbeitsrechts – Arbeitsrecht Teil 1

Grundlagenseminar zum Arbeitsrecht für Betriebsräte und weitere betriebliche Interessenvertreter

Grundlegende Kenntnisse des Arbeitsrechts sind das Fundament für die professionelle Arbeit von betrieblichen Interessenvertretungen. Nur wer mit wesentlichen Rechtsbegriffen und Gesetzen vertraut ist, kann die Interessen der Beschäftigten wirkungsvoll vertreten.

Neben einem Überblick zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht legt das Seminar auch einen Schwerpunkt auf das Arbeitsvertragsrecht. Dieses hat für die Arbeit des Betriebsrates und anderer betrieblicher Interessenvertretungen besondere Relevanz.

Alle Informationen werden praxisnah aufbereitet und verständlich präsentiert, sodass Sie auch ohne juristische Vorkenntnisse effektiv ins Thema finden.

Arbeits- und Sozialordnung Kittner 2023

Sie erhalten zum Seminar eine aktuelle Ausgabe der „Arbeits- und Sozialordnung“ (M. Kittner).

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Grundlagen des Arbeitsrechts

  • Rechtsdeutsch – Bedeutung von Rechtsbegriffen
  • Fristberechnung nach dem BGB
  • Kollektiv- und Individualarbeitsrecht
  • Arbeitsgerichtsbarkeit: Aufbau und Arbeitsweise

Die wichtigsten Gesetze im Überblick

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Nachweisgesetz
  • Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Allgemeiner Überblick zum Arbeitszeitrecht
  • Arbeitsvertragsgestaltende Rechtsnormen: Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Arbeitsver-tragsrichtlinien, Arbeitsordnung

Arbeitsvertragsrecht

  • Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses
  • AGB-Kontrolle beim Arbeitsvertrag
  • Führungszeugnis
  • Haupt- und Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis
  • Weisungsrecht und seine Grenzen
  • Rücksichtnahmepflichten
  • Nebentätigkeit und Zweittätigkeit
  • Ausschlussklauseln und Verjährung
  • Anforderungen an eine Geltendmachung

Überblick zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Nachvertragliche Pflichten

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

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201-37-26 18.03. - 20.03.2025 Chemnitz
Hotel Röhrsdorfer Hof
1465,- € 1210,- € 100,- € Ausschreibung/Anmeldung
201-29-27 12.08. - 14.08.2025 Leipzig
Dorint Hotel Leipzig
1575,- € 1310,- € 112,- € Ausschreibung/Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

Die Freistellung der Personalratsmitglieder sowie die Kostentragungspflicht erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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