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Obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz seit 2006 in Kraft ist, finden sich immer noch Diskriminierung, Benachteiligungen und sexuelle Belästigung in den Unternehmen. Ist es die Aufgabe des Betriebsrates dagegen vorzugehen? Wenn ja – wie? Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Betriebsrat? Wie kann der soziale Umgang der Mitarbeiter durch den Betriebsrat gefördert werden?
In diesem Seminar werden Ihnen die grundlegenden Inhalte des AGG und die aktuelle Rechtsprechung praxisnah vermittelt. Außerdem erfahren Sie, welche Handlungsoptionen das Gesetz für die Arbeit des Betriebsrates bietet und wie diese umsetzbar sind.
Themenschwerpunkte
Ziele und Inhalt des AGG
- Ziele des AGG
- Überblick über die Rechtsnormen des AGG
- Mögliche Diskriminierungstatbestände
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Was zählt dazu?
- Was ist sexuelle Belästigung?
- Rechte der betroffenen Beschäftigten
- Leistungsverweigerungsrecht
- Sanktionsmaßnahmen des Arbeitgebers
Übersicht zur aktuellen Rechtsprechung zum AGG
- Stellenausschreibung
- Einstellung und Kündigung
- Sozialauswahl
- „AGG-Hopper“
- Entschädigungsansprüche nach § 15 AGG
Betriebliche Beschwerdestelle
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Beschwerden nach §§ 84 und 85 BetrVG
Aufgaben des Betriebsrates
- Förderung des sozialen Umgangs im Betrieb
- Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum sozialen Umgang
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