Diskriminierung, Benachteiligung und Belästigung

Das AGG verstehen und anwenden – für ein besseres Miteinander im Betrieb

Dieses Seminar können Sie derzeit als Inhouse-Seminar anfragen.

Obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz seit 2006 in Kraft ist, finden sich immer noch Diskriminierung, Benachteiligungen und sexuelle Belästigung in den Unternehmen. Ist es die Aufgabe des Betriebsrates dagegen vorzugehen? Wenn ja – wie? Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Betriebsrat? Wie kann der soziale Umgang der Mitarbeiter durch den Betriebsrat gefördert werden?

In diesem Seminar werden Ihnen die grundlegenden Inhalte des AGG und die aktuelle Rechtsprechung praxisnah vermittelt. Außerdem erfahren Sie, welche Handlungsoptionen das Gesetz für die Arbeit des Betriebsrates bietet und wie diese umsetzbar sind.

Themenschwerpunkte

 

Ziele und Inhalt des AGG

  • Ziele des AGG
  • Überblick über die Rechtsnormen des AGG
  • Mögliche Diskriminierungstatbestände

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

  • Was zählt dazu?
  • Was ist sexuelle Belästigung?
  • Rechte der betroffenen Beschäftigten
  • Leistungsverweigerungsrecht
  • Sanktionsmaßnahmen des Arbeitgebers

Übersicht zur aktuellen Rechtsprechung zum AGG

  • Stellenausschreibung
  • Einstellung und Kündigung
  • Sozialauswahl
  • „AGG-Hopper“
  • Entschädigungsansprüche nach § 15 AGG

Betriebliche Beschwerdestelle

  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
  • Beschwerden nach §§ 84 und 85 BetrVG

Aufgaben des Betriebsrates

  • Förderung des sozialen Umgangs im Betrieb
  • Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum sozialen Umgang

 

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