Whistleblower (Hinweisgeber) sind Personen, die interne Stellen oder externe Kontroll- oder Strafverfolgungsbehörden auf illegale Handlungen, Missstände und Gesetzesverstöße innerhalb ihrer Organisation hinweisen, um so Veränderungen zu erreichen. Dabei gehen sie, oft ohne es zu wissen, ganz erhebliche Risiken ein.
Arbeitnehmer und Betriebsräte stehen daher in der Praxis vor komplexen und meist schwerwiegenden Abwägungsentscheidungen, wenn sie illegale, gefährliche und/oder unmoralische Praktiken ihrer Unternehmen an die Öffentlichkeit bringen wollen. In einer rechtlich häufig unklaren Situation benötigen Betriebsräte besondere Fachkenntnisse. Diese werden in diesem Seminar anschaulich vermittelt. Es versetzt Sie in die Lage, ein System zum Umgang mit dem Thema „Whistleblower“ auf den Weg zu bringen und Ihre Schutz- und Kontrollaufgaben nach dem BetrVG wirkungsvoll wahrzunehmen.
Themenschwerpunkte
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Aktuelles EU-Recht sowie nationale Entwicklungen
- Loyalitätspflicht versus Meinungsfreiheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit
- Wann und wie darf sich der Arbeitnehmer an die Öffentlichkeit wenden?
- Innerbetriebliche Klärung
- Interessenabwägung
- Risiken für den Hinweisgeber – mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
- Mitbestimmungstatbestände
- Initiativrecht des Betriebsrates
- Einführung von betrieblichen Verhaltensrichtlinien – „Compliance“
- Whistleblowing-Systeme
- Verfahrensbeispiele (E-Mail, Hotline etc.)
- Ein- und Durchführung dieser Systeme
Betriebsvereinbarungen zum Thema Whistleblowing
- Rechtliche Grundlagen
- Schritte zur Betriebsvereinbarung – von der Idee bis zur BV
- Mögliche Regelungsgegenstände
- Durchsetzungsmöglichkeit – Einigungsstelle
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