Whistleblowing und das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Wissen für den Betriebsrat

Rechtliche Rahmenbedingungen, Handlungsmöglichkeiten und Erstellung einer Betriebsvereinbarung

Whistleblower (Hinweisgeber/-innen) sind Personen, die interne Stellen oder externe Kontroll- bzw. Strafverfolgungsbehörden auf illegale Handlungen, Missstände und Gesetzesverstöße innerhalb ihrer Organisation hinweisen, um so Veränderungen zu erreichen. Dabei gehen sie, oft ohne es zu wissen, erhebliche Risiken ein.

Beschäftigte und Betriebsräte stehen daher in der Praxis vor komplexen und meist schwerwiegenden Abwägungsentscheidungen, wenn sie – zumindest aus subjektiver Sicht – illegale, gefährliche und/oder unmoralische Praktiken ihrer Unternehmen an die Öffentlichkeit bringen wollen. In einer rechtlich häufig unklaren Situation benötigen Betriebsräte besondere Fachkenntnisse. Diese werden in diesem Seminar anschaulich vermittelt.

In den meisten Unternehmen besteht spätestens seit Dezember 2023 die Pflicht, ein eigenes Hinweisgeberschutzsystem vorzuhalten.
Das Seminar versetzt Sie in die Lage, Einführung und Verwendung von Hinweisgeberschutzsystemen zu begleiten und Ihre Schutz- und Kontrollaufgaben nach dem BetrVG wirkungsvoll wahrzunehmen.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

  • Regelungsinhalte und praktische Umsetzung
  • Textbausteine für eine Betriebsvereinbarung

Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Aktuelle rechtliche Entwicklungen
  • Meinungsfreiheit versus Loyalitätspflicht und vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • Wann und wie dürfen sich Beschäftigte an die interne oder externe Meldestelle oder an die Öffentlichkeit wenden?
  • Innerbetriebliche Klärung
  • Interessenabwägung
  • Risiken für Whistleblower – mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates

  • Mitbestimmungstatbestände
  • Initiativrecht des Betriebsrates
  • Einführung von betrieblichen Verhaltensrichtlinien – „Compliance“
  • Whistleblowing-Systeme
  • Verfahrensbeispiele (E-Mail, Hotline etc.)
  • Ein- und Durchführung dieser Systeme

Betriebsvereinbarungen zum Thema Hinweisgebersystem bzw. Whistleblowing

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

PDF

504-37-07 23.09. - 25.09.2025 Chemnitz
Hotel Röhrsdorfer Hof
1420,- € 1165,- € 100,- € Ausschreibung/Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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