Whistleblowing und das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Wissen für den Betriebsrat

Rechtliche Rahmenbedingungen, Handlungsmöglichkeiten und Erstellung einer Betriebsvereinbarung

Dieses Seminar bieten wir Ihnen aktuell als Inhouse-Seminar an.

Seminar-Nummer: 504

Whistleblower (Hinweisgeber/-innen) sind Personen, die interne Stellen oder externe Kontroll- bzw. Strafverfolgungsbehörden auf illegale Handlungen, Missstände und Gesetzesverstöße innerhalb ihrer Organisation hinweisen, um so Veränderungen zu erreichen. Dabei gehen sie, oft ohne es zu wissen, erhebliche Risiken ein.

Beschäftigte und Betriebsräte stehen daher in der Praxis vor komplexen und meist schwerwiegenden Abwägungsentscheidungen, wenn sie – zumindest aus subjektiver Sicht – illegale, gefährliche und/oder unmoralische Praktiken ihrer Unternehmen an die Öffentlichkeit bringen wollen. In einer rechtlich häufig unklaren Situation benötigen Betriebsräte besondere Fachkenntnisse. Diese werden in diesem Seminar anschaulich vermittelt.
In den meisten Unternehmen besteht spätestens seit Dezember 2023 die Pflicht, ein eigenes Hinweisgeberschutzsystem vorzuhalten.
Das Seminar versetzt Sie in die Lage, Einführung und Verwendung von Hinweisgeberschutzsystemen zu begleiten und Ihre Schutz- und Kontrollaufgaben nach dem BetrVG wirkungsvoll wahrzunehmen.

INHOUSE-SEMINARE – IHRE VORTEILE

Frei wählbare Termine

Maßgeschneiderte Inhalte

An einem Seminarort Ihrer Wahl

Förderung der Teambildung

Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld

Festpreis für Ihr Gremium

SIE HABEN FRAGEN?

Telefon: 037207 / 65 12 81
E-Mail an uns

Inhalt des Seminars

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

  • Regelungsinhalte und praktische Umsetzung
  • Textbausteine für eine Betriebsvereinbarung

Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Aktuelle rechtliche Entwicklungen
  • Meinungsfreiheit versus Loyalitätspflicht und vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • Wann und wie dürfen sich Beschäftigte an die interne oder externe Meldestelle oder an die Öffentlichkeit wenden?
  • Innerbetriebliche Klärung
  • Interessenabwägung
  • Risiken für Whistleblower – mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates

  • Mitbestimmungstatbestände
  • Initiativrecht des Betriebsrates
  • Einführung von betrieblichen Verhaltensrichtlinien – „Compliance“
  • Whistleblowing-Systeme
  • Verfahrensbeispiele (E-Mail, Hotline etc.)
  • Ein- und Durchführung dieser Systeme

Betriebsvereinbarungen zum Thema Hinweisgebersystem bzw. Whistleblowing

Inhouse-Anfrage

Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

 

    Folgende Themengebiete/Schwerpunkte soll unser Inhouse-Angebot beinhalten:

    Wählen Sie das gewünschte Themengebiet aus. Im nächsten Schritt können Sie dann das passende Seminarthema auswählen. Weitere Themenschwerpunkte notieren Sie bitte im Bemerkungsfeld.


    BetriebsverfassungsrechtArbeits- und SozialrechtArbeits- und GesundheitsschutzPersonal, Arbeitszeit & DienstplanDatenschutzKommunikation & RethorikSeminare für die JAVSeminare für die SBVSeminare für den PersonalratSeminare für den WirtschaftsausschussSeminare für den Wahlvorstand zur Betriebsratswahl























    Sollten Sie zu dem ausgewählten Thema ergänzende Schwerpunkte wünschen, dann können Sie diese hier vermerken


    Notwendige Angaben

    Für die Angebotserstellung benötigen wir einige organisatorische Informationen. Bitte füllen Sie daher die folgenden Felder aus.


    Im UnternehmenIm Seminarhotel - organisiert durch K&KSonstiger OrtOnline-Seminar



    Bitte geben Sie die mögliche Kalenderwoche an, in welcher das Seminar vornehmlich stattfinden soll.




    Bitte geben Sie die mögliche Personenanzahl an


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    BetriebsratsmitgliedBetriebsratsvorsitzende/rPersonalratsmitgliedPersonalratsvorsitzende/rMitglied der JAVMitglied der SBVMitglied des WirtschaftsausschussesSonstiges



    An diese Telefonummer wenden wir uns bei Fragen.




    An diese E-Mail-Adresse senden wir das Inhouse-Angebot




    Bitte vergessen Sie nicht die korrekte Firmierung wie GbR, GmbH etc.








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    Schulungsanspruch für Seminare

    Ihr Schulungsanspruch

    Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
    Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

    Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
    Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

    Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
    Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

    Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

    Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

    Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

    Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

    Um eine Inhouse-Schulung für sich und Ihr Gremium zu buchen und diese auch rechtssicher zu beschließen, müssen Sie im Gremium den notwendigen Beschluss fassen. Was es hierbei zu beachten gilt, erfahren Sie auf unserer Wissensseite zur Beschlussfassung. Außerdem haben wir Ihnen verschiedene Vorlagen erstellt, welche Sie für die offizielle Beschlussfassung an die Arbeitgebenden benötigen.

    Betriebsrat

    Vorlage einer Beschlussfassung als PDF

    Download der Vorlage

    JAV (BetrVG)

    Vorlage einer Beschlussfassung als PDF

    Download der Vorlage

    SBV

    Vorlage einer Beschlussfassung als PDF

    Download der Vorlage

    Personalrat (SächsPersVG)

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    Personalrat (BPersVG)

    Vorlage einer Beschlussfassung als PDF

    Download der Vorlage

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