Resilienz statt Burnout – wie Sie die Gesundheit der Beschäftigten nachhaltig fördern

Wie Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter nachhaltig fördern

Resilienz bezeichnet die innere Widerstandsfähigkeit beim Menschen, trotz ungünstiger Lebensumstände und herausfordernder Situationen im Arbeitsalltag, die individuelle psychische Gesundheit aufrechtzuerhalten und zu stärken. Unsere Arbeit ist in den letzten Jahren schnelllebiger, komplexer und unberechenbarer geworden. Auch die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben werden immer fließender. Beschäftigte, Führungskräfte und betriebliche Interessenvertretungen müssen daher mehr Agilität, Flexibilität und Anpassungsfähigkeit zeigen.

Schwerpunkt des Seminars ist die Aneignung notwendiger Kenntnisse über die möglichen Ursachen und Symptome von Burnout sowie deren oft tiefgreifenden Folgen. Zudem werden betriebliche Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz der Beschäftigten behandelt. Außerdem: Welche Strategien können betriebliche Interessenvertretungen verfolgen, um psychische Belastungen zu minimieren und Überlastungen vorzubeugen? Welchen Gestaltungsspielraum haben sie bei der Erfüllung dieser Aufgaben?

Im Seminar erhalten Sie wichtige Handlungsempfehlungen und Tipps, um die Gesundheitsförderung der Beschäftigten positiv zu beeinflussen. Durch praktische Übungen wird das theoretische Wissen vertieft.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Resilienz

  • Was ist Resilienz und wie kann sie gefördert werden?
  • Was bedeutet es, „resilient“ zu sein?
  • Risiko- und Schutzfaktoren

Burnout

  • Gesamtsystem Mensch
  • Was ist psychische Belastung?
  • Ursachen und Erscheinungsformen der Erkrankung
  • Burnout-Symptome – welche gibt es und wie können sie frühzeitig erkannt werden?

Wie kann einem Burnout vorgebeugt werden?

  • Methoden und Schutzmaßnahmen
  • Strategien zur Minimierung psychischer Belastungen

Was kann im Unternehmen für die Resilienz der Beschäftigten getan werden?

  • Einstellungen und Verhaltensweisen, die individuell weiterhelfen können
  • Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen
  • Aspekte einer resilienten Unternehmens- und Führungskultur

Präventive Maßnahmen

  • Innerbetriebliches Gesundheitsmanagement
  • Mögliche Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
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303-42-11 23.09. - 25.09.2025 Zeulenroda-Triebes
Bio-Seehotel Zeulenroda
1565,- € 1240,- € 124,- € Ausschreibung/Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

Die Freistellung der Personalratsmitglieder sowie die Kostentragungspflicht erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.

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Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

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