Unser Seminarangebot für Personalräte - Aktuelle Themen mit hohem Praxisanteil!
Sie als Personalrat benötigen neben individuellem Spezialwissen nach dem für Sie geltenden Personalvertretungsrecht auch umfassende Kenntnisse im Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Datenschutz und der Kommunikation. Wir bieten Ihnen dafür alles aus einer Hand - vom offenen Seminar bis zur individuellen Inhouse-Schulung.
Das komplette Seminarangebot für Personalräte
Präsenz-Seminare
Unser Seminarangebot, welches aktuell mit Termin in einem Seminarhotel buchbar ist.
Grundlagen zum Arbeitsrecht
Grundlagen des Arbeitsrechts – Arbeitsrecht Teil 1
Grundlagenseminar zum Arbeitsrecht für Betriebsräte und weitere betriebliche Interessenvertreter
Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgebenden
Das zweite Grundlagenseminar zum Arbeitsrecht
Grundlagen des Arbeitsrechts kompakt – Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
Die Grundlagen des Arbeitsrecht kompakt und praxisnah in einem Seminar
Sozialrechtliche Grundlagen des Arbeitsrechts - kompakt
Kompaktes Wissen rund um die sozialrechtlichen Aspekte des Arbeitsrechts
Spezialseminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Suchtprobleme am Arbeitsplatz – Professioneller Umgang mit Suchterkrankten im Betrieb
Seminar zum Thema "Suchterkrankung" - Wie können Betriebsräte & Co. aktiv werden und unterstützen?
Resilienz statt Burnout – Seminar für Betriebsräte und andere Gremien
Wie Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter nachhaltig fördern
Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Ursachen kennen - Mobbing und Belästigung verhindern!
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Aufbau, Durchführung und Nachbereitung eines erfolgreichen BEM
Seminare zum Datenschutz
Datenschutz im Unternehmen – Grundlagen für Betriebsräte und weitere Gremien
Praxisnahes Wissen, Rechte und Pflichten sowie Handlungsmöglichkeiten
Arbeitnehmerdatenschutz – Wissen für Betriebsräte und weitere Gremien
So schützen Sie die sensiblen Daten Ihrer Beschäftigten
Seminare zum Thema Kommunikation
Sicher auftreten und wirksam argumentieren für Betriebsräte und weitere Gremien
Grundlagen der Gesprächsführung
Professionelle Verhandlungsführung für Betriebsräte und weitere Gremien
Kommunikationsseminar für erfolgreiches Verhandeln als Interessenvertretung
Beratung, Problem- und Konfliktlösung für Betriebsräte und weitere Gremien
Handwerkszeug zur gelingenden Gesprächsführung
Grundlagen der Mediation für Betriebsräte und weitere Gremien
Werden Sie betriebsinterner Mediator!
Online-Seminare
Aktuelle Themen, welche als Online-Seminar buchbar sind.
Online-Seminar: Grundlagen des Arbeitsrechts – Arbeitsrecht Teil 1
Grundlagen des Arbeitsrechts für Betriebsräte und weitere betriebliche Interessenvertreter
Inhouse-Seminare
Diese Seminarthemen sind aktuell auf Wunsch für Ihr Gremium buchbar.
Wahlvorstandsschulung
Inhouse-Seminare speziell für die Arbeit des Personalrates nach SächsPersVG
Inhouse-Seminare speziell für die Arbeit des Personalrates nach BPersVG
Öffentlichkeitsarbeit & die Personalversammlung
Alle Seminare können auch als Inhouse-Schulung gebucht werden!
Maßgeschneiderte Themen, individuell angepasst, an einem Wunschort Ihrer Wahl, exklusiv für Ihr Gremium - Das sind die Inhouse-Seminare bei K&K. Sie möchten mehr erfahren oder eine Anfrage stellen? Dann finden Sie hier alle Informationen.
Sie haben Fragen?
Wir sind gerne für Sie persönlich da! Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie an. Unser Team hilft Ihnen gerne weiter!
Informationen und Service
Schulungsanspruch
Alles Wichtige zu den gesetzlichen
Regelungen und Ansprüchen
Beschlussfassung
Informationen und Tipps für wirksame
Beschlüsse des Betriebsrates
Vorlagen und Formulare
Viele kostenlose Vorlagen stehen
Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung
Ihr Schulungsanspruch
Für Ihr Amt als Interessenvertreter benötigen Sie spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Ihnen anvertrauten Aufgaben ordnungsgemäß und mit dem nötigen Know-how durchzuführen. Dabei gilt vor allem, sich in den Grundlagen des Arbeits- und Bundespersonalvertretungsgesetzes bzw. SächsPersVG bestens auszukennen. Das heißt, Sie als Personalrat haben die Pflicht, sich dieses Grundlagenwissen in geeigneten Schulungen anzueignen.
§ 51 Abs. 1 BPersVG / § 47 Abs. 1 SächsPersVG
Das Bundespersonalvertretungsgesetz schreibt nach § 51 Abs. 1 dem Personalrat das Recht zu, erforderliche Schulungen zu besuchen. Dadurch ist die Dienststelle in der Pflicht, den Personalrat für erforderliche Schulungen freizustellen und die Kosten der Fortbildungsmaßnahme (Seminargebühr, Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung) zu tragen. Gleiches gilt für sächsische Personalräte analog nach dem SächsPersVG nach § 47 Abs. 1.
Erforderlichkeit
Nach § 51 Abs. 1 BPersVG/ § 47 Abs. 1 SächsPersVG ist eine Schulung dann erforderlich, wenn der Personalrat und/oder seine Mitglieder mit dem aktuellen Kenntnisstand nicht in der Lage sind, anfallende Aufgaben zu bewältigen. Für die Aufarbeitung des fehlenden Wissens besteht nun ein erforderlicher Schulungsanspruch.
Grundlagenseminare und Spezialseminare
Dabei sind die Grundlagenseminare zum Arbeitsrecht und dem Bundespersonalvertretungsgesetz/SächsPersVG für alle Personalratsmitglieder erforderlich. Auch Seminare zum Arbeitsschutz, zur allgemeinen Organisation der PR-Arbeit, zu aktuellen Rechtsprechungen sowie soziales und kommunikatives Basiswissen gelten als erforderliche Kenntnisse für das gesamte Gremium. Aufgrund der fortschreitenden Technik und der Ausbreitung der sozialen Medien, auch im Alltag der Dienststelle, gelten Grundlagenseminare zur Arbeitnehmerüberwachung und dem Umgang mit sozialen Netzwerken als ebenso erforderlich.
Spezialseminare sind laut Gesetz nur dann erforderlich, wenn das vermittelte Wissen des Seminars unmittelbar benötigt wird und bisher im Gremium nicht vorhanden ist. Außerdem kann eine thematische Spezialisierung eines einzelnen PR-Mitgliedes den Besuch eines Spezialseminars begründen.
Betriebliche Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
Bei der terminlichen Entscheidung, wann ein Seminar besucht wird, muss der Personalrat Rücksicht auf die Notwendigkeit der Dienststelle nehmen. Dringende betriebliche Notwendigkeiten, welche gegen einen Seminarbesuch eines PR-Mitgliedes sprechen, können zum Beispiel zu erwartende Saisonspitzen oder eine fehlende Vertretung sein. Auch ist der Seminarbesuch rechtzeitig dem Dienststellenleiter (mindestens 2 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen, damit der dieser genug Zeit hat, den Arbeitsablauf für den Seminarzeitraum umzuorganisieren. Einwände des Dienststellenleiters gegen den Seminarbesuch, z. B. aufgrund von betrieblichen Notwendigkeiten, sollen möglichst von ihm bis zu 14 Tagen nach Unterrichtung durch den PR zu äußern. Zudem muss der Personalrat die Verhältnismäßigkeit der Kosten beachten. Die Maßnahme darf den Dienststellenleiter nicht unverhältnismäßig hoch belasten. Dennoch darf der Arbeitgeber keine Budgetierung von sich aus vornehmen. Dies stellt einen Verstoß gegen die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 46 BPersVG/ § 45 Abs. 1 i.V.m. § 47 Abs. 1 SächsPersVG dar.
Kostenübernahme
Nach § 46 BPersVG/§ 45 Abs. 1 i.V.m. § 47 Abs. 1 SächsPersVG muss die Dienststelle die Kosten tragen. Dazu zählen neben den Seminargebühren die Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie die Reisekosten.