Seminare für den Wirtschaftsausschuss

Betriebswirtschaft für Betriebsräte und den Wirtschaftsausschuss

Die Unternehmensleitung in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu unterstützen und zu beraten, ist die Aufgabe des Wirtschaftsausschusses sowie des Betriebsrates.

Um dieser Verantwortung gerecht zu werden und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens anhand von Bilanzen nachzuvollziehen und einschätzen zu können, ist ein umfangreiches Know-how in betriebswirtschaftlichen Grundlagen notwendig. Wir möchten Sie bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe mit unseren Seminaren für den Wirtschaftsausschuss unterstützen und Ihnen das benötigte Wissen übersichtlich und praxisnah vermitteln. Mit unseren Seminaren zur Betriebswirtschaft können Sie Bilanzen sowie die Gewinn- und Verlustrechnung besser verstehen und die richtigen Fragen im Wirtschaftsausschuss stellen!

Seminare für den Wirtschaftsausschuss

Inhouse-Seminare

Diese Seminarthemen sind aktuell auf Wunsch für Ihr Gremium buchbar.

K&K Inhouse-Seminare

Alle Seminare können auch als Inhouse-Schulung gebucht werden!

Maßgeschneiderte Themen, individuell angepasst, an einem Wunschort Ihrer Wahl, exklusiv für Ihr Gremium - Das sind die Inhouse-Seminare bei K&K. Sie möchten mehr erfahren oder eine Anfrage stellen? Dann finden Sie hier alle Informationen.

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Schulungsanspruch des Wirtschaftsausschusses

Schulungsanspruch für den Wirtschaftsausschuss

 

Auch für den Wirtschaftsausschuss besteht ein Schulungsanspruch, welcher beim Arbeitgeber geltend gemacht werden kann. Dabei richtet sich dieser ebenfalls nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

Schulungsanspruch für Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung und Personalräte

Schulungsanspruch nach BetrVG

Für Betriebsräte, welche zusätzlich Mitglied im Wirtschaftsausschuss sind, besteht ebenfalls ein Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG.

§ 37 Abs. 6 BetrVG

Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt nach § 37 Abs. 6 dem Betriebsrat das Recht zu, erforderliche Schulungen zu besuchen. Dadurch ist der Arbeitgeber in der Pflicht, den Betriebsrat für erforderliche Schulungen freizustellen und die Kosten der Fortbildungsmaßnahme (Seminargebühr, Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung) zu tragen.

Erneut in den Wirtschaftsausschuss gewählt

Auch bei einer wiederholten Amtszeit bleibt der Anspruch auf Grundlagenschulungen bestehen (LAG Hamm, 05.12.2008, 10 TaBV 25/07).