Sicher auftreten und wirksam argumentieren für Betriebsräte und weitere Gremien

Grundlagen der Gesprächsführung

Ob bei Monatsgesprächen oder Betriebsversammlungen, im eigenen Gremium oder in Einzelgesprächen mit Beschäftigten: Immer wieder sind Betriebsräte gefordert, aufmerksam zuzuhören, klar zu formulieren und die Interessen der Belegschaft selbstbewusst zu vertreten.

In diesem Grundlagenseminar erhalten Sie das dafür erforderliche kommunikative Rüstzeug. Lernen Sie überzeugend zu argumentieren, Körpersprache und Stimme wirkungsvoll einzusetzen und sich nicht durch Nervosität oder Lampenfieber aus dem Konzept bringen zu lassen.

Praxisnahe Fallbeispiele und Übungen sorgen dabei dafür, dass Sie das in diesem Seminar vermittelte Wissen direkt im Arbeitsalltag anwenden können.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Rechtliche Rahmenbedingungen und persönliche Standortbestimmung

  • Welche kommunikativen Aufgaben haben Betriebsräte laut BetrVG?
  • Öffentliches Reden in Betriebsversammlung und Monatsgespräch: Rechte und Pflichten des Betriebsrats
  • Meine Erfahrungen und (zukünftigen) kommunikativen Herausforderungen

Grundbausteine gelingender Kommunikation

  • „Wie tickt der Mensch?“ Kommunikation und Stress
  • Selbstsicherheit und Wertschätzung
  • Körpersprache verstehen und richtig einsetzen
  • Stimme und Stimmtechnik

Wirkungsvoll argumentieren

  • "Wen habe ich vor mir?" – zielgruppenorientierte und situationsgerechte Kommunikation
  • Gesprächsbeiträge und Kurzvorträge interessant aufbauen und überzeugend vortragen
  • Umgang mit Nervosität und Lampenfieber

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

PDF

801-37-21 21.10. - 23.10.2025 Chemnitz
Hotel Röhrsdorfer Hof
1420,- € 1165,- € 100,- € Ausschreibung/Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

Die Freistellung der Personalratsmitglieder sowie die Kostentragungspflicht erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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