Wissen für Ersatzmitglieder des Betriebsrates

Rechte und Pflichten von Ersatzmitgliedern im Betriebsrat

Ersatzmitglieder spielen eine wesentliche Rolle bei der Absicherung der Betriebsratsarbeit und der Sicherstellung der Beschlussfähigkeit. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, benötigen Ersatzmitglieder ebenfalls umfassendes Grundlagenwissen zum Betriebsverfassungsrecht. Gleichzeitig wird durch geschulte Ersatzmitglieder eine effiziente und effektive Arbeitsweise des Betriebsrates sichergestellt.

Mit dem Grundlagenwissen dieses Seminars ist es Ersatzmitgliedern möglich, die Folgen ihres Handelns für den Betriebsrat zu überschauen und dieses Wissen bei Abstimmungen bewusst einzusetzen. Hiervon profitieren alle Beteiligten: das Ersatzmitglied, der Betriebsrat, aber auch Arbeitgebende und Beschäftigte.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

  • Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)
  • Verhinderungsgründe, Ladung von Ersatzmitgliedern
  • Verantwortung des Betriebsrates für das Unternehmen
  • Rolle des Betriebsrates im Unternehmen
  • Macht und Ohnmacht des Betriebsrates
  • Schweigepflicht versus Öffentlichkeitsarbeit
  • Die Rechte des Betriebsrates
  • Einflussmöglichkeiten bei personellen Einzelmaßnahmen
  • Einstellung, Versetzung, Eingruppierung und Umgruppierung – Mitbestimmung nach § 99 BetrVG
  • Kündigungsarten
  • Kündigungsgründe – was sagt die Rechtsprechung dazu?
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates nach § 102 BetrVG
  • Widerspruchsgründe des Betriebsrates
  • Die Wirkung des Widerspruchs des Betriebsrates
  • Übersicht zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

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134-11-02 09.04. - 11.04.2024 Zwickau
First Inn Zwickau
1405,- € 1140,- € 110,- € Ausschreibung/
Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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