Mit seinem Urteil vom 28. März 2017 hat das Bundesarbeitsgericht dem Betriebsrat ein weitreichenderes Mitbestimmungsrecht bei Fragen des Arbeitsschutzes und der Umsetzung entsprechender Maßnahmen im Unternehmen eingeräumt. Dies betrifft nicht nur nachweisbare Gesundheitsgefahren, sondern nunmehr auch bloße Gefährdungen. Mit § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) werden Arbeitgebende verpflichtet, die arbeitsbedingten Gefährdungen ihrer Beschäftigten zu ermitteln und qualifiziert zu beurteilen. Was bedeutet diese Rechtslage für die betrieblichen Interessenvertretungen? Auf welchen Gebieten können bzw. sollten diese aktiv werden? Eine weitere wichtige Aufgabe der betrieblichen Interessenvertretungen ist die Mitarbeit bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.
Durch ihre Mitbestimmungsrechte im Arbeitsschutz eröffnen sich den betrieblichen Interessenvertretungen Möglichkeiten, wirksam Einfluss auf eine menschengerechte Gestaltung von Arbeitsbedingungen zu nehmen. Voraussetzung hierfür sind grundlegende Kenntnisse zur Entstehung und den Folgen physischer und psychischer Belastungen sowie zu Analyseverfahren und möglichen Inhalten von Gefährdungsbeurteilungen.
SEMINARZEIT
1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. - 4. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
5. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr
KONTAKT
037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de
Inhalt des Seminars
Grundlagen und Rahmenbedingungen des betrieblichen Arbeitsschutzes
- Das Gesamtsystem des Arbeitsschutzes
- Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (ASiG)
- Partner der betrieblichen Interessenvertretungen im Arbeitsschutzsystem (intern und extern)
Die Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen im Arbeitsschutz
- Was unterliegt der Mitbestimmung der
betrieblichen Interessenvertretungen im Arbeitsschutz? - Aktuelle Rechtsprechungen zur Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen
- Arbeitsschutzausschussarbeit nach § 11 ASiG
- Arbeitsschutzausschussarbeit der betrieblichen Interessenvertretungen
- Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen (GFB)
Was sind psychische Belastungen und welche Analysemöglichkeiten zum Erkennen bieten sich an?
- Fragebogenaktionen, Interviews, Workshops
- Erstellung/Aufbau von Gefährdungsbeurteilungen
- Erfassung der psychischen Belastungen
- Maßnahmenentwicklung
- Umgang mit Gefährdungsanzeigen nach § 16 ArbSchG
Planung der Umsetzung
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen und Betriebsbegehungen sowie deren Vor- und Nachbereitungen (Erarbeiten von Checklisten)
- Gefährdungsbeurteilungen im Zusammenhang mit der ArbStättV (Musterbeurteilungen erstellen)
- Evaluation der Gefährdungsbeurteilungen
Terminübersicht
Seminar-Nr. |
Datum |
Ort |
Seminarpreis
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Seminarpreis
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zusätzl.
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311-02-02 | 08.04. - 12.04.2024 | Dresden Ramada by Wyndham Dresden |
2310,- € | 1860,- € | 89,- € | Ausschreibung/ Anmeldung |
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt. |
Ihr Schulungsanspruch
Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!
Das können Sie erwarten!
Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.
Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.
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„Die Seminare mit K&K sind immer sehr informativ und strukturiert aufgebaut. Mittlerweile habe ich alle Trainerinnen und Trainer kennengelernt und bei Fragen oder Problemen, welche in unserem Unternehmen anstehen, kann ich mich immer auf die kompetente Hilfe der freundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlassen. Auch finde ich die Vorbereitung und Organisation der Seminare durch K&K sehr gut. Viele der angebotenen Grundlagen- und Spezialseminare habe ich bereits besucht bzw. sind einige schon in Planung. Die Thementage sind immer sehr interessant und können schon als eine Art „Pflichtveranstaltung“ gesehen werden.”
A. Kolberg, Betriebsratsvorsitzender Avancis GmbH
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„Wir buchen größtenteils betriebsverfassungsrechtliche, arbeitsrechtliche und sozialrechtlich relevante Themen, aber auch Kommunikationsseminare. Die Themen werden immer praxisnah und abwechslungsreich präsentiert, auf die Fragen der Teilnehmer wird sehr detailliert eingegangen und es herrscht eine vertrauensvolle Atmosphäre. Als Vorteil sehe ich, dass viele Referenten bei K&K Erfahrung als Betriebsratsmitglieder bzw. Betriebsratsvorsitzende aus dem Sozial- und Gesundheitssektor mitbringen. Das erworbene Wissen aus den Seminaren ist essentiell für die tägliche Betriebsratsarbeit.”
M. Ganzon, Betriebsratsvorsitzender HBK gGmbH Zwickau
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„Seit 2017 buchen wir für unser Gremium verschiedene Seminare bei K&K. Angefangen hat es mit einem „Refresher“ zum BetrVG und Arbeitsrecht für langjährige BR-Mitglieder. Das haben wir als Inhouse-Seminar gebucht und das hat uns überzeugt. Die Referentin hat die rechtlichen Grundlagen mit unserer täglichen Arbeit als Betriebsräte sehr gut verknüpft und hatte auf alle Fragen eine kompetente und praktische Antwort. Inzwischen bevorzugen wir die maßgeschneiderten Klausurtagungen für unser Gremium. Besonders hervorheben möchten wir die unkomplizierten Absprachen bei Themen und Zusammenstellungen für die Inhouse-Seminare. Die so erstellten Konzepte passen genau. So können wir mit konkreten Fallbeispielen arbeiten und gemeinsam im Seminar Lösungen erarbeiten. Durch diese Veranstaltungen erhalten wir Betriebsräte direkt anwendbares Wissen und ziehen daraus den größten Nutzen. Dadurch haben wir auch gelernt, als Team besser zu agieren und noch besser zusammenzuarbeiten.
Wir empfehlen K&K gern weiter.”
R. Kantelberg, BR-Vorsitz
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„Wir nehmen an Thementagen teil, entsenden Mitarbeiter:innen zu speziellen Themen (vorrangig zu Beginn einer neuen Wahlperiode zu den Seminaren aus dem Bereich BetrVG und Arbeitsrecht), aber der Großteil unserer Seminarbuchungen sind Inhouse-Seminare, welche wir gemeinsam mit K&K zusammenstellen. Die klasse Betreuung, die Buchung der Unterkünfte und die Vorbereitung der Seminare läuft super. Thematisch sind die Seminare dann nach unseren Bedürfnissen und aktuell wichtigen Themen zusammengestellt. Oft kommen 1-2 Trainer:innen zum Einsatz. Die Fragen, welche wir schon im Vorfeld stellen, werden immer beantwortet. Die Zusammenarbeit mit K&K läuft seit Gründung (und im Vorfeld mit Michael Köst) sehr gut. Besonders gefällt uns auch die Möglichkeit, mit einem Anruf wichtige Fragen auch nach dem Seminar beantwortet zu bekommen. Übrigens lernten und lernen wir stets andere BR kennen und können uns austauschen.”
Christina Janetz, Betriebsratsvorsitzende
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„Jedes Seminar war ein Gewinn für unsere reale BR-Arbeit! Ob detaillierte Hintergrundinformationen, Rechtsgrundlagen, praktische Übungen oder angeregte Diskussionen – sämtliche Seminarleiter waren professionell vorbereitet, engagiert und stets bereit mit uns Antworten auf Fragestellungen, die für uns aktuell brennend waren, praxisnah und auf Augenhöhe zu erarbeiten.”
Betriebsrat Paper+Design GmbH tabletop
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