Arbeitsschutz im Unternehmen – Kompaktseminar für Betriebsräte

Kompaktseminar - So sorgen Betriebsräte für mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Mit seinem Urteil vom 28. März 2017 hat das Bundesarbeitsgericht dem Betriebsrat ein weitreichenderes Mitbestimmungsrecht bei Fragen des Arbeitsschutzes und der Umsetzung entsprechender Maßnahmen im Unternehmen eingeräumt. Dies betrifft nicht nur nachweisbare Gesundheitsgefahren, sondern nunmehr auch bloße Gefährdungen. Mit § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) werden Arbeitgebende verpflichtet, die arbeitsbedingten Gefährdungen ihrer Beschäftigten zu ermitteln und qualifiziert zu beurteilen. Was bedeutet diese Rechtslage für die betrieblichen Interessenvertretungen? Auf welchen Gebieten können bzw. sollten diese aktiv werden? Eine weitere wichtige Aufgabe der betrieblichen Interessenvertretungen ist die Mitarbeit bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

Durch ihre Mitbestimmungsrechte im Arbeitsschutz eröffnen sich den betrieblichen Interessenvertretungen Möglichkeiten, wirksam Einfluss auf eine menschengerechte Gestaltung von Arbeitsbedingungen zu nehmen. Voraussetzung hierfür sind grundlegende Kenntnisse zur Entstehung und den Folgen physischer und psychischer Belastungen sowie zu Analyseverfahren und möglichen Inhalten von Gefährdungsbeurteilungen.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. - 4. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
5. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Grundlagen und Rahmenbedingungen des betrieblichen Arbeitsschutzes

  • Das Gesamtsystem des Arbeitsschutzes
  • Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (ASiG)
  • Partner der betrieblichen Interessenvertretungen im Arbeitsschutzsystem (intern und extern)

Die Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen im Arbeitsschutz

  • Was unterliegt der Mitbestimmung der
    betrieblichen Interessenvertretungen im Arbeitsschutz?
  • Aktuelle Rechtsprechungen zur Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen
  • Arbeitsschutzausschussarbeit nach § 11 ASiG
  • Arbeitsschutzausschussarbeit der betrieblichen Interessenvertretungen
  • Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen (GFB)

Was sind psychische Belastungen und welche Analysemöglichkeiten zum Erkennen bieten sich an?

  • Fragebogenaktionen, Interviews, Workshops
  • Erstellung/Aufbau von Gefährdungsbeurteilungen
  • Erfassung der psychischen Belastungen
  • Maßnahmenentwicklung
  • Umgang mit Gefährdungsanzeigen nach § 16 ArbSchG

Planung der Umsetzung

  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen und Betriebsbegehungen sowie deren Vor- und Nachbereitungen (Erarbeiten von Checklisten)
  • Gefährdungsbeurteilungen im Zusammenhang mit der ArbStättV (Musterbeurteilungen erstellen)
  • Evaluation der Gefährdungsbeurteilungen

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
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311-02-02 08.04. - 12.04.2024 Dresden
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Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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