Zurück zur Themen-Übersicht "Arbeits- und Gesundheitsschutz"
Mit seinem Urteil vom 28. März 2017 hat das Bundesarbeitsgericht dem Betriebsrat ein weitreichenderes Mitbestimmungsrecht bei Fragen des Arbeitsschutzes und der Umsetzung entsprechender Maßnahmen im Unternehmen eingeräumt. Dies betrifft nicht nur nachweisbare Gesundheitsgefahren, sondern nunmehr auch bloße Gefährdungen. Mit § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) werden Arbeitgeber verpflichtet, die arbeitsbedingten Gefährdungen ihrer Beschäftigten zu ermitteln und qualifiziert zu beurteilen. Was bedeutet diese Rechtslage für den Betriebsrat? Auf welchen Gebieten kann bzw. sollte er aktiv werden? Eine weitere wichtige Aufgabe des Betriebsrates ist die Mitarbeit bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.
Durch seine Mitbestimmungsrechte im Arbeitsschutz eröffnen sich dem Betriebsrat Möglichkeiten, wirksam Einfluss auf eine menschengerechte Gestaltung von Arbeitsbedingungen zu nehmen. Dies betrifft auch die Mitbestimmung bei Pandemieplänen (Arbeitszeiten, Urlaubsplanung, Schichtarbeit, Hygienemaßnahmen), die der Arbeitgeber erstellen muss. Voraussetzung hierfür sind grundlegende Kenntnisse zur Entstehung und den Folgen physischer und psychischer Belastungen sowie zu Analyseverfahren und möglichen Inhalten von Gefährdungsbeurteilungen.
Grundlagen und Rahmenbedingungen des betrieblichen Arbeitsschutzes (AS)
- Das Gesamtsystem des Arbeitsschutzes
- Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (ASiG)
- Partner des Betriebsrates im Arbeitsschutzsystem (§ 89 BetrVG)
Die Mitbestimmung des Betriebsrates im Arbeitsschutz
- Was unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates im Arbeitsschutz?
- Aktuelle Rechtsprechungen zur Mitbestimmung des Betriebsrates
- Eckpunkte einer BV zum Arbeitsschutz sowie zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen (GFB) und Pandemieplänen
Was sind psychische Belastungen und welche Analysemöglichkeiten zum Erkennen bieten sich an?
- Fragebogenaktionen, Interviews
- Moderierte Workshops
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
- Aufbau einer Gefährdungsbeurteilung
- Planung und Vorbereitung
- Erfassung der psychischen Belastungen
- Datenauswertung
- Maßnahmenentwicklung
Planung der Umsetzung
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen und Betriebsbegehungen sowie deren Vor- und Nachbereitungen
- Evaluation der Gefährdungsbeurteilungen
Vorlage Beschlussfassung
Inhouse-Seminar
Download | Personalrat BPersVG - PDF
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