Mit seinem Urteil vom 8. April 2004 hat das Bundesarbeitsgericht dem Betriebsrat ein weitreichendes Mitbestimmungsrecht bei Fragen des Arbeitsschutzes und der Umsetzung entsprechender Maßnahmen im Unternehmen eingeräumt.
Durch § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) werden Arbeitgeber verpflichtet, die arbeitsbedingten Gefährdungen ihrer Beschäftigten zu ermitteln und qualifiziert zu beurteilen. Was bedeutet diese Rechtslage für den Betriebsrat? Auf welchen Gebieten kann bzw. sollte er aktiv werden?
Eine weitere wichtige Aufgabe des Betriebsrates ist die Mitarbeit bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Durch seine Mitbestimmungsrechte im Arbeitsschutz eröffnen sich dem Betriebsrat Möglichkeiten, wirksam Einfluss auf eine menschengerechte Gestaltung von Arbeitsbedingungen zu nehmen.
Voraussetzung hierfür sind grundlegende Kenntnisse zur Entstehung und den Folgen physischer und psychischer Belastungen sowie zu Analyseverfahren und möglichen Inhalten von Gefährdungsbeurteilungen.
In diesem Kompaktseminar zum Arbeitsschutz werden diese Schwerpunkte behandelt, mit vielen Beispielen aus der täglichen Arbeit unterlegt und durch praktische Übungseinheiten gefestigt.
Themenschwerpunkte
Grundlagen und Rahmenbedingungen des betrieblichen Arbeitsschutzes (AS)
- Das Gesamtsystem des Arbeitsschutzes
- Organisation des betrieblichenArbeitsschutzes (ASiG)
- Partner des Betriebsrates im Arbeitsschutzsystem (§ 89 BetrVG)
Die Mitbestimmung des Betriebsrates im Arbeitsschutz
- Was unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates im Arbeitsschutz?
- Aktuelle Rechtsprechungen zur Mitbestimmung des Betriebsrates
- Eckpunkte einer BV zum Arbeitsschutz sowie zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen (GFB)
Was sind psychische Belastungen und welche Analysemöglichkeiten zum Erkennen bieten sich an?
- Fragebogenaktionen, Interviews
- Moderierte Workshop
Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
- Aufbau einer Gefährdungsbeurteilung
- Planung und Vorbereitung
- Erfassung der psychischen Belastungen
- Datenauswertung
- Maßnahmenentwicklung
Planung der Umsetzung
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen und Betriebsbegehungen sowie deren Vor- und Nachbereitungen
- Evaluation der Gefährdungsbeurteilungen
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