PR III – Die Mitbestimmung des Personalrates in sozialen Angelegenheiten (BPersVG)

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Aufgabe des Personalrates (PR) in modernen Organisationen ist die Ausgestaltung der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Die gesetzliche Grundlage hierfür bietet § 75 Abs. 3 des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). In diesem Seminar lernen Sie, wie diese Norm wirkungsvoll im dienstlichen Alltag verankert werden kann, insbesondere durch den Abschluss von Dienstvereinbarungen.

Themenschwerpunkte

 

Verantwortung

  • Aufgaben des PR in modernen Dienststellen/ Organisationen

Mitbestimmung

  • Eine soziale und wirtschaftliche Verantwortung

Rechtssicherheit

  • Übersicht zu Mitbestimmungstatbeständen nach § 75 BPersVG
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Mitbestimmung des PR

Dienstvereinbarungen

  • Möglichkeiten einer zweiseitig verhandelten oder einseitig erzwungenen Maßnahme
  • Erarbeiten von Dienstvereinbarungen
  • „Goldene Regel“ zur Dienstvereinbarung

Macht und Ohnmacht

  • Handlungsmöglichkeiten und -grenzen der Personalratsarbeit

Verhandlungskompetenz

  • Balance zwischen sachlicher Sichtweise und menschlicher Wertschätzung

Optionen beim Scheitern von Verhandlungen (Einigungsstelle u. a.)

 

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