PR 1 – Pflichten, Aufgaben und Selbstmanagement des Personalrates (BPersVG)

Grundlagenseminar für Personalräte nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz

Was ist die Rolle der Personalräte und was sind die wichtigsten Aufgaben nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)? Sind Personalräte Vermittler zwischen Dienststelle und Angestellten oder Anwalt der Mitarbeiter? Wie kann Personalratsarbeit effektiv gestaltet werden? Das Grundlagenseminar vermittelt notwendige Kenntnisse des Arbeitsrechtes, der zielorientierten Personalratsarbeit sowie der konstruktiven Zusammenarbeit mit der Dienststelle.

BPersVG Basiskommentar - Literatur zum Seminar

Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erhält eine aktuelle Ausgabe des „Bundespersonalvertretungsgesetzes - Basiskommentar“

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. - 4. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
5. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

  • Grundlagen des BPersVG
  • Rechtsbegriffe und deren Bedeutung
  • Rolle des Personalrates in der Dienststelle, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung
  • Pflichten des Personalrates gegenüber den Arbeitnehmern und dem Dienststellenleiter
  • Macht und Ohnmacht des Personalrates
  • Internes Management der Personalratsarbeit
  • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Personalratssitzung
  • Kommunikation mit den Arbeitnehmern – Die Personalversammlung, Schweigepflicht versus Öffentlichkeitsarbeit
  • Allgemeine Aufgaben des Personalrates nach dem BPersVG
  • Übersicht zu den Rechten des Personalrates
  • Unterscheidung von voller und eingeschränkter Mitbestimmung
  • Zielorientierte Arbeitsweise des Personalrates
  • Durchsetzung der Rechte des Personalrates
    • Beschlussverfahren
    • Einigungsstelle

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
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ÜN

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1150-01-06 12.08. - 16.08.2024 Chemnitz
Business-Hotel Artes
2035,- € 1660,- € 75,- € Ausschreibung/
Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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