PR 2 – Die Aufgaben und Rechte des Personalrates im Jobcenter (BPersVG)

Erweitertes Grundlagenseminar für Personalräte in Jobcentern

Die Aufgabe des Personalrates in modernen Organisationen ist die Ausgestaltung der Mitbestimmung in personellen und sozialen Angelegenheiten. Die Besonderheit der Personalräte in Jobcentern besteht in der Abgrenzung der Kompetenzen zum Personalrat des Trägers.

Die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Personalräte bildet die Basis einer wirksamen Interessenvertretung. Die Umsetzung der einschlägigen rechtlichen Normen in den dienstlichen Alltag bildet den Schwerpunkt dieses Seminarkomplexes.

Durch die Änderungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes wurden auch die Mitbestimmungsrechte sowie das Initiativrecht des Personalrates erweitert.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. - 4. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
5. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Übersicht zu den Rechten des PR

  • Selbstverwaltungsrecht
  • Uneingeschränkte und eingeschränkte Mitbestimmungsrecht
  • Vetorecht …

Mitbestimmung – Bedeutung für die PR-Arbeit

  • Rechtsstellung des PR
  • Initiativrecht – Fristenregelung (§ 77 BPersVG)
  • Fristversäumnis – Rechtsfolgen
  • Das Verfahren in der Einigungsstelle

Mitbestimmungstatbestände aus dem BPersVG (aktuelle Rechtsprechung)

  • § 78 Mitbestimmung in Personalangelegenheiten
  • § 79 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
  • § 80 Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten

Ausgestaltung der vollen Mitbestimmung

  • Grenzen der Mitbestimmung
  • Aufbau von Dienstvereinbarungen
  • Der Weg zur DV
  • Verhandlung und Scheitern der Verhandlungen

Eingeschränkte Mitbestimmung

  • bei Zuweisung und Rücknahme der Zuweisung
  • Versetzung innerhalb des Jobcenters
  • Weitere Maßnahmen nach § 78 BPersVG

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

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1171-29-08 21.10. - 25.10.2024 Leipzig
Dorint Hotel Leipzig
2365,- € 1875,- € 99,- € Ausschreibung/
Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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