Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Aufbau, Durchführung und Nachbereitung eines erfolgreichen BEM

Arbeitgebende sind nach § 167 SGB IX gesetzlich dazu verpflichtet, bei Beschäftigten, die länger als 6 Wochen ununterbrochen bzw. 6 Wochen im Laufe eines Jahres erkrankt sind, ein sogenanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Ziel dieses BEM ist zum einen, die Arbeitsunfähigkeit möglichst frühzeitig zu überwinden und zum anderen, krankmachende Faktoren der Arbeit zu erkennen und zu beheben. Dies ist vor allem mit Blick auf den heutigen Fachkräftemangel und den demografischen Wandel von besonderer Bedeutung. Ein gut durchgeführtes BEM bindet Beschäftigte an das Unternehmen, da hierbei die Wertschätzung durch den/die Arbeitgeber:in zum Ausdruck kommt.

Der Betriebsrat hat für die Durchführung eines BEM ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG, welches wir in diesem Seminar differenziert erarbeiten werden. Die Qualität der Durchführung des BEM, die ausreichende Information der Beschäftigten, die Transparenz des Verfahrens und der Datenschutz sind sowohl für den Betriebsrat als auch für den/die Arbeitgeber:in von großer Bedeutung. Anhand von Fallbeispielen sowie Mustervereinbarungen werden im Seminar der Aufbau, die Durchführung sowie die Nachbereitung eines erfolgreichen Betrieblichen Eingliederungsmanagements erläutert.

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