Schriftverkehr des Personalrates – SächsPersVG

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BR-Wissen
Musteraushang
Urteile

Von der Einladung zu Personalratssitzungen bis zur Information des Dienststellenleiters über Beschlüsse zu personellen Maßnahmen - die tägliche Arbeit des Personalrates ist in hohem Maße von Schriftverkehr bestimmt.

Wie kann der „lästige Schreibkram“ rechts-konform und gleichzeitig effizient erledigt werden? Wie formuliere ich einen wirksamen Beschluss? Was muss wem schriftlich mitgeteilt werden? Welche Möglichkeiten zur Vereinfachung bieten sich?

Das Seminar bietet hierzu alle wesentlichen Informationen, vor allem aber auch viele Beispiele aus der Praxis für die Praxis.

Themenschwerpunkte

 

Aktuelle Rechtsprechung zum Schriftverkehr des Personalrates

Erstellen einer Einladung zur Personalratssitzung

  • Was gehört in die Einladung?
  • Fehlerhafte Einladungen und deren Folgen
  • Einladung von Ersatzkandidaten bei Verhinderung des Personalratsmitgliedes

Die Sitzungsniederschrift

  • Inhalt
  • Formulierung von Beschlüssen

Schriftverkehr mit der Dienststelle

  • Beantragung von Sachmitteln
  • Beschluss zur Freistellung für Schulungsmaßnahmen
  • Übernahme von Personalratskosten
  • Bestellung von Sachverständigen
  • Mitteilung an den Dienststellenleiter bei personellen Einzelmaßnahmen
  • Bildung der Einigungsstelle
  • Einleitung eines Beschlussverfahrens

 

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Vorlage Beschlussfassung
Inhouse-Seminar

[icon icon="chevron-right" color="#f3a328"] Download | Personalrat SächsPersVG - PDF

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