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Wie wird eine Schwerbehinderung definiert?
Eine Behinderung definiert das Gesetz als eine Abweichung der körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit oder seelischen Gesundheit von dem für das Lebensalter typischen Zustand für eine Dauer von länger als sechs Monaten.
Die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft muss beeinträchtigt sein. Als Schwerbehindert können Personen anerkannt werden, wenn sie einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 haben. Die Feststellung der Behinderung treffen die zuständigen Behörden auf entsprechenden Antrag des Betroffenen.
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Anzeige beim Arbeitgeber
Seit längerem ist umstritten, ob Arbeitnehmer eine Schwerbehinderung gegenüber dem Arbeitgeber offenlegen müssen. Das Bundesarbeitsgericht hat am 16.02.2012 entschieden, dass die Nichtoffenlegung der Schwerbehinderung im Kündigungsfall durchaus Folgen haben kann. Dies kann zumindest der Fall sein, wenn der Arbeitgeber gezielt nach einer Behinderung fragt und der Arbeitnehmer die Frage wissentlich falsch beantwortet.
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Kündigung von Schwerbehinderten
Möchte der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, so muss zusätzlich zur Anhörung des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung auch die Genehmigung des Integrationsamtes eingeholt werden.
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Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss eine Ausgleichsabgabe zahlen, wenn er nicht einen bestimmten Anteil schwerbehinderter Menschen im Unternehmen beschäftigt. Er muss gegebenenfalls Arbeitsplätze entsprechend ausgestalten. Außerdem haben schwerbehinderte Menschen Anspruch auf fünf Tage Zusatzurlaub. Daneben gibt es noch eine Reihe weiterer Vorschriften, die der Arbeitgeber beachten muss, wenn er schwerbehinderte Menschen beschäftigt.
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Schwerbehindertenvertretung
Sind in einem Betrieb fünf oder mehr Schwerbehinderte beschäftigt, können sie sich in einer von ihnen gewählten Schwerbehindertenvertretung organisieren. Diese nimmt die Rechte dieser gegenüber dem Arbeitgeber bzw. einer weiteren vorhandenen Interessenvertretung wahr.
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Gleichstellung
Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung ab 30 können einen Gleichstellungsantrag stellen.
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Hinweis
Seit dem 1.1.2018 gilt ein neues Schwerbehindertenrecht : SGB IX.
Diese Informationen als Aushang für Sie!
Diese Informationen sind für Sie als Musteraushang vorbereitet und können wie gewohnt heruntergeladen, nach Bedarf angepasst und ausgedruckt werden.
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- Musteraushang - Schwerbehindert - Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers - Betriebsrat - Word
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