Inhalt
„Eine schwangere Frau soll ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist.“ – So sagt es das Gesetz. Doch was geht das den Arbeitgeber an?
Ausübung von Tätigkeiten - Gefährdungsbeurteilung
Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nur diejenigen Tätigkeiten ausüben lassen, für die er die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen hat!
Dazu hat der Arbeitgeber für jede Tätigkeit die Gefährdungen, denen eine schwangere Frau ausgesetzt ist oder sein kann, zu beurteilen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ermitteln. Sobald eine Frau mitteilt, dass sie schwanger ist, hat der Arbeitgeber diese Schutzmaßnahmen unverzüglich festzulegen.
Die Mitteilung an den Arbeitgeber liegt damit vor allem im Interesse der Frau und ihres ungeborenen Kindes!
Aus Beweisgründen sollte die Mitteilung schriftlich erfolgen. Empfänger kann der Arbeitgeber selbst, aber auch ein Personalsachbearbeiter oder der unmittelbare Vorgesetzte sein.
Muss die Schwangere einen Nachweis vorlegen?
Der Arbeitgeber ist berechtigt, ein Attest eines Arztes oder einer Hebamme über das Vorliegen einer Schwangerschaft zu verlangen. Eine Rechtspflicht der Schwangeren entsteht daraus aber regelmäßig nicht.
Hiervon zu unterscheiden ist das Attest eines Arztes oder einer Hebamme, das den voraussichtlichen Tag der Entbindung angibt und für die Berechnung der 6-wöchigen Schutzfrist vor der Entbindung maßgeblich ist.
Wer bezahlt das ärztliche Attest?
Die Kosten für Zeugnisse und Bescheinigungen, die die schwangere Frau auf Verlangen des Arbeitgebers vorzulegen hat, trägt der Arbeitgeber. Ist die Schwangere in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, übernimmt diese die anfallenden Kosten.
Darf der Arbeitgeber die Information „Schwanger“ weitergeben?
Der Arbeitgeber ist sogar verpflichtet, die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der mitgeteilten Schwangerschaft seiner Arbeitnehmerin unterrichten. Zudem kann es erforderlich sein, dass der Arbeitgeber Betriebsarzt oder Sicherheitsfachkraft informiert. Außerdem muss der Arbeitgeber den Betriebsrat/Personalrat informieren. Darüber hinaus besteht jedoch eine Verschwiegenheitspflicht des Arbeitgebers und der weiteren informierten Personen.
Warum wird der Betriebsrat/Personalrat informiert?
Der Betriebsrat/Personalrat ist verpflichtet zu überwachen, dass zugunsten der Arbeitnehmer geltende Gesetze durchgeführt werden – wie z. B. auch das Mutterschutzgesetz.
Und was ist, wenn die Schwangere ihre Freude mit ihren Kollegen teilt?
Die Verschwiegenheitspflicht kann durch die Schwangere selbst aufgehoben werden – ausdrücklich oder stillschweigend, z. B. indem sie im Betrieb von ihrer Schwangerschaft erzählt.
Stand der Informationen: Februar 2018
Weitere Themen inkl. Musteraushang
Nachbarschaftshilfe: Gutes tun und ein Taschengeld erhalten
Covid-19 und LongCovid als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall
Pausen am Arbeitsplatz
Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer:innen
Die Neuerungen im Nachweisgesetz
Arbeitsunfall oder nicht?
Beruf und die Pflege von Angehörigen miteinander vereinbaren
Kinder, Kinder – Zuschüsse, Hilfen und Fördermöglichkeiten für Familien
Kostenfrei direkt in Ihr Postfach
Abonnieren Sie unseren Newsletter
Spezialwissen BR
-
Anerkennung einer psychischen Erkrankung als Berufskrankheit
Ein Paukenschlag des Bundessozialgerichts: Psychische Erkrankung kann Berufskrankheit sein! Öffentlichkeitsarbeit für Betriebsräte – Tipps und Tricks
Wenn Ihre Mitarbeiter die Betriebsversammlung „zum Gähnen“ finden, mit der …Betriebsratsarbeit zwischen Tür und Angel
Zulässigkeit der Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit – Bezug, Erforderlichkeit & …
Die wichtigsten Informationen für Arbeitnehmende als Aushang zum Download
Diese Informationen sind für Sie als Musteraushang vorbereitet und kann wie gewohnt heruntergeladen, nach Bedarf angepasst und ausgedruckt werden.
Download für Betriebsräte
- Musteraushang-Schwangerschaft Was geht das den Arbeitgeber an-Betriebsrat-Word
- Musteraushang-Schwangerschaft Was geht das den Arbeitgeber an-Betriebsrat-PDF
Download für Personalräte
Aktuelle Seminarempfehlungen:
Arbeitsrecht
Teil 3
Alles Wichtige zu Kündigung, Rente und Arbeitsunfall
11.02. - 13.02.2025 in Zwickau
Durchsetzung der Rechte
des Betriebsrates
Von der Einigungsstelle bis zum Strafverfahren
18.03. - 20.03.2025 in Leipzig
Grundlagen der
SBV-Arbeit
Grundlagen für eine aktive SBV-Arbeit - AUCH FÜR BRs GEEIGNET!
08.04. - 10.04.2025 in Zwickau