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Nach seriösen Abschätzungen haben inzwischen bereits etwa 2,5 Millionen Deutsche zwei oder mehr Beschäftigungen – vom ehrenamtlichen Engagement ganz zu schweigen. Immer wieder stellt sich dabei die Frage nach dem Verhältnis zwischen Haupt- und Nebenberuf: Müssen Arbeitnehmer/innen z. B. ihren Arbeitgeber über ihre Nebenjobs informieren – und wann darf dieser Nebentätigkeiten per Arbeitsvertrag verbieten?
Grundsätzliche Regelungen
Arbeitnehmer/innen können über ihre Freizeit grundsätzlich frei verfügen. Dies schließt auch Nebentätigkeiten ein. Eine allgemeine Informationspflicht des Arbeitgebers besteht nicht, es sei denn, im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt es anderslautende Regelungen. Letzteres gilt z. B. für Beamte und Tarifbeschäftigte im Öffentlichen Dienst.
Arbeitsverträge können Klauseln zum Thema „Nebentätigkeiten“ enthalten, wenn diese ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers schützen. Ein pauschales Verbot jedweder Nebentätigkeit oder eine nicht näher begründete, umfassende Informations- und Genehmigungspflicht sind allerdings unzulässig. Grundsätzlich nicht erlaubt ist eine Nebentätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen.
Bundesurlaubs- und Arbeitszeitgesetz
Während einer Krankschreibung im Hauptjob müssen Arbeitnehmer ihre Genesung fördern. Nebentätigkeiten, die dem entgegenstehen, sind nicht erlaubt. Ein pauschales Verbot aller Nebentätigkeit besteht jedoch nicht.
Was tun in Zweifelsfällen?
Angesichts der häufig nicht eindeutigen Rechtslage kann es ratsam sein, den Arbeitgeber vorab über eine geplante Nebentätigkeit zu informieren. Gerne steht Ihnen auch Ihr Betriebsrat bei Fragen zu diesem Thema zur Verfügung. Sprechen Sie uns an, wir helfen weiter!
Die wichtigsten Informationen für Arbeitnehmende als Aushang zum Download

Diese Informationen sind für Sie als Musteraushang vorbereitet. Dieser kann wie gewohnt heruntergeladen, nach Bedarf angepasst und ausgedruckt werden.
Download für Betriebsräte
- Musteraushang - Haupt- und Nebenjobs: Was ist zu beachten? - Word
- Musteraushang - Haupt- und Nebenjobs: Was ist zu beachten? - PDF
Download für Personalräte
Stand der Informationen: Juli 2016
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