Mit guten Themen punkten!
„Essen und Trinken hält Leib und Seele zusammen“ sagt ein deutsches Sprichwort. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass das kalte Buffet bei der Betriebsversammlung so manchen Kollegen als einziges Highlight motivieren würde, an der Veranstaltung teilzunehmen. Besser ist es aber, durch interessante Themen und lebendige Gestaltung die Mitarbeiter für die Betriebsversammlung zu interessieren. Denn der Arbeitgeber muss Bewirtungskosten nicht tragen (LAG Nürnberg, 25.04.2012, 4 TaBV 58/11). Wird der Tätigkeitsbericht durch eine spannende, mitreißende Rede dargeboten, kommen Mitarbeiter gerne wieder.
In der Kürze liegt die Würze – oder doch nicht?
Nutzen Sie die sozialen Netzwerke – aber beachten Sie die Regeln!
Fast jeder Zweite benutzt mittlerweile ein Smartphone und ist somit auch ständig in den sozialen Netzwerken aktiv. Klasse! Denn gerade über Facebook und Co. können Sie als Betriebsrat informieren und zum Beispiel zu Veranstaltungen einladen.
Aber wer liest schon die Beiträge? Klar, wenn Sie über die Lohnerhöhung von Herrn XY schreiben, dazu noch ein paar brisante Bilder von der Weihnachtsfeier… Aber Vorsicht! Betriebsinterna dürfen nicht nach außen getragen werden, die Schweigepflicht über persönliche sensible Daten und die Geheimhaltungspflicht nach § 79 BetrVG gilt auch hier. Ebenso die Fotos der letzten Firmenfeier – ohne Erlaubnis darf niemand öffentlich abgebildet werden. Auch Bilder aus dem Internet dürfen nicht so einfach übernommen werden – Es gelten auch hier die Regeln des Urheberrechts.
Aber trotzdem muss ihre Facebookseite nicht versauern! Tragen Sie interessante Urteile zusammen, verlinken Beiträge von Zeitungen, Gewerkschaften und Co. oder schreiben eigene Beiträge! Und das Ganze kurz und knackig! Dann wird’s auch was mit der eigenen Seite im Netz!
Unsere Tipps für „gute Betriebsrats-Texte“
Ob bei Flugblättern, in Betriebszeitungen oder bei Veröffentlichungen im Intranet, wer gute Texte schreiben will, sollte sich an ein paar Regeln halten.
Fehler vermeiden
Ganz klar – Fakten die Sie angeben, sollten stimmen und von Ihnen auch auf den Wahrheitsgehalt geprüft wurden sein. Dabei ist es ganz legitim, auch andere Quellen zu zitieren. Achten Sie dabei immer darauf, die Quellen zu benennen. Bei rechtlichen Texten, zum Beispiel Urteile etc., bitte nicht nur den Verfasser nennen, sondern auch das Aktenzeichen o. ä.
Sind es betriebsinterne Dinge, sollten Sie aber ebenso gewissenhaft recherchieren. Denn ein Fehler kann schnell zur bösen Falle werden, was wiederrum Ihre Glaubwürdigkeit untergaben könnte.
Gut formuliert, der Zielgruppe angepasst
Gerade rechtliche Texte sind oftmals umfassend und kompliziert geschrieben. Wenn Sie diese dann eins zu eins übernehmen, sind die Mitarbeiter schnell ermüdet und lesen womöglich kommende Ausschreibungen gar nicht mehr durch. Achten Sie daher immer auf eine zielgruppengerechte Ansprache. Einfach, klar und verständlich. Ohne viel Schnickschnack. Und sollten Sie im Text einmal komplizierte Themen einbinden müssen, ist eine Erläuterung der Textstelle hilfreich. Das Gleiche gilt auch für Fremdwörter. Einige sind bereits in unserem Sprachgebrauch vorhanden. Doch oft können solche Textteile auch in die einfache Sprache umformuliert werden.
Denken Sie an Ihre Leser! Sie wissen was BetrVG, BR, ArbG bedeutet – doch wissen das auch Ihre Leser? Besser ist es, Abkürzungen auszuschreiben.
Bleiben Sie auf dem Teppich und fassen Sie sich kurz
Manche Themen begeistern Sie, andere machen Sie wütend. Gerne möchten Sie vielleicht Ihre Leser damit anstecken. Doch Vorsicht – bleiben Sie auf dem Teppich. Achten Sie darauf, nicht zu übertreiben und bleiben Sie realistisch. Sonst gibt es womöglich bald keine passenden Superlative mehr. Außerdem sollten Sie unnötige Füllwörter vermeiden. Das spart Platz und bringt das Gesagte schneller auf den Punkt!
Wertschätzung ist das Zauberwort
Unsere Tipps für den richtigen Blickfang
Die Farben
Kräftig, Bunt, Knallig – das sticht ins Auge. Doch ist das wirklich das richtige Gestaltungsmittel, um Aufmerksamkeit zu schaffen? Besser ist es, sich auf maximal drei Farben festzulegen. Denn Farben sind zwar wichtig, doch sollten richtig dosiert eingesetzt werden, um wichtige Texte gekonnt in Szene zu setzen.
Schrift und Schriftgröße
Schreiben Sie nicht zu klein und verwenden Sie nicht mehrere Schriftarten. Denn beide Punkte stören den Lesefluß. Legen Sie sich daher auf eine Schriftart fest und nutzen Sie deren unterschiedliche Typen (Kursiv, Fett, Normal…). Für einen Aushang sollten Sie mindestens Schriftgröße 11 wählen. Alles andere darunter erschwert das Lesen. Auch sollten Sie versuchen, Absätze so kurz wie möglich zu halten und lieber mit Zwischenüberschriften lange Texte aufzulockern. Das wirkt für das Auge einfacher.
Bilder als Blickfang – mit Vorsicht zu genießen
Bildsprache ist wichtig. Nutzen Sie daher Bilder, um Ihre Texte aufzulockern. Dabei ist aber Vorsicht geboten. Denn Bilder aus dem Internet unterliegen dem Urheberrecht. Sie lassen sich zwar mit ein paar Mausklicks ganz einfach herunter laden, sind dabei aber in der Verwendung nicht frei. Es drohen erhebliche Strafen. Besser: Nutzen Sie Bilderdatenbanken. Diese freien oder gebührenpflichtigen Datenbanken bieten zu fast jedem Thema Bilder in verschiedenen Qualitäten an. Dabei wird meinst „nur“ die Angabe der Quelle und des Urhebers auf dem verwendeten Foto verlangt. Was genau Sie dabei beachten müssen, ist immer auf der jeweiligen Internetseite des Anbieters nachzulesen.
Öffentlichkeitsarbeit & die Betriebsversammlung – Betriebsratsarbeit wirkungsvoll präsentieren
Die Themenschwerpunkte:
Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrates
- Ziele und Grundsätze – was sagt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zum Thema?
- Meinungsfreiheit nach dem Grundgesetz/aktuelle Rechtsprechung
- Betriebliche Informationen und Geheimhaltungspflicht
- Gesamterscheinungsbild des BR und Präsentation der BR-Arbeit/Sprechstunden des Betriebsrates
- Professionelle Gestaltung von Aushängen und Informationsmaterial: „Trockene Themen“ ansprechend darstellen
- Facebook und Internet – was ist zu beachten?
- Das Recht am Bild
- Das Recht an Texten
Die Betriebsversammlung – Forum zum Meinungsaustausch
- Arbeitsrechtliche Grundlagen
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer Betriebsversammlung
- Kommunikation mit den Beschäftigten interessant gestalten/Einsatz moderner Moderationstechniken
Den nächsten Seminartermin mit Ausschreibung und Anmeldung: Kommende Termine für das Seminar mit Ausschreibung