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Sie haben Ihr Ziel erreicht - endlich Rente! Wir sagen: Herzlichen Glückwunsch! Nach vielen Berufsjahren und mindestens genau so viel Lebensleistung wird die Altersrente in Deutschland aktuell zwischen dem 63. und 67. Lebensjahr erreicht. Doch gibt es nun auch einige Fragen, die sich für viele Beschäftigte ergeben:
Endet mein Arbeitsverhältnis, wenn ich die Regelaltersrente erreicht habe?
Ist in einer Betriebsvereinbarung, im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag das Ende der Arbeitsverhältnisse zum Eintritt in die Regelaltersrente vereinbart, müssen Sie nichts weiter tun. Ihr Arbeitsverhältnis endet automatisch.
Muss ich bei Eintritt in die Altersrente meinen Arbeitsvertrag kündigen?
Fehlt es an solch einer Regelung oder wenn Sie die vorgezogene Altersrente nutzen möchten, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können sich mit Ihrem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen oder den Arbeitsvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.
Darf mein Arbeitgeber kündigen, weil ich die Regelaltersrente erreicht habe?
Nein! Der Arbeitgeber darf keine Kündigung wegen Erreichung der Regelaltersrente aussprechen. Aber Achtung: Bietet er Ihnen einen Aufhebungsvertrag an und Sie unterschreiben, ist dieser Vertrag natürlich gültig. Eine Kündigung des Arbeitgebers aus anderen Gründen ist ebenfalls möglich, sofern die Gründe tatsächlich vorliegen und den Arbeitgeber zur Kündigung berechtigen.
Mein Arbeitgeber hat mir Weiterbeschäftigung in der Altersrente angeboten. Was muss ich beachten?
Bei Weiterbeschäftigung während vorgezogener Altersrente zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber weiterhin in die Rentenversicherung ein. Dies führt zu einer Erhöhung der Rentenpunkte und damit auch zur Rentenerhöhung.
Nach Erreichen der Regelaltersrente besteht grundsätzlich Rentenversicherungsfreiheit. Darauf können Sie aber verzichten. In diesem Fall zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber weiterhin in die Rentenversicherung ein. Dies führt ebenfalls zur Rentenerhöhung.
Muss ich Hinzuverdienstgrenzen beachten, wenn ich in der Altersrente noch arbeite?
Um während der Zeit der vorgezogenen Altersrente eine Rentenkürzung zu vermeiden, dürfen Sie maximal 6.300 € pro Kalenderjahr hinzuverdienen. Ab Erreichen der Regelaltersrente gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr.
Die wichtigsten Informationen für Arbeitnehmende als Aushang zum Download
Diese Informationen sind für Sie als Musteraushang vorbereitet. Dieser kann wie gewohnt heruntergeladen, nach Bedarf angepasst und ausgedruckt werden
Download für Betriebsräte
- Musteraushang - Endlich Rente?! Das sollten Sie beachten! - Betriebsrat Word
- Musteraushang - Endlich Rente?! Das sollten Sie beachten!- Betriebsrat PDF
Download für Personalräte
Stand der Informationen: Januar 2020
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