Musteraushang Neuregelung Nachweisgesetz
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Die Neuerungen im Nachweisgesetz

Was ist seit dem 01.08.2022 neu und muss "nachgewiesen" werden?

Das wohl kürzeste Gesetz sorgt seit dem 01.08.2022 für nicht unerheblichen Aufwand bei Unternehmen. Was sich geändert hat und was es nun zu beachten gibt, darüber informieren wir in diesem Beitrag. Am Ende finden Sie wieder alle Informationen als Musteraushang zum Download.

Warum wurde das Gesetzt angepasst?


Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, welche auf der Grundlage entstand, dass ein Großteil der europäischen Arbeitnehmenden keine oder nur unzureichende Arbeitsverträge besitzt. Die EU fordert daher, dass Vertragsbedingungen genau dokumentiert werden. Diese Richtlinie wurde nun in nationalem Recht umgesetzt.

Was ist das Ziel des NachwG?


Das Nachweisgesetz, welches 1995 erstmalig in Kraft trat, hat die Stärkung und die Erweiterung der Rechte von Arbeitnehmenden im Fokus. Auch vor der Modernisierung zum 01.08.2022 mussten Unternehmen bestimmte wesentliche Vertragsbedingungen, wie Zeitpunkt des Beginns, Arbeitsort, Urlaubsanspruch usw. nachweisen. Diese sind im § 2 NachwG einzeln aufgeführt und wurden nun um die sogenannten „gesonderten Nachweisschreiben“ ergänzt.

Das Gesetz verlangt, dass Unternehmen einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen erbringen müssen. Dies kann direkt mit dem Arbeitsvertrag erfolgen.

Bedingungen, die nicht im Arbeitsvertrag geregelt sind, müssen dann im Nachgang dokumentiert und den Arbeitnehmenden ausgehändigt werden.

Für wen gilt das Nachweisgesetz?


Das Nachweisgesetz gilt für alle Arbeitnehmenden, Praktikant:innen, Auszubildende (nach § 11 BBiG) und für vorübergehende Aushilfen – unabhängig von ihrer geplanten Beschäftigungszeit.

Was muss zusätzlich nachgewiesen werden?


Weitere ergänzende Informationen sind u. a.:

  • bei vereinbarter Probezeit die konkrete Dauer der Probezeit
  • die Zusammensetzung und die Höhe des Entgeltes einschließlich aller einzeln zu benennenden Bestandteile und deren Fälligkeit bzw. Auszahlung
  • Ruhepausen, Ruhezeiten und bei vereinbarter Schichtarbeit der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen
  • sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
  • das bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses von beiden Seiten einzuhaltende Verfahren: mindestens Schriftformerfordernis, Fristen für die Kündigung sowie die Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage

Wie erfolgt die Umsetzung des Gesetzes?


Die Umsetzung dieser Vorgaben ist seitens des Unternehmens seit Inkrafttreten verpflichtend und wird bei Unterlassung mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 Euro geahndet. Die Anwendung der Modernisierung richtet sich an alle Arbeitsverträge ab dem 01.08.2022 und bei bestehenden Arbeitsverhältnissen, wenn Mitarbeitende es verlangen. Spätestens am 1. Arbeitstag müssen Arbeitgebende die Angaben über das Arbeitsverhältnis nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 7 und 8 NachwG vorlegen. Spätestens am 7. Kalendertag nach dem vereinbarten Arbeitsbeginn müssen die Angaben nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2-6, 9 und 10 NachwG erfolgen und spätestens einen Monat nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses alle übrigen Unterlagen nach diesem Gesetz.

Reicht eine Mitteilung per E-Mail?


Nein. In der Umsetzung hat sich Deutschland für die Schriftform entschieden und eine digitale Form explizit ausgeschlossen, d. h., Arbeitgebende müssen die erforderlichen Unterlagen den Mitarbeitenden schriftlich und mit Unterschrift aushändigen.

Praxishinweis


Seitens der Arbeitgebenden ist nun deutlich mehr Aufklärungsarbeit gegenüber den Arbeitnehmenden zu leisten. Diese ist in einem gesonderten Nachweisschreiben ausreichend.

Achtung: Arbeitgebende sind rechtlich nicht an Willenserklärungen im Nachweisschreiben gebunden und können somit im Nachgang einseitig diese abgegebenen Erklärungen ändern.

Deshalb sollten Arbeitnehmende bei der Verhandlung zum Arbeitsvertrag darauf achten, dass für sie wichtige Sachverhalte direkt im Arbeitsvertrag aufgenommen werden und somit eine rechtliche Bindung für beide Seiten besteht. Änderungen können dann nur beidseitig einvernehmlich oder durch Änderungskündigung erfolgen.

Die wichtigsten Informationen für Arbeitnehmende als Aushang zum Download


Musteraushang Neuerungen im Nachweisgesetz für Betriebsrat und Personalrat

Diese Informationen sind für Sie als Musteraushang vorbereitet. Dieser kann wie gewohnt heruntergeladen, nach Bedarf angepasst und ausgedruckt werden.

Download für Betriebsräte

Download für Personalräte

Stand der Informationen: November 2022

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