![Musteraushang Neuregelung Nachweisgesetz](https://www.kk-bildung.de/wp-content/uploads/2022/11/Musteraushang-Neuregelung-Nachweisgesetz-730x400.jpg)
Wissenswertes aus arbeitsrechtlicher Sicht rund um die Neuerungen im Nachweisgesetz. Was ist ab jetzt Pflicht? Wir informieren inkl Aushang.
Wissenswertes aus arbeitsrechtlicher Sicht rund um die Neuerungen im Nachweisgesetz. Was ist ab jetzt Pflicht? Wir informieren inkl Aushang.
Nachträgliche Änderungen eines Arbeitsvertrages bedürfen des Einverständnisses beider Seiten. Dies kann zum Beispiel in einem Mitarbeitergespräch erfolgen oder auch als kollektive Vereinbarungen durch Tarifverträge. Ob eine solche Änderung schriftlich zu erfolgen hat, wird meist durch eine sogenannte Schriftformklausel im Arbeitsvertrag bestimmt. So lautet der Passus dazu beispielsweise: „Änderungen oder Ergänzungen des Arbeitsvertrags müssen schriftlich erfolgen.“ […]
Nach § 14 Abs. 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes muss die Befristung eines Arbeitsvertrages zu ihrer Wirksamkeit schriftlich erfolgen. Erfolgt dies allerdings in digitaler Form, so gilt die Befristung als ungültig und der Arbeitsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Befristeter Arbeitsvertrage – Dürfen Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag benachteiligt werden? Inklusive Musteraushang für Betriebsräte und Personalräte
Kommt es nun zu einer Besserbehandlung von Gewerkschaftsmitgliedern in einem Tarifvertrag, so könnten sich Nichtgewerkschaftsmitglieder benachteiligt bzw. zum Beitritt genötigt fühlen. Daher stellt sich die Frage, ob solch eine Bevorzugung von Gewerkschaftsmitgliedern verfassungswidrig ist.
Mehrfache sachgrundlose Befristungen des Arbeitsvertrages waren in der Vergangenheit durchaus möglich. Doch dies hat nun das Bundesverfassungsgericht eingeschränkt.
Die Wirksamkeit eines Arbeitsvertrages wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass der potentielle Arbeitnehmer dieser Sprache nicht mächtig ist. Zu dieser Entscheidung gelangten die Richter des BAG mit Ihrem Urteil vom 19.03.2014.
Sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse (§ 14 Abs. 2, S. 1 TzBfG) enden auch dann mit Ablauf der Befristung, wenn der Arbeitnehmer während der Tätigkeit in den Betriebsrat gewählt wurde. Im vorliegenden Fall wurde ein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag ordnungsgemäß mit Fristablauf beendet. Gleichzeitig auslaufende Verträge von anderen Arbeitnehmern wurden teilweise verlängert. Der Arbeitnehmer sah in seiner Betriebsratstätigkeit […]