Mit einer Gefährdungsanzeige können sich Arbeitnehmer gegen gefährliche Zustände am Arbeitsplatz zur Wehr setzen. Dies gilt nicht nur im Krankenhaus oder in Pflegeheimen, wenn Arbeitsdruck und Personalnot überhandnehmen. Durchgehend schlechte Arbeitsbedingungen müssen nicht hingenommen werden.
Egal ob bei Arbeitszeitverstößen, chronischer Arbeitsüberlastung oder Gesundheitsgefahren für das Personal: die Gefährdungsanzeige (auch Qualitätsanzeige oder Überlastungsanzeige genannt) richtet sich an die verantwortlichen Vorgesetzten und führt zu einer schnellen Überprüfung der Arbeitsbedingungen.
Was die Gefährdungsanzeige so wichtig macht
Die Gefährdungsanzeige ist wichtig, denn sie entbindet das Personal von der beruflichen Haftung, wenn die Arbeitsbedingungen so belastend sind, dass eine Gefahr für den Kunden, Kollegen, andere Personen oder das Eigentum des Arbeitgebers besteht: Sie dient also der persönlichen Absicherung des Arbeitnehmers.
Zudem ist es die arbeitsvertragliche Nebenpflicht der Arbeitnehmer, ihren Arbeitgeber auf solche Gefahren hinzuweisen.
Ideal wäre es, wenn die Gefährdungsanzeige im Qualitätsmanagement beschrieben wird und konkrete Arbeitsanweisungen für die kritischen Arbeitssituationen erlassen werden. Hierbei ist der Betriebsrat im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte mit einzubeziehen.
Grundsatz für die Gefährdungsanzeige
Meist sind arbeitsorganisatorische Mängel die Ursache für Komplikationen am Arbeitsplatz. Die Gefährdungsanzeige soll möglichst detailliert (mit Datum und Uhrzeit) die Defizite und Probleme bei der Arbeit darstellen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Arbeitsschutzgesetz sind rechtliche Bezugspunkte zu finden. Dabei geht es um einschlägige §§ zu den vertragstypischen Pflichten der Arbeitnehmer, der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers etc.
Die wichtigsten Informationen für Arbeitnehmende als Aushang zum Download
Diese Informationen sind für Sie als Musteraushang vorbereitet. Dieser kann wie gewohnt heruntergeladen, nach Bedarf angepasst und ausgedruckt werden.
Download für Betriebsräte:
Download für Personalräte:
Stand der Informationen: Januar 2019
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