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Fahrgemeinschaften unter Arbeitskollegen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit – sie bieten kurzweilige Unterhaltung während der Fahrt, Mitfahrer können sich an den immens gestiegenen Spritkosten beteiligen und auch ohne eigenes Fahrzeug können Menschen dadurch mobil sein. Ganz nebenbei wird auch noch unsere Umwelt geschützt!
Doch was ist, wenn etwas passiert?
Wegen der Fahrgemeinschaft fahre ich einen Umweg – bin ich trotzdem versichert?
Ja, auch ein Umweg von und zur Arbeit ist versichert. Passiert etwas, handelt es sich um einen Wegeunfall, der über die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) versichert ist. Bei Bedarf ist der Durchgangsarzt aufzusuchen und vom Arbeitgeber eine Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft zu schreiben.
Mein Mitfahrer arbeitet in einem anderen Unternehmen – ist ein Umweg auch dann versichert?
Ja, Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung besteht auch dann, wenn die Teilnehmer der Fahrgemeinschaft verschiedenen Unternehmen angehören. Eine gemeinsame Betriebszugehörigkeit ist nicht erforderlich.
Mein Mitfahrer wird bei einem Unfall verletzt – muss ich für den Schaden aufkommen?
Nein, für den Mitfahrer, der ja ebenfalls auf dem Weg von oder zur Arbeit ist, handelt es sich um einen Wegeunfall, der über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert ist.
Wer bezahlt Schmerzensgeld und ersetzt Sachschäden meiner Mitfahrer? Benötige ich hierfür eine Insassenunfallversicherung?
Nein, eine Insassenunfallversicherung ist nicht erforderlich. Neben den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers entstandene Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Schmerzensgeld.
Die wichtigsten Informationen für Arbeitnehmende als Aushang zum Download
Diese Informationen sind für Sie als Musteraushang vorbereitet. Dieser kann wie gewohnt heruntergeladen, nach Bedarf angepasst und ausgedruckt werden.
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Download für Personalräte
Stand der Informationen: Juni 2014
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