
- Seminare zur BR-Wahl
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- Betriebsratswahl und Amtsübergabe
- Wahl des Betriebsrates – Vereinfachtes Wahlverfahren
- Wahl des Betriebsrates – Normales Wahlverfahren für neubestellte Wahlvorstände
- Wahl des Betriebsrates - Normales Wahlverfahren für neubestellte WV inkl. Öffentlichkeitsarbeit
- Wahl des Betriebsrates – Normales Wahlverfahren für wiederbestellte Wahlvorstände
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- Betriebsrat gründen
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- Betriebsrat gründen – ja oder nein?
- Rechte und Pflichten des Betriebsrates
- Argumente gegen eine Betriebsratsgründung und die Antworten
- Vorfeld-Initiatoren
- Initiative zur Betriebsratswahl
- Der Mitarbeiter als Initiator
- Die Mitarbeiterversammlung/Betriebsversammlung
- Der erste Wahlvorstand
- Der besondere Kündigungsschutz
- Termine und Fristen zur Betriebsratswahl
- Kostenlose Formulare & Downloads
- Wahlkalender und Checkliste für das normale Wahlverfahren
- Wahlkalender und Checkliste für das vereinfachte Wahlverfahren
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- Betriebsratswahl durchführen
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FAQ Betriebsratswahl
- Das richtige Wahlverfahren
- Was ist eine "geheime Wahl"
- Listenwahl oder Personenwahl?
- Was sind Stützunterschriften?
- Wie werben wir um Wähler?
- Wer ist wahlberechtigt?
- Ist eine Briefwahl für alle möglich?
- Eingriff in den Wahlablauf/Wahlbehinderung
- Die Rolle des Arbeitgebers
- Bei der Wahl verhindert
- Kosten der Betriebsratswahl
- Anfechtung der Betriebsratswahl
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Der Wahlvorstand
- Mitarbeit im Wahlvorstand - Warum?
- Wer bestellt den Wahlvorstand?
- Schulungsanspruch des Wahlvorstandes
- Eingreifen durch den Arbeitgeber
- Darf ein BR-Mitglied für den WV kandidieren?
- Kandidatur für den Betriebsrat möglich?
- Wahlwerbung mit Foto?
- Kündigung oder Abmahnung der Initiatoren
- Kündigung oder Abmahnung des WV
- Vernachlässigung der Haupttätigkeit
- Zusammenfassen von Vorschlagslisten durch den WV?
- Kosten des Wahlvorstandes
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Unsere Wahlhelfer zum Download
- Kostenlose Formulare & Downloads
- Wahlhelfer (Poster, Aushänge etc.)
Kanditaten für den Betriebsrat
- So werben Sie um Kandidaten
- Kündigungsschutz
- Muss ich Mitglied einer Gewerkschaft sein?
- Betriebsrat – Chance oder Knick für die Karriereleiter
- Die eigene Wahlwerbung
- Keine oder zu wenig Kandidaten?
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- Nach der Betriebsratswahl
Wer kann eine Betriebsratswahl anstoßen?
Egal ob Sie bereits einen bestehenden Betriebsrat haben oder es eine Neugründung geben soll - Je nach Betriebsgröße gibt es auch hier kleine Unterschiede, wie eine Betriebsratswahl initiiert werden kann. Wer kann die Wahl anstoßen und welche Fristen gelten? Wir haben diese Frage übersichtlich zusammengefasst.
Betriebe mit 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern
Zu allererst ist hierbei zwischen betriebsratslosen Betrieben und Betrieben mit Betriebsrat unterschieden.
Wenn es in Ihrem Betrieb noch keinen Betriebsrat gibt, können drei Arbeitnehmer des Betriebes oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft die Initiative ergreifen und zur Wahlversammlung einladen. Auf dieser Versammlung wird ein Wahlvorstand gewählt, der verantwortlich ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Betriebsratswahl. Mehr zur Neugründung eines Betriebsrates lesen Sie hier.
Ebenso kann ein vorhandener Gesamtbetriebsrat oder – wenn es keinen gibt – ein vorhandener Konzernbetriebsrat die Betriebsratswahl in einem betriebsratslosen Betrieb einleiten, indem er den Wahlvorstand bestellt.
Gibt es im Betrieb schon einen Betriebsrat, so bestellt der Betriebsrat spätestens vier Wochen vor Ablauf der Amtszeit den Wahlvorstand und leitet damit die Betriebsratswahl ein.
Wenn der Betriebsrat nicht spätestens drei Wochen vor Ende der Amtszeit den Wahlvorstand bestellt hat, können
- die im Betrieb vertretende Gewerkschaft oder drei wahlberechtigten Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht die Bestellung des Wahlvorstandes beantragen oder
- der vorhandene Gesamtbetriebsrat oder – wenn es keinen gibt – der vorhandene Konzernbetriebsrat einen Wahlvorstand bestellen.
Betriebe mit mehr als 100 Arbeitnehmern
Auch hier wird unterschieden zwischen betriebsratslosen Betrieben und Betrieben mit Betriebsrat:
Wenn es in Ihrem Betrieb noch keinen Betriebsrat gibt, können drei Arbeitnehmer des Betriebes oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft die Initiative ergreifen und zur Betriebsversammlung einladen. Auf dieser Versammlung wird ein Wahlvorstand gewählt, der verantwortlich ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Betriebsratswahl (Siehe auch "Der Mitarbeiter als Initiator einer Betriebsratsgründung")
Ebenso kann ein vorhandener Gesamtbetriebsrat oder – wenn es keinen gibt – ein vorhandener Konzernbetriebsrat die Betriebsratswahl in einem betriebsratslosen Betrieb einleiten, indem er den Wahlvorstand bestellt.
Gibt es im Betrieb schon einen Betriebsrat, so bestellt der Betriebsrat spätestens zehn Wochen vor Ablauf der Amtszeit den Wahlvorstand und leitet damit die Betriebsratswahl ein.
Wenn der Betriebsrat nicht spätestens 8 Wochen vor Ende der Amtszeit den Wahlvorstand bestellt hat, können
- die im Betrieb vertretende Gewerkschaft oder drei wahlberechtigten Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht die Bestellung des Wahlvorstandes beantragen oder
- der vorhandene Gesamtbetriebsrat oder – wenn es keinen gibt – der vorhandene Konzernbetriebsrat einen Wahlvorstand bestellen.