Themenschwerpunkte
Termine, Fristen, Berechnungen
Von der ersten Betriebsratswahl bis zur Wiederwahl - für die Betriebsratswahl gelten verschiedene Fristen, welche sich individuell berechnen lassen. Nutzen Sie unsere Checkliste mit Wahlkalender für die optimale Planung.
Wann wird der Betriebsrat gewählt?
Wenn es in Ihrem Betrieb noch keinen Betriebsrat gibt, so kann jederzeit ein Betriebsrat gewählt werden, wenn die Voraussetzung – mindestens 5 wahlberechtigte Arbeitnehmer und drei davon wählbar – erfüllt ist.
Gibt es schon einen Betriebsrat, so werden in Deutschland aller vier Jahre in der Zeit vom 01.03.-31.05. Neuwahlen durchgeführt. Also im Jahr 2022, 2026, 2030 usw.
Wird der allererste Betriebsrat außerhalb dieses Vierjahreszeitraums gewählt, findet die nächste Betriebsratswahl im nächsten bzw. übernächsten regulären Wahlzeitraum statt.
Checkliste und Wahlkalender
Was?
Frist
Bestellung des Wahlvorstandes
Spätestens 10 Wochen vor Ende der Amtszeit des bestehenden BR
1. Sitzung des Wahlvorstandes
Unverzüglich nach Bestellung des Wahlvorstandes
Abforderung der Mitarbeiterliste
14 Tage vor Erlass des Wahlausschreibens
Erstellung des Wahlverzeichnisses
Bis zum Erlass des Wahlausschreibens
Erstellung des Wahlausschreibens
Bis zum Erlass des Wahlausschreibens
Erlass des Wahlausschreibens (Veröffentlichung)
Spätestens 6 Wochen vor dem ersten Wahltag
Bekanntmachung des Wählerverzeichnisses
Mit Erlass des Wahlausschreibens
Einspruch gegen die Wählerliste
Bis 2 Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens
Letzter Tag zum Einreichen der Wahlvorschläge
Bis 2 Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens
Prüfung der Wahlvorschläge
Unverzüglich nach Eingang beim Wahlvorstand
Auslosung der Listennummer
spätestens vor Bekanntmachung der Wahlvorschläge
Bekanntmachung der Wahlvorschläge
Spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe (1. Wahltag)
Versenden der Briefwahlunterlagen
Unverzüglich nach Bekanntmachung der Wahlvorschläge
1. Tag der Stimmabgabe zur Betriebsratswahl
Eine Woche vor Ende der Amtszeit des bestehenden Betriebsrates
Öffentliche Stimmauszählung und Feststellung des Wahlergebnisses
Unmittelbar nach dem Ende der Stimmabgabe
Benachrichtigung der Gewählten
Unverzüglich nach Feststellung des Wahlergebnisses
Bekanntgabe des Wahlergebnisses
(an MA, AG und im Betrieb vertretene Gewerkschaften)
Unverzüglich nach Feststellung des Wahlergebnisses
Ende der Amtszeit des bisherigen Betriebsrates
Ende der Anfechtungsfrist der BR-Wahl
14 Tage nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Bekanntmachung des Wählerverzeichnisses
Mit Erlass des Wahlausschreibens
Für einen schnellen Überblick über die möglichen Fristen und Zeitabschnitte haben wir Ihnen diesen Wahlkalender mit Checkliste erstellt. Diesen können Sie hier herunterladen und für Ihre Arbeit nutzen.