Termine und Fristen zur Betriebsratswahl

Wann wird die Betriebsratswahl durchgeführt? Welche Fristen gelten? Mit praktischem Wahlkalender

Betriebsrat gründen und wählen - Wissen von A bis Z

Termine, Fristen, Berechnungen


Von der ersten Betriebsratswahl bis zur Wiederwahl - für die Betriebsratswahl gelten verschiedene Fristen, welche sich individuell berechnen lassen. Nutzen Sie unsere Checkliste mit Wahlkalender für die optimale Planung.

Wann wird der Betriebsrat gewählt?


Wenn es in Ihrem Betrieb noch keinen Betriebsrat gibt, so kann jederzeit ein Betriebsrat gewählt werden, wenn die Voraussetzung – mindestens 5 wahlberechtigte Arbeitnehmer und drei davon wählbar – erfüllt ist.

Gibt es schon einen Betriebsrat, so werden in Deutschland aller vier Jahre in der Zeit vom 01.03.-31.05. Neuwahlen durchgeführt. Also im Jahr 2026, 2030, 2034 usw.

Wird der allererste Betriebsrat außerhalb dieses Vierjahreszeitraums gewählt, findet die nächste Betriebsratswahl im nächsten bzw. übernächsten regulären Wahlzeitraum statt.

Diese Fristen gelten für das normale Wahlverfahren


 

Was?

Frist

Bestellung des Wahlvorstandes

Spätestens 10 Wochen vor Ende der Amtszeit des bestehenden BR

1. Sitzung des Wahlvorstandes

Unverzüglich nach Bestellung des Wahlvorstandes

Abforderung der Mitarbeiterliste

Spätestens 14 Tage vor Erlass des Wahlausschreibens

Erstellung des Wahlverzeichnisses

Bis zum Erlass des Wahlausschreibens

Erstellung des Wahlausschreibens

Bis zum Erlass des Wahlausschreibens

Erlass des Wahlausschreibens (Veröffentlichung)

Spätestens 6 Wochen vor dem ersten Wahltag

Bekanntmachung des Wählerverzeichnisses

Mit Erlass des Wahlausschreibens

Letzter Tag zum Einspruch gegen die Wählerliste

2 Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens

Letzter Tag zum Einreichen der Wahlvorschläge

2 Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens

Prüfung der Wahlvorschläge

Unverzüglich nach Eingang beim Wahlvorstand

Auslosung der Listennummer

Spätestens vor Bekanntmachung der Wahlvorschläge

Bekanntmachung der Wahlvorschläge

Spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe (1. Wahltag)

Versenden der Briefwahlunterlagen

Unverzüglich nach Bekanntmachung der Wahlvorschläge

Tag der Stimmabgabe (bei mehreren Wahltagen: letzter Tag der Stimmabgabe)

Eine Woche vor Ende der Amtszeit des bestehenden Betriebsrates

Öffentliche Stimmauszählung und Feststellung des Wahlergebnisses

Unmittelbar nach dem Ende der Stimmabgabe

Benachrichtigung der Gewählten

Unverzüglich nach Feststellung des Wahlergebnisses

Einladung zur konstituierenden Sitzung

Innerhalb einer Woche nach Feststellung des Wahlergebnisses

Bekanntgabe des Wahlergebnisses
(an MA, AG und im Betrieb vertretene Gewerkschaften)

Unverzüglich nach Feststellung des Wahlergebnisses

Ende der Amtszeit des bisherigen Betriebsrates

Ende der Anfechtungsfrist der BR-Wahl

14 Tage nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Bekanntmachung des Wählerverzeichnisses

Mit Erlass des Wahlausschreibens

Diese Fristen gelten für das vereinfachte Wahlverfahren


 

Was?

Frist

Bestellung des Wahlvorstandes

Spätestens 4 Wochen vor Ende der Amtszeit des bestehenden Betriebsrats

1. Sitzung des Wahlvorstandes

Unverzüglich nach
Bestellung des Wahlvorstandes

Abforderung der Mitarbeiterliste

Unverzüglich (spätestens 2 Wochen vor Erlass des Wahlausschreibens)

Erstellung und Beschluss Wahlausschreiben

Bis zum Erlass des Wahlausschreibens

Erstellung und Beschluss der Wählerliste

Bis zum Erlass des Wahlausschreibens

Aushang des Wahlausschreibens

Unverzüglich wenn die Wahlerliste und das Wahlausschreiben fertiggestellt sind, wenn möglich spätestens 2 Wochen vor der Wahlversammlung

Bekanntmachung des Wählerverzeichnisses

Mit Erlass des Wahlausschreibens

Letzter Tag für Einsprüche gegen die Wählerliste

3 Tage nach Erlass des Wahlausschreibens

Letzter Tag zum Einreichen der Wahlvorschläge

1 Woche vor der Wahlversammlung (7 Tage)

Prüfung der Wahlvorschläge

Unverzüglich nach Eingang der Wahlvorschläge

Bekanntmachung der Wahlvorschläge

Spätestens 6 Tage vor der Wahlversammlung

Erstellung und Versand der Briefwahlunterlagen

Unverzüglich nach Bekanntmachung der Wahlvorschläge

Antrag auf nachträgliche Stimmenabgabe durch AN

Spätestens 3 Tage vor dem Tag der Wahlversammlung

Sofern schriftliche Stimmenabgabe beantragt, wurde: Festlegung einer Nachfrist zur schriftlichen Stimmenabgabe

Unverzüglich, falls nachträgliche schriftliche Stimmenabgabe beantragt wurde

Sofern schriftliche Stimmabgabe beantragt wurde: Festlegung neuer Termin zur öffentlichen Stimmauszählung

Unverzüglich, sobald nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beantragt wurde

Wahlversammlung

Eine Woche vor Ablauf der Amtszeit des alten BR (mit Nachfrist 2 Wochen vorher)

Öffentliche Stimmauszählung (ohne Nachfrist)

Unmittelbar nach Ende der Stimmabgabe

Nachfrist für schriftliche Stimmenabgabe

min. 3 bis max. 7 Tage nach der Wahlversammlung

Öffentliche Stimmenauszählung (mit Nachfrist)

Unmittelbar nach Fristablauf der Nachfrist

Benachrichtigung der Gewählten

Unverzüglich nach Feststellung des Wahlergebnisses

Bekanntgabe Wahlergebnis an MA, AG und im Betrieb vertretende Gewerkschaft

Unverzüglich nach Feststellung des Wahlergebnisses

Einladung zur Konstituierenden Sitzung

Innerhalb einer Woche nach Feststellung des Wahlergebnisses

Ende der Amtszeit des bisherigen Betriebsrates

Einspruch gegen Wahl

14 Tage nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses

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