Der erste Wahlvorstand

Hier erfahren Sie wie der Wahlvorstand gewählt wird, wenn es noch keinen Betriebsrat im Unternehmen gibt

Betriebsrat gründen und wählen - Wissen von A bis Z

Die allererste Betriebsratswahl organisieren - der Wahlvorstand


Der Wahlvorstand ist ein Gremium, welches für die ordnungsgemäße Betriebsratswahl verantwortlich ist. Ausschließlich für diesen Zweck wird er gewählt und existiert auch nur solange, bis die Wahl abgeschlossen ist. Soll nun, in einem Betrieb ohne Betriebsrat, ein Wahlvorstand gewählt werden, so wird das in einer Betriebs- bzw- Wahlversammlung gemacht.

Wahl des ersten Wahlvorstandes


Der Wahlvorstandes wird – nur bei der erstmaligen Betriebsratswahl – in einer Betriebsversammlung gewählt.

Es ist sinnvoll, dass die Einladenden zu Beginn der Betriebsversammlung den teilnehmenden Arbeitnehmern Vorschläge unterbreiten zur Zusammensetzung und Größe des Wahlvorstandes. Sie dürfen sich sogar selbst vorschlagen. Die an der Betriebsversammlung teilnehmenden Arbeitnehmer sind ebenfalls berechtigt, Wahlvorschläge zu unterbreiten.

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind alle an der Betriebsversammlung teilnehmenden Arbeitnehmer des Betriebs; auf deren Wahlberechtigung kommt es bei dieser Wahl (noch) nicht an.

Nicht stimmberechtigt sind hingegen der Arbeitgeber und leitende Angestellte – auch wenn dieser unberechtigt an der Betriebsversammlung teilnehmen. Eine förmliche oder geheime Wahl ist ebenfalls nicht erforderlich.

Ablauf der Wahl

Zuerst wird über die Größe des Wahlvorstandes und die Anzahl der Ersatzmitglieder abgestimmt. Hierfür ist die Mehrheit der Stimmen der an der Betriebsversammlung teilnehmenden Arbeitnehmer erforderlich.

Als nächstes werden die Mitglieder und Ersatzmitglieder für den Wahlvorstand gewählt. Jeder der zur Wahl in den Wahlvorstand vorgeschlagenen Arbeitnehmer muss einzeln und mit der Mehrheit der Stimmen der an der Betriebsversammlung teilnehmenden Arbeitnehmer des Betriebs gewählt werden.

Dann wird der Vorsitzende des Wahlvorstands aus den gewählten Mitgliedern des Wahlvorstands bestimmt. Dies erfolgt ebenfalls durch die einfache Mehrheit der an der Versammlung teilnehmenden Arbeitnehmer.

Tipps zur Vorgehensweise:

  • Arbeiten Sie die Schritte unbedingt der Reihe nach ab und überspringen Sie keinen Schritt.
  • Lassen Sie alle Teilnehmer auf einer Anwesenheitsliste eintragen.
  • Ermitteln Sie rechtzeitig vor der Wahlhandlung die Anzahl der stimmberechtigten Teilnehmer. Beachten Sie dabei, dass der Arbeitgeber teilnahmeberechtigt, aber nicht stimmberechtigt ist.
  • Protokollieren Sie Ablauf und Ergebnisse der Betriebsversammlung.Bereiten Sie hierfür ein Protokoll vor, welches Sie in der Versammlung nur noch mit konkreten Zahlen, Namen und der Anzahl der Stimmen füllen brauchen.
  • Um Stimmen fehlerfrei auszählen zu können, bitten Sie die Wähler fortlaufend abzuzählen, die entsprechende Zahl laut aufzusagen und sich anschließend (nach dem Aufsagen) zu setzen. Gleichzeitig vermeiden Sie bei diesem Arbeitsschritt Unruhe unter den Teilnehmern, der etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt.
  • Kontrollieren Sie das Abstimmungsergebnis sofort und zählen bei Differenzen noch einmal nach. (Bsp.: Bei 100 Anwesenden stimmen 80 Anwesende für das 1. Wahlvorstandsmitglied und 20 dagegen: 80+20=100)
  • Bewahren Sie Ruhe.

 

Größe und Zusammensetzung des Wahlvorstandes


Der Wahlvorstand besteht immer aus einer ungeraden Zahl, in der Regel aus drei Mitgliedern, und – sofern dies im Ausnahmefall erforderlich ist – auch aus fünf oder mehr Mitgliedern.

Um eine kontinuierliche Arbeit des Wahlvorstands sicherzustellen wird empfohlen, Ersatzmitglieder einzusetzen und zwar jeweils für ein bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands ein (persönliches) Ersatzmitglied.

Der Vorsitzende des Wahlvorstands und sein Stellvertreter kommt aus den Reihen der Wahlvorstandsmitglieder.

 

Wer darf Mitglied des Wahlvorstandes sein?


Jeder wahlberechtigte Arbeitnehmer ist berechtigt, Mitglied des Wahlvorstands zu sein. Hat ein Arbeitnehmer bereits Ämter und Funktionen rund um den Betriebsrat und dessen Wahl oder strebt er dies durch eigene Kandidatur an, schließt das die Mitarbeit im Wahlvorstand nicht aus.

Beispiele:

In den Wahlvorstand gewählt bzw. bestellt werden dürfen

  • die zur Betriebsversammlung einladenden Arbeitnehmer zur Wahl eines Wahlvorstands
  • Kandidaten zur Betriebsratswahl
  • Mitglieder oder Ersatzmitglieder des bereits existierenden Betriebsrates.

 

Sie möchten mehr zum Wahlvorstand erfahren? Dann empfehlen wir Ihnen die ausführlichen Informationen der Seite "Der Wahlvorstand". Dort beantworten wir viele weitere Fragen zu Rechten und Pflichten, Schulungsanspruch, Stützunterschriften etc.