Alle relevanten Neuerungen aus dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz werden in diesem Seminar berücksichtigt.
Die Wahl eines Betriebsrates erfolgt auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes. Für den Wahlvorstand heißt dies, Kenntnisse über das Verfahren zu besitzen und diese in der betrieblichen Praxis anwenden zu können.
Das normale Wahlverfahren ist in Betrieben ab 101 Mitarbeitern vorgesehen. Dem Wahlvorstand werden bei der Einleitung und Durchführung der Betriebsratswahl viele arbeitsrechtliche Kenntnisse abverlangt, die in diesem Seminar praxisnah vermittelt werden.
Die Dokumente zur Betriebsratswahl werden zur individuellen Bearbeitung als Download zur Verfügung gestellt.
- Klärung des Betriebsbegriffes (gemeinsamer Betrieb) § 3 BetrVG
- Bestellung des Wahlvorstandes
- Geschäftsführung des Wahlvorstandes
- Erstellung der Wählerliste
- Berechnung von Fristen
- Erarbeiten eines Zeitplanes zur Durchführung der Wahl
- Berechnung der Minderheitenquote nach d´Hondt
- Übungsaufgaben
- Erstellen des Wahlausschreibens
- Prüfung der Wahlvorschläge
- Einsprüche gegen die Wählerliste
- Erstellen der Stimmzettel
- Briefwahl
- Listenwahl, Personenwahl
- Durchführung der Wahl
- Feststellung der Gewählten bei Listenwahl nach d´Hondt
- Nachbereitung der Wahl und Dokumentation
- Benachrichtigung und Bekanntgabe der neuen Betriebsratsmitglieder
- Einberufung der konstituierenden Betriebsratssitzung
- Wahl der/des neuen Vorsitzenden
- Aktuelle Rechtsprechung zur Betriebsratswahl
Vorlage Beschlussfassung für die Durchführung einer Wahlvorstandsschulung nach BetrVG
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