Alle relevanten Neuerungen aus dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz werden in diesem Seminar berücksichtigt.
Die Wahl eines Betriebsrates erfolgt auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes. Für den Wahlvorstand heißt dies, Kenntnisse über das Verfahren zu besitzen und diese in der betrieblichen Praxis anzuwenden. Das vereinfachte Wahlverfahren ist in Betrieben mit bis zu 100 Mitarbeitern vorgesehen und kann mit Einverständnis des Arbeitgebers in Betrieben mit bis zu 200 Mitarbeitern angewandt werden. Dem Wahlvorstand werden auch bei dem vereinfachten Wahlverfahren viele arbeitsrechtliche Kenntnisse abverlangt, die in diesem Seminar praxisnah vermittelt werden.
Die notwendigen Dokumente zur BR-Wahl werden zur individuellen Bearbeitung auf einem USB-Stick zur Verfügung gestellt.
- Klärung des Betriebsbegriffes (gemeinsamer Betrieb) § 3 BetrVG
- Bestellung des Wahlvorstandes
- Geschäftsführung des Wahlvorstandes
- Erstellung der Wählerliste
- Berechnung von Fristen
- Erarbeiten eines Zeitplanes zur Durchführung der Wahl
- Berechnung der Minderheitenquote nach d´Hondt
- Übungsaufgaben
- Erstellen des Wahlausschreibens
- Prüfung der Wahlvorschläge
- Einsprüche gegen die Wählerliste
- Erstellen der Stimmzettel
- Briefwahl
- Personenwahl
- Durchführung der Wahl
- Nachbereitung der Wahl und Dokumentation
- Benachrichtigung und Bekanntgabe der neuen Betriebsratsmitglieder
- Einberufung der konstituierenden Betriebsratssitzung
- Aktuelle Rechtsprechung zur Betriebsratswahl
Vorlage Beschlussfassung für die Durchführung einer Wahlvorstandsschulung nach BetrVG
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