- Seminare zur BR-Wahl
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- Betriebsratswahl – Abschluss, Übergabe, Neuanfang
- Wahl des Betriebsrates – Vereinfachtes Wahlverfahren
- Wahl des Betriebsrates – Normales Wahlverfahren für neubestellte Wahlvorstände
- Wahl des Betriebsrates – Normales Wahlverfahren für wiederbestellte Wahlvorstände
- Online-Seminar zur BR-Wahl: Normales Wahlverfahren für neubestellte Wahlvorstände
- Online-Seminar zur BR-Wahl: Normales Wahlverfahren für wiederbestellte Wahlvorstände
- Online-Seminar zur BR-Wahl: Vereinfachtes Wahlverfahren
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- Betriebsrat gründen
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- Betriebsrat gründen – ja oder nein?
- Rechte und Pflichten des Betriebsrates
- Argumente gegen eine Betriebsratsgründung und die Antworten
- Vorfeld-Initiatoren
- Initiative zur Betriebsratswahl
- Der Mitarbeiter als Initiator
- Die Mitarbeiterversammlung/Betriebsversammlung
- Der erste Wahlvorstand
- Der besondere Kündigungsschutz
- Termine und Fristen zur Betriebsratswahl
- Kostenlose Formulare & Downloads
- Wahlkalender und Checkliste für das normale Wahlverfahren
- Wahlkalender und Checkliste für das vereinfachte Wahlverfahren
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- Betriebsratswahl durchführen
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FAQ Betriebsratswahl
- Das richtige Wahlverfahren
- Was ist eine "geheime Wahl"
- Listenwahl oder Personenwahl?
- Was sind Stützunterschriften?
- Wie werben wir um Wähler?
- Wer ist wahlberechtigt?
- Ist eine Briefwahl für alle möglich?
- Eingriff in den Wahlablauf/Wahlbehinderung
- Die Rolle des Arbeitgebers
- Bei der Wahl verhindert
- Kosten der Betriebsratswahl
- Anfechtung der Betriebsratswahl
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Der Wahlvorstand
- Mitarbeit im Wahlvorstand - Warum?
- Wer bestellt den Wahlvorstand?
- Schulungsanspruch des Wahlvorstandes
- Eingreifen durch den Arbeitgeber
- Darf ein BR-Mitglied für den WV kandidieren?
- Kandidatur für den Betriebsrat möglich?
- Wahlwerbung mit Foto?
- Kündigung oder Abmahnung der Initiatoren
- Kündigung oder Abmahnung des WV
- Vernachlässigung der Haupttätigkeit
- Zusammenfassen von Vorschlagslisten durch den WV?
- Kosten des Wahlvorstandes
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Unsere Wahlhelfer zum Download
- Kostenlose Formulare & Downloads
- Wahlhelfer (Poster, Aushänge etc.)
Kanditaten für den Betriebsrat
- So werben Sie um Kandidaten
- Kündigungsschutz
- Muss ich Mitglied einer Gewerkschaft sein?
- Betriebsrat – Chance oder Knick für die Karriereleiter
- Die eigene Wahlwerbung
- Keine oder zu wenig Kandidaten?
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- Nach der Betriebsratswahl
Ein Straftatbestand!
Jegliche Eingriffe in den Wahlablauf oder gar Wahlbehinderung sind verboten, sie stellen einen Straftatbestand dar. Wir unterscheiden vier Störungsarten: arbeitgeberseitige Störung, arbeitnehmerseitige Störung, Störungung durch den Wahlvorstand, Störung fur Betriebsratskandidaten.
Störungen durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber hat grundsätzlich eine Neutralitätspflicht und darf die freie Willensbildung seiner Mitarbeiter nicht beeinflussen. (Mehr zur Rolle des Arbeitgebers lesen Sie hier)
Zu den arbeitgeberseitigen Störungen zählen daher:
- Androhen von Nachteilen oder Gewähren von Vorteilen bezogen auf die Kandidatur der Arbeitnehmer
- Wahlpropaganda zugunsten eines Kandidaten bzw. zur Verhinderung der Betriebsratswahl
- Ausschluss des Wahlvorstandes aus dem Betrieb
Störungen durch den Arbeitnehmer
Zu den Störungen durch den Arbeitnehmer zählt, wenn Kollegen beispielsweise mit Mobbinghandlungen bedroht werden, damit diese nicht kandidieren. Eine Nichtbeteiligung an der Wahl stellt dagegen keine Störung dar, da dem Arbeitnehmer lediglich ein Wahlrecht und keine Wahlpflicht obliegt.
Störungen durch den Wahlvorstand
Solch eine Störung könnte vorliegen, wenn
- keine Wahlunterlagen ausgehändigt werden
- unerwünschte Wähler nicht ins Wahllokal gelassen werden
Störung durch die Betriebsratskandidaten
Hierzu zählt zum Beispiel, wenn die Kandidaten zusätzliche Stimmzettel in die Wahlurne schleusen würden.