Die Mitarbeiterversammlung/Betriebsversammlung

Was ist für eine Mitarbeiterversammlung wichtig? Von der Einladung bis zum Protokoll.

Betriebsrat gründen und wählen - Wissen von A bis Z

Mitarbeiterversammlung


Die Mitarbeiterversammlung (egal ob Betriebs- oder Wahlversammlung) bildet die Plattform der Mitarbeiter und Betriebsräte eines Betriebes und dient der gegenseitigen Information und dem Meinungsaustausch. In Betrieben in denen es (noch) keinen Betriebsrat und auch keinen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat gibt oder dieser keinen Wahlvorstand bestellt, dient eine allererste Betriebsversammlung dem Wahlauftakt. Zur Vereinfachung sprechen wir hier nur von der Betriebsversammlung. Die beschriebenen Regelungen beziehen sich gleichlautend auf die Wahlversammlung, sofern für die Wahlversammlung an den einzelnen Stellen keine andere Regelung beschrieben ist. Welche Unterschiede es gibt, erfahren Sie im Punkt "Betriebsversammlung oder Wahlversammlung?"

Einladung zur Betriebsversammlung


Drei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs sowie jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft sind berechtigt, zu dieser Betriebsversammlung einzuladen.

In beiden Fällen gilt, dass die Arbeitnehmer rechtzeitig einzuladen sind. Die Einladung ist rechtzeitig erfolgt, wenn alle Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, davon Kenntnis zu erlangen. Zwei Wochen sind hierfür in der Regel ausreichend. Eine Mindestfrist ist vom Gesetzgeber beim normalen Wahlverfahren nicht vorgegeben. Im Gegensatz dazu wurde die Frist für das vereinfachte Wahlverfahren auf mindestens sieben Tage festgelegt.

Die Einladung ist durch Aushang bekannt zu machen. Möglich ist auch, hierfür Kommunikationstechnik wie Intranet und Email zu nutzen, wenn dadurch alle Arbeitnehmer erreicht werden können.

Die Einladung muss mindestens den Termin und den Gegenstand „Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes“ enthalten sowie – bei Einladung durch drei bis sechs wahlberechtigte Arbeitnehmer – deren Namen.

 

Die Betriebsversammlung


In dieser Versammlung wird von der Mehrheit der anwesenden Mitarbeiter ein Wahlvorstand gewählt. Der so gewählte Wahlvorstand führt die erste Betriebsratswahl im Betrieb durch.

Nicht erforderlich ist, dass eine Mindestzahl an Arbeitnehmern an der Betriebsversammlung teilnimmt.

Ablauf der Betriebsversammlung:

Zuerst wird die Versammlung von den Einladenden eröffnet und die Wahl eines Arbeitnehmers zum Versammlungsleiter durch die anwesenden Arbeitnehmer veranlasst.

Als nächstes unterbreiten die Einladenden Vorschläge für die Zusammensetzung und Größe des Wahlvorstandes. Die an der Betriebsversammlung teilnehmenden Arbeitnehmer sind ebenfalls berechtigt, Wahlvorschläge zu unterbreiten.

Wichtig dabei: Der Wahlvorstand besteht immer aus einer ungeraden Zahl, in der Regel aus drei Mitgliedern, im Ausnahmefall aber auch aus fünf oder mehr Mitgliedern.

Nun wird der Wahlvorstand gewählt. Stimmberechtigt sind alle an der Versammlung teilnehmenden Arbeitnehmer des Betriebs; auf deren Wahlberechtigung kommt es bei dieser Wahl (noch) nicht an. Nicht stimmberechtigt sind hingegen der Arbeitgeber und leitende Angestellte – auch wenn diese unberechtigt an der Betriebsversammlung teilnehmen. Eine förmliche oder geheime Wahl des Wahlvorstands ist ebenfalls nicht erforderlich.

Wichtig dabei: Jeder Arbeitnehmer, der in den Wahlvorstand gewählt werden möchte, benötigt die Stimmenmehrheit der Wahlberechtigten.

Danach wird der Vorsitzende des Wahlvorstands aus den gewählten Mitgliedern des Wahlvorstands bestimmt. Dies erfolgt ebenfalls durch die einfache Mehrheit der an der Versammlung teilnehmenden Arbeitnehmer.

Betriebsversammlung oder Wahlversammlung - die Unterschiede


Was auf den ersten Blick Wortklauberei zu sein scheint, unterscheidet sich in einigen Punkten, die wir Ihnen in dieser Tabelle darstellen.

Übrigens: Zur Vereinfachung beziehen wir uns in unseren Texten jeweils nur auf die Betriebsversammlung. Die beschriebenen Regelungen beziehen sich gleichlautend auf die Wahlversammlung, sofern für die Wahlversammlung an den einzelnen Stellen keine andere Regelung beschrieben ist.

Merkmal

Betriebsversammlung

Wahlversammlung

Anzahl der Mitarbeiter im Betrieb

> 100 Arbeitnehmer

5 – 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer

Rechtsgrundlage

§ 17 Abs. 2 BetrVG

§ 17a Ziff. 3 BetrVG

Ziel

Zur Wahl eines Wahlvorstandes in betriebsratslosen Betrieben, der die (erste) Betriebsratswahl unverzüglich einleitet und ordnungsgemäß durchführt

Wer lädt ein?

Drei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft

Wann ist spätestens einzuladen?

Die Einladung ist so bekannt zu machen, dass alle Arbeitnehmer von ihr Kenntnis erlangen können.

Ausreichend sind in der Regel 2 Wochen vorher

Gesetzliche Frist: Mindestens 7 Tage vor dem Tag der Wahlversammlung

Inhalt der Einladung

Ort, Tag und Zeit der Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands

Ort, Tag und Zeit der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands

Zusätzlich:

  • Bis wann Wahlvorschläge zur Wahl des Betriebsrates abgegeben werden können
  • Wie viele Stützunterschriften benötigt werden
  • Welche Wahlvorschläge keiner Schriftform bedürfen

§ 28 Abs. 1 BetrVGDV1WO

Wann findet die Betriebsratswahl statt?

Die Betriebsratswahl ist unverzüglich einzuleiten und ordnungsgemäß durchzuführen.

Eine Woche nach dieser Wahlversammlung findet in einer zweiten Wahlversammlung die Betriebsratswahl statt.

Protokoll zur Betriebsversammlung


Über die Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands ist ein Protokoll zu führen. Hierzu gehört auch eine Anwesenheitsliste. Um Fehler zu vermeiden, empfehlen wir die Verwendung eines Formulars.

Legen Sie am besten einen Ordner an, in dem Sie neben dem erarbeiteten Hintergrundwissen alle wesentlichen Dokumente aufbewahren. Zu diesem Zeitpunkt gehören hierzu bereits:

  1. Einladung zur Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands
  2. Protokoll zur Betriebsversammlung
  3. Anwesenheitsliste zur Betriebsversammlung

Übergeben Sie diesen Ordner am Ende der Betriebsversammlung an den gewählten Wahlvorstand. Der Wahlvorstand kann in diesem Ordner alle weiteren Dokumente zur Betriebsratswahl sammeln. Er ist verpflichtet, dem Betriebsrat die Wahlunterlagen in seiner konstituierenden Sitzung zu übergeben. So ist von Anfang an für Ordnung gesorgt.

Der Betriebsrat benötigt diese Unterlagen z. B. für den Fall der Wahlanfechtung, um den korrekten Ablauf der Betriebsratswahl nachweisen zu können.

Wie verhält es sich bei der Wahlversammlung (vereinfachtes Wahlverfahren)

Für die Wahlversammlung wird ebenfalls ein Protokoll geführt und bestenfalls auch ein Wahlordner angelegt. Denn in dieser Versammlung fallen bereits mehr Dokumente an.

Bekommt der Arbeitgeber dieses Protokoll ebenfalls?

Nein. Im Gegensatz zur Wahlniederschrift zur Wahl des Betriebsrates hat der Arbeitgeber keinen Anspruch darauf, Einsicht in dieses Protokoll zu bekommen oder es zu erhalten. Auch die Gewerkschaft erhält dieses Protokoll nicht.

Wir helfen Ihnen!

Wir haben verschiedene Formulare für Sie vorbereitet und diese stehen Ihnen zum kostenfreien Download zur Verfügung.