Immer mehr Betriebsräte stellen sich der Aufgabe, ihre Arbeit transparent zu gestalten und nicht als „Geheimräte“ aufzutreten.
Was darf der Betriebsrat den Beschäftigten mitteilen, was ist geheim zu halten? Wie gestaltet er seine Öffentlichkeitsarbeit und wie werden Betriebsversammlungen sowohl inhaltlich ergiebig als auch interessant? Welche Rolle spielen professionell gestaltete Aushänge und Informationsblätter für die Kommunikation des Betriebsrates mit den Beschäftigten?
Diese und weitere Themen werden im Seminar mithilfe zahlreicher Praxisbeispiele anschaulich vermittelt.
Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrates
- Ziele und Grundsätze – Was sagt das Betriebsverfassungsgesetz zum Thema?
- Meinungsfreiheit nach dem Grundgesetz und der aktuellen Rechtsprechung
- Betriebliche Informationen und Geheimhaltungspflicht
- Gesamterscheinungsbild des Betriebsrates und Präsentation der Betriebsratsarbeit
- Sprechstunden des Betriebsrates
- Professionelle Gestaltung von Aushängen und Informationsmaterial: „trockene“ Themen ansprechend darstellen
- Facebook und Internet – Was ist zu beachten?
- Das Recht am Bild
- Das Recht an Texten
Die Betriebsversammlung – Forum zum Meinungsaustausch
- Arbeitsrechtliche Grundlagen
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer Betriebsversammlung
- Wer ist teilnahmeberechtigt?
- Kommunikation mit den Beschäftigten interessant gestalten und Einsatz moderner Moderationstechniken
Vorlage Beschlussfassung
Inhouse-Seminar
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